Berlin. Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in der Finanzklemme, und die Politik hat längst begonnen, daran zu schrauben. Ein erstes Sparpaket für 2026 ist bereits beschlossen. Gleichzeitig liegt für die viel größere Reform ab 2027 ein konkreter Gesetzentwurf auf dem Tisch.
Der Hintergrund ist brisant. Nach den Berechnungen der FinanzKommission Gesundheit droht schon 2027 eine Lücke von rund 15 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis 2030 könnte sich das Defizit auf rund 40 Milliarden Euro auftürmen. Die Politik sucht also mit Hochdruck nach Geld. Und wer den Preis dafür zahlen soll, ist ebenfalls längst klar: Patienten, Familien, Arbeitgeber, Hersteller, Kliniken, Apotheken, Raucher, Softdrink-Käufer und über den Bundeshaushalt am Ende auch die Steuerzahler.
Was bereits beschlossen ist
Fest beschlossen ist bislang das sogenannte „Sofortpaket“ für 2026. Die Bundesregierung nennt darin mehrere Maßnahmen, die die Kassen kurzfristig entlasten sollen. Dazu gehört eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs bei den sächlichen Verwaltungskosten der Krankenkassen. Auch der Innovationsfonds wird 2026 einmalig halbiert. Gleichzeitig soll die Finanzierung der Krankenversicherung an anderer Stelle stabilisiert werden, unter anderem mit einer Begrenzung der Ausgabensteigerungen im Krankenhausbereich. Das sind keine bloßen Ideen mehr, sondern politisch bereits durchgesetzte Maßnahmen. Noch trifft das viele eher indirekt, etwa über gekappte Verwaltungs- und Fördermittel. Doch das eigentliche Konfliktpotenzial steckt im zweiten Schritt – also in den Maßnahmen, die ab 2027 folgen sollen.
Was jetzt konkret im Gesetzentwurf steht
Für das größere Reformpaket gibt es bisher einen veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Besonders heikel: Die Zuzahlungen für Versicherte sollen steigen. Bei Arzneimitteln würden aus bisher mindestens 5 und höchstens 10 Euro künftig mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Auch bei stationären Aufenthalten sowie bei Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege sind höhere Zuzahlungen vorgesehen. Dazu kommt ein Mechanismus, mit dem diese Beträge künftig weiter angepasst werden könnten. Für Kassenpatienten wäre das eine ganz direkte Mehrbelastung.
Mitversicherung nicht komplett weg, aber deutlich teurer
Ein Punkt, der besonders viele Familien aufschrecken dürfte, betrifft die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern. Oft wurde zuletzt der Eindruck erweckt, diese werde einfach komplett gestrichen. So pauschal steht es im veröffentlichten Entwurf aber nicht. Vorgesehen ist dort vielmehr ein zusätzlicher Beitragszuschlag für Mitglieder, deren Ehe- oder Lebenspartner bisher beitragsfrei mitversichert ist. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für Eltern kleiner Kinder, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen, Familien mit behinderten Kindern und Personen im Rentenalter. Für viele Ehepaare würde es dennoch deutlich teurer. Hinzu kommt: Auch an anderer Stelle auf der Einnahmenseite will die Politik zugreifen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 einmalig angehoben werden. Außerdem soll der pauschale Arbeitgeberbeitrag für Minijobs steigen. Das bedeutet für Gutverdiener und Arbeitgeber am Ende ganz schlicht: mehr zahlen.
Weniger Kassenleistung, mehr Eigenanteil
Auch beim Leistungskatalog selbst wird angesetzt. Homöopathie und anthroposophische Leistungen sollen aus dem Bereich der Kassenleistungen verschwinden. Bei Cannabisblüten soll die Erstattung ebenfalls gestrichen werden, während andere standardisierte Cannabis-Arzneiformen weiter bezahlt werden könnten. Beim Zahnersatz ist vorgesehen, die Festzuschüsse wieder auf das Niveau vor 2020 abzusenken. Die Härtefallregelung soll zwar bleiben, für viele Versicherte würde der Eigenanteil aber trotzdem steigen. Für Bürger bedeutet das: Was heute noch ganz oder teilweise die Kasse übernimmt, könnte morgen stärker am eigenen Portemonnaie hängen.
Krankengeld: besonders heikler Streitpunkt
Einer der sensibelsten Punkte bleibt das Krankengeld. Im veröffentlichten Referentenentwurf war vorgesehen, das Krankengeld spürbar abzusenken, den Bezug auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zu begrenzen und Regeln für Teilrentner sowie nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses zu verschärfen. Genau dieser Punkt ist politisch aber besonders umkämpft. Medienberichte deuteten zuletzt darauf hin, dass an dieser Stelle noch kurzfristig Änderungen vorgenommen worden sein könnten d.h. im veröffentlichten Entwurf stand die Kürzung drin, ob sie genau so am Ende im weiteren Verfahren bleibt, war zuletzt noch offen. Für Betroffene ist das kein Randthema. Wer lange krank ist, könnte schneller unter finanziellen Druck geraten. Gerade deshalb gehört dieser Punkt zu den explosivsten des ganzen Pakets.
Ärzte, Kliniken und Pharmafirmen sollen ebenfalls bluten
Die Politik will die Last aber nicht nur Patienten aufbürden. Auch Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Pharmaunternehmen sollen stärker zur Kasse gebeten werden. Das Grundprinzip lautet: Die Ausgaben im Gesundheitswesen sollen wieder enger an die Einnahmen der Kassen gebunden werden. Vergütungen und Preise sollen also nicht mehr so stark davonlaufen wie in den vergangenen Jahren.
Im ambulanten Bereich sollen dazu mehrere Sondervergütungen gestrichen werden. Das betrifft etwa bestimmte TSVG-Vergütungen, Zuschläge bei psychotherapeutischer Kurzzeittherapie, die gesonderte Vergütung für Organspendeberatungen und Zahlungen rund um das Befüllen der elektronischen Patientenakte. Für Ärzte bedeutet das weniger Extra-Honorar, für die Kassen geringere Ausgaben.
Im Krankenhausbereich sind ebenfalls tiefgreifende Eingriffe vorgesehen. Geplant sind neue Regeln für Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten Eingriffen, Änderungen beim Prüfquotensystem für Krankenhausabrechnungen, neue Kurzzeitfallpauschalen zur Förderung kürzerer stationärer Aufenthalte und die Streichung zusätzlicher pauschaler Finanzierungen für pflegeentlastende Maßnahmen. Wichtig ist dabei: Es geht nicht einfach um eine pauschale Abschaffung der Prüfquoten, sondern um eine Neuregelung mit schärferer Kontrolle.
Auch die Pharma- und Apothekenbranche soll stärker liefern. Vorgesehen sind ein dynamischer Herstellerabschlag, eine verschärfte Preis-Mengen-Regelung, Rabattverträge für bestimmte patentgeschützte Arzneimittel, verlängerte Preismoratorien, zusätzliche Abschläge bei Impfstoffen und ein höherer Apothekenabschlag.
Auch die Kassen selbst sollen sparen
Selbst die Krankenkassen bleiben nicht ungeschoren. Der Gesetzentwurf sieht vor, Werbeausgaben enger zu deckeln, Verwaltungsausgaben stärker an die Grundlohnrate zu binden und auch bei der Vergütung außertariflicher Führungskräfte Grenzen einzuziehen. Außerdem soll der Innovationsfonds dauerhaft kleiner werden und ungenutztes Geld zurückfließen. Das soll den Eindruck vermeiden, die Politik greife nur bei Versicherten und Leistungserbringern zu.
Fazit
Ein Teil der Sparpläne ist nicht mehr bloß Theorie. Ein erstes Paket ist bereits beschlossen. Gleichzeitig liegt für die größere Reform ein konkreter Gesetzentwurf vor, über den nun weiter entschieden wird. Vieles ist also deutlich näher gerückt. Aber: Noch ist nicht alles endgültig durch. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können in einzelnen Punkten noch Änderungen stattfinden.
Die bittere Wahrheit
Für die Bürger läuft es damit auf eine unangenehme Wahrheit hinaus: Die Stabilisierung der Krankenkassen wird uns alle treffen. Das Geld soll aus höheren Zuzahlungen, geringeren Leistungen, mehr Druck auf Ärzte, Kliniken und Hersteller sowie aus zusätzlichen Belastungen für Familien, Arbeitgeber und Steuerzahler kommen. Die Richtung ist also klar. Stellen sich nur noch zwei Fragen: Wie hart fällt die endgültige Fassung letztendlich aus? Und warum müssen am Ende wieder die Bürger und Steuerzahler zur Kassen gebeten werden, obwohl sie die Fehlsteuerung des Systems nicht verursacht haben?
Quelle
Den vollständigen 483 Seiten langen Bericht der FinanzKommision Gesundheit ist auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zu finden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzkommission-gesundheit-ergebnisse-30-03-26
KV
Foto: KI-assistiert
- KURIER fragt nach -
Kontroverse um GKV-Reform – Kritik aus Altenburger Land an Vorschlägen zur Beitragsstabilisierung ab 2027
Altenburger Land/Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 vor.
Um die Positionen der Kreisverbände von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Die Linke und SPD sowie der übergeordneten Verwaltungen des Landkreises Altenburger Land und der Stadt Altenburg darzustellen, wandte sich der KURIER mit folgender Frage an die genannten Akteure:
Wie bewerten Sie die Publikation der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027, insbesondere im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf erwerbstätige und nicht erwerbstätige Bevölkerungsgruppen sowie auf unterschiedliche in Deutschland lebende Personengruppen (darunter deutsche Staatsbürger, Eingewanderte, in Deutschland geborene Kinder von Zuwanderern, Ausländer ohne deutschen Pass sowie Personen mit befristetem Schutzstatus), und halten Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen insgesamt für eine gerechte Lösung?
Antwort des AfD-Kreisverband Altenburger Land, vertreten durch Pressesprecher Torben Braga: Der erste Bericht der Finanzkommission Gesundheit offenbart vor allem eines: das jahrelange Versagen der Gesundheits-politik der etablierten und im Bund regierenden Parteien. Über 15 Milliarden Euro fehlen den gesetzlichen Krankenkassen bereits im Jahr 2027 – das Ergebnis einer Politik, die auf Kosten der Beitragszahler betrieben wurde, während die Versorgungsqualität für Millionen Versicherte stetig sank. Für die arbeitende Bevölkerung bedeutet das vor allem: Wer arbeitet und einzahlt, ist der Dumme. Steigende Beitragssätze belasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region als Wirtschaftsstandort. Ein großer Teil der Kosten im Gesundheitswesen entsteht durch Bürokratie. Zu viele Krankenkassen und zu viel Lobbyismus haben dafür gesorgt, dass Deutschland eines der ineffizientesten Gesundheitssysteme der Welt hat. Hier muss der Hebel angesetzt werden – nicht beim Beitragszahler.
Zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist unsere Position klar: Die GKV steht vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergibt. Von den 2027 fehlenden 15 Milliarden Euro, macht alleine dieser Posten 12 Milliarden aus. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahlt, deckt diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten dieser Versichertengruppe ab. Diese Lücke muss also die Solidargemeinschaft der arbeitenden Versicherten schließen – das ist keine gerechte Lastenverteilung. Wir fordern daher, dass der Bund die Beiträge für Grundsicherungsempfänger kostendeckend, also vollständig aus Steuermitteln finanziert.
Besonders absurd ist vor diesem Hintergrund ein weiterer Vorschlag der Kommission, den Gesundheitsministerin Warken offenbar zu übernehmen beabsichtigt: die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner. Wer jahrzehntelang eingezahlt hat und dessen Partner etwa wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen nicht erwerbstätig ist, soll künftig zusätzlich zur Kasse gebeten werden – während gleichzeitig Bürgergeldempfänger weiterhin auf Kosten der Solidargemeinschaft mitversichert bleiben. Das ist eine Bestrafung derjenigen, die Verantwortung für ihre Familie übernehmen.
Darüber hinaus gilt: Jeder Ausländer, der nie in unser Gesundheitssystem eingezahlt hat, muss seine Behandlungskosten selbst tragen oder über eine ausreichende Incoming-Versicherung verfügen, die vom GKV-System aber gelöst sein muss. Das ist in vielen anderen Ländern der Welt gängige Praxis. Wer das System in Anspruch nimmt, ohne jemals eingezahlt zu haben, belastet die Gemeinschaft der Beitragszahler – unabhängig davon, ob es sich um Personen mit befristetem Schutzstatus, Eingewanderte ohne Erwerbstätigkeit oder sonstige Leistungsempfänger handelt. Zudem muss die fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme unverzüglich beendet werden – auch das eine langjährige Forderung der AfD.
Die 66 Empfehlungen der Kommission und auch die Reformvorschläge von Ministerin Warken lehnen wir in ihrer vorgelegten Form ab. Unsere AfD-Bundestagsfraktion hat auch bereits angekündigt, diesen Kahlschlag nicht mitzumachen. Was wir hingegen brauchen, sind strukturelle Reformen, die die Bürokratie abbauen, das System entschlanken und die Leistung wieder lohnen lassen – nicht Maßnahmen, die die Zeche einmal mehr an jene weitergeben, die täglich arbeiten gehen.
Antwort des FDP-Kreisverband Altenburger Land, vertreten durch den Kreisvorsitzenden Marco Thiele: Das deutsche Gesundheitssystem bedarf aus mehreren Gründen einer grundlegenden Reform. Die Vorschläge der Finanzkommission zu Stabilisierung des Beitragssatzes halten wir für ein reines Sparprogramm, das jeden ersthaften Reformansatz vermissen lässt, und lehnen es deswegen als unzureichend ab.
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter erheblichen finanziellen Druck vor allem deswegen, weil ihre Einnahmen an die sozialversicherungspflichtigen Einkommen gekoppelt sind, die sich unter
dem Druck des demographischen Wandels verändern, weil im Verhältnis weniger Menschen erwerbstätig sind und der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen wächst.
Zur gleichen Zeit übernimmt die GKV viele sozialpolitische Aufgaben, die am Ende zu ständig steigenden Ausgaben führen. Die Krankenkassen haben also vor allem ein Ausgabenproblem, sodass dort eine ehrliche Reform ansetzen muss. Die aktuellen Vorschläge versuchen die Ausgaben aber nur durch Kürzungen in den Leistungen zu erzielen. Das halten wir für ungerecht und lehnen es gesundheitspolitisch ab, weil es mit den sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen genau die Gruppen belastet, die eigentlich die Leistungsträger der Versicherung sind und monatlich teils enorme Beiträge zahlen.
Wir fordern stattdessen eine klare Trennung von gesundheitspolitischen und sozialpolitischen Maßnahmen, um die gesetzlichen Kassen wirklich zu reformieren und zukunftsfähig neu aufzustellen.
Erstens sollte der Leistungskatalog nach dieser Frage nachgeschärft werden. Die GKV darf nicht für sozialpolitische Maßnahmen missbraucht werden, die einen wachsenden Anteil an den Kosten ausmachen, sondern muss zur Gesundheitsversorgung und Vorsorge dienen. Wir bekennen uns zum solidarischen Prinzip der GKV und glauben, dass eine Beschränkung auf eigentlich medizinische Leistungen die Beitragssätze nicht nur stabilisieren, sondern senken könnte.
Zweitens fordern wir eine Ausgliederung sozialpolitischer Leistungen. Insbesondere Migranten und
andere in Deutschland lebende Personen, die nicht regelmäßig in die GKV einzahlen, sollten auch keine Leistungen aus ihr erhalten. Die Versorgung der Migranten ist Aufgabe des Bundes und muss durch Bundesmittel finanziert werden, nicht durch die Beiträge der Mitglieder. Im Falle einer zeitweiligen Erwerbsunfähigkeit übernimmt der Staat die Beiträge der Versicherten über die reguläre Arbeitslosenhilfe.
Drittens sollte bei der .berprüfung des Leistungskatalogs nicht die Kürzung medizinischer Leistungen im Vordergrund stehen, sondern eine ehrliche Analyse versicherungsfremder Leistungen.
Hierzu bekennen wir uns zum dualen Versorgungssystem und wollen zusätzliche Leistungen in die private Vorsorge der Bürger überführen.
Viertens muss über die Stabilisierung der Beiträge verhandelt werden. Erwerbstätige zahlen teils enorme Beiträge und müssen letztlich um Termine bangen oder Kürzungen der Leistungen hinnehmen. Das halten wir für nicht zumutbar. Deswegen müssen zukünftig wirtschafts- und arbeits-marktpolitische Maßnahmen auch danach ausgerichtet werden, mehr
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen.
Die von der Kommission vorgelegten Maßnahmen gehen keine dieser vier Reformblöcke ernsthaft
- Statt mutiger Reformen werden nur Sparmaßnahmen vorgelegt, obwohl die Beiträge nominell
sehr hoch sind. Die GKV hat strukturelle Probleme, die grundsätzlich angegangen werden müssen.
Die nun angedachten Maßnahmen werden diesem Anspruch nicht gerecht.
Antworten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die LINKE, SPD: Bis zum Redaktionsschluss lagen dem KURIER keine Stellungnahmen dieser Parteien vor. Sollten diese nachträglich eingehen, werden sie selbstverständlich veröffentlicht.
Antwort Stadtverwaltung Altenburg: Zweifellos werden sich die geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministeriums auch in der Stadt Altenburg auswirken. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber noch unklar, welche der von Experten empfohlenen Maßnahmen Gesetzeskraft erlangen werden. Unsere politische Interessenvertretung ist der Städte- und Gemeindebund.
Antwort LRA: Der Landrat wird die vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums nicht kommentieren.
Die Anfrage stellte Silke Konzag.
