Der Bundestag hat grünes Licht für die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro gegeben. Dagegen stimmten AfD und Linke, die Grünen enthielten sich.
Der Bundestag hat am Freitag grünes Licht für die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro gegeben. Die Abgeordneten beschlossen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine entsprechende Gesetzesänderung, mit der Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen. Dagegen stimmten AfD und Linke, die Grünen enthielten sich.
Die Zahlung soll bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Hintergrund dieser nach dem ersten Vorschlag verlängerten Frist ist Kritik vieler Arbeitgeber, die sich in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig nicht in der Lage sehen, die Prämie zu zahlen. Der für die Gesetzesänderung noch nötige Bundesratsbeschluss soll bei der nächsten regulären Sitzung der Länderkammer am 8. Mai folgen. afp/red
(Epoch Times vom 24. April 2026)
- KURIER fragt nach -
Könnten die Altenburger Stadtverwaltung und die
Landkreisverwaltung eine Entlastungsprämie zahlen?
Altenburg/Altenburger Land. Im Zuge der Debatte um die Entlastungsprämie richtete der KURIER Anfragen an die Presseabteilung der Stadtverwaltung Alten-burg sowie an das Landratsamt Altenburger Land. Die Fragen wurden jeweils auf die zuständigen Behörden zugeschnitten.
Bis zum Redaktionsschluss lag vonseiten der Stadtverwaltung keine Stellungnahme vor. Sollte diese noch eingehen, wird sie nachgereicht.
Das Landratsamt nahm wie folgt Stellung:
Plant die Landkreisverwaltung des Altenburger Landes, ihren Mitarbeitern eine entsprechende Entlastungsprämie auszuzahlen? Falls ja, in welcher Höhe könnte diese ausfallen und ab welchem Zeitpunkt wäre eine Auszahlung realistisch?
Antwort LRA: Der Koalitionsausschuss hat sich am 13.04.2026 zwar auf eine sogenannte Entlastungsprämie geeinigt, jedoch bedarf es zur Umsetzung einer entsprechenden gesetzlichen Grund-lage. Darüber hinaus ist zum derzeitigen Zeitpunkt die Zahlung einer Entlastungsprämie seitens des Landkreises Altenburger Land als tarifgebundenen kommunalen Arbeitgeber auch aus satzungsrechtlichen Gründen nicht möglich (die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist zunächst zuständig, entsprechende Reglungen für ihre Mitglieder zu vereinbaren, soweit der gesetzliche Rahmen geschaffen ist), d.h. der Landkreis könnte derartige Zahlungen auch nicht selbst bestimmen.
Wie viele Mitarbeiter sind derzeit bei der Landkreisverwaltung beschäftigt? Wäre der Landkreis finanziell in der Lage, eine Prämie von bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen? Falls ja, wie lässt sich dies begründen? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Antwort LRA: Der Landkreis Altenburger Land beschäftigt derzeit rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation dürften die Kosten für den Landkreis schwer zu tragen sein, soweit keine Gegenfinanzierung seitens des Bundes oder des Landes erfolgt.
Wäre für eine solche Auszahlung ein Beschluss des Kreistages er-forderlich? Falls ja, aus welchen rechtlichen oder organisatori-schen Gründen? Falls nein, warum nicht?
Antwort LRA: Einen Kreistagsbeschluss bedürfte die Zahlung selbst nicht, soweit diese gesetzlich oder tarifvertraglich geschuldet ist.
Die Anfrage stellte Silke Konzag.
Foto: via dts Nachrichtenagentur/Bildschirmfoto KURIER
