Wenn Kugelschreiber verboten, Kandidaten von Wahlen ausgeschlossen und Polizisten auf einen möglichen Regierungswechsel vorbereitet werden – wie weit darf eine sogenannte „wehrhafte Demokratie“ gehen?

Deutschland diskutiert seit Jahren über den richtigen Umgang mit der AfD. Doch inzwischen geht es längst nicht mehr nur um scharfe politische Auseinandersetzungen, Demonstrationen oder die sogenannte Brandmauer. Mehrere aktuelle Vorgänge werfen eine grundsätzlichere Frage auf: Wo endet die legitime Verteidigung der Demokratie – und wo beginnt die institutionelle Ausgrenzung einer politischen Opposition und ihres gesellschaftlichen Umfelds?

Ein Kugelschreiber im Federmäppchen eines Schülers. Ein Kandidat, der nicht auf dem Wahlzettel erscheinen darf. Ein hoher Polizeigewerkschafter, der seine Kollegen auf eine mögliche AfD-Regierung vorbereitet. Und eine Kampagnenorganisation, die Unternehmen dazu bewegen will, ihre Werbung von bestimmten konservativen Medien abzuziehen. Hinzu kommen Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die offen dazu aufrufen, die größte Oppositionspartei in Deutschland zu boykottieren und deren Wähler auszugrenzen. Die Rede ist von der AfD, die mittlerweile laut INSA vom Stand 20.08. 2026 auf 29% der Wählerstimmen kommt, weit vor der zweitplatzierten CDU, die bei 20% liegt. Jeder dieser Fälle hat eine eigene rechtliche Grundlage. Sie einfach gleichzusetzen, wäre falsch. Zusammengenommen ergeben sie jedoch ein Bild, über das eine demokratische Gesellschaft sprechen sollte.

Der AfD-Kugelschreiber wird zum „Propagandamittel“

Das vielleicht greifbarste Beispiel kommt derzeit aus Brandenburg.

Dort regelt § 64a des Brandenburgischen Schulgesetzes, dass Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen in Schulen nicht mitgeführt, gezeigt oder verteilt werden dürfen. Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch bezeichnet werden, wird deren Verfassungsfeindlichkeit nach dem Gesetz vermutet. Weil der Brandenburger AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird, wendet das Bildungsministerium diese Vorschrift nun auch auf Gegenstände mit AfD-Logo an. Betroffen sein können T-Shirts, Buttons, Aufkleber – und sogar Kugelschreiber. An einzelnen Schulen wurden entsprechende Schreibgeräte bereits einkassiert.

Man muss dabei unterscheiden: Politische Werbung an Schulen war auch bisher eingeschränkt. Und selbstverständlich muss eine Schule einschreiten, wenn Schüler andere bedrohen, rassistisch beleidigen oder extremistische Propaganda verbreiten. Aber ist ein Kugelschreiber mit dem Logo einer nicht verbotenen Partei bereits ein verfassungsfeindliches Propagandamittel? Warum eigentlich benutzen hier staatliche Organe das Wort „Propagandamittel“ und bei den etablierten Parteien Werbematerial? Diese Frage berührt einen empfindlichen Punkt.

Die AfD ist nicht verboten. Sie nimmt an Wahlen teil, sitzt im Bundestag und in allen Landesparlamenten. Millionen Bürger wählen sie. Gleichzeitig kann ein Schüler in Brandenburg Probleme bekommen, wenn er einen Kugelschreiber dieser Partei im Unterricht benutzt. Selbst Brandenburgs GEW-Landeschef Günther Fuchs warnt inzwischen vor einem überzogenen Verbots-Aktivismus, obwohl auch er klarstellt, dass Parteienwerbung in Schulen nichts zu suchen hat.

Nun der Staat generiert gegen die größte Oppositionspartei neuen Gesetze:

Nach § 64a Abs. 1 S. 1 BbgSchulG ist es daher verboten, Kennzeichen und Propagandamittel der AfD Brandenburg in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen. (Wie erkennen willfährige Handlanger dieser Gesetzgebung, ob der Kugelschreiber der AFD Brandenburg zuzuordnen ist oder etwa der AFD Saarland?) Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler hiergegen, so hat die Lehrkraft den Verstoß sofort abzustellen und geeignete Maßnahmen gegenüber der Schülerin oder dem Schüler zu ergreifen.

Wer darf überhaupt noch zur Wahl antreten?

Noch wesentlich schwerer wiegt ein Vorgang in Niedersachsen.

Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 wurden mehrere AfD-Bewerber nicht zu Wahlen für kommunale Spitzenämter zugelassen. Darunter befinden sich Martin Sichert im Landkreis Friesland, Stephan Bothe im Landkreis Lüneburg und Thorsten Moriße in Wilhelmshaven. Die Begründung: Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte sind Beamte auf Zeit und müssen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Bei einzelnen Kandidaten sahen Wahlausschüsse diese Voraussetzung als nicht erfüllt an. Klare Beweise hierfür wurden nicht veröffentlicht.  

Dieser Vorgang besitzt eine enorme demokratische Tragweite: Nicht die Wähler entscheiden zunächst darüber, ob ein Kandidat ein Amt erhält – ein Wahlausschuss entscheidet bereits darüber, ob die Bürger diesen Kandidaten überhaupt wählen dürfen. Der eigentliche Skandal wird deutlich, wenn man bemerkt, dass alle Parteien, die sich bei dieser Wahl als Verlierer wähnen, die anzunehmenden Sieger ausschließen. Dieses Fantasie-Gremium unterminiert die Demokratie. 

Der niedersächsische Landeswahlleiter räumte selbst ein, dass eine Nichtzulassung in das passive Wahlrecht eingreift. Hier bleibt die grundsätzliche Frage: Soll eine Demokratie mögliche Zweifel an einem Bewerber vor der Wahl durch staatliche Stellen klären – oder sollen zunächst die Bürger entscheiden und rechtliche Fragen anschließend von unabhängigen Gerichten geklärt werden? Eilanträge mehrerer ausgeschlossener Kandidaten blieben bislang erfolglos. Im Fall des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert verwies das Verwaltungsgericht allerdings darauf, dass die Entschei-dung grundsätzlich nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden könne. Auf was für einem Narrenschiff befinden sich dieses Verwaltungsgericht und was, wenn sich hinterher herausstellt, dass im Vorfeld zu Unrecht gehandelt wurde? 

Und was passiert, wenn die AfD tatsächlich regiert?

Noch brisanter wurde diese Diskussion durch Sven Hüber, bis vor wenigen Tagen stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. In einem Beitrag mit dem Titel „Richtig Nein sagen“ beschäftigte er sich mit der Möglichkeit einer AfD-Regierung und schrieb: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“ Er vertrat zudem die Auffassung, Polizisten, die sich mit entsprechenden AfD-Zielen identifizierten, könnten die notwendige charakterliche Eignung für den Polizeiberuf vermissen. Für den Fall einer AfD-geführten Regierung erinnerte er Beamte an ihre Remonstrationspflicht bei rechtswidrigen Anweisungen. Natürlich gilt: Kein Polizeibeamter muss einen rechtswidrigen Befehl ausführen. Beamte sind nicht einer Partei verpflichtet, sondern Gesetz und Verfassung.

Genau das gilt allerdings unabhängig davon, ob ein Innenminister der CDU, SPD, Linken, Grünen oder AfD angehört. Deshalb sorgte Hübers Beitrag auch innerhalb der Polizei für heftigen Widerstand. Die GdP Nordrhein-Westfalen distanzierte sich ausdrücklich von seiner Wortwahl und von „juristisch problematischen Schlussfolgerungen“. Die GdP Sachsen erklärte ebenfalls, die Darstellung in dieser Form nicht zu teilen. Der Bundesvorsitzende der GdP stellte schließlich klar, Wahlempfehlungen und eine Bevormundung der Mitglieder seien nicht beabsichtigt gewesen.

Der Fall bekam anschließend eine weitere Dimension durch die erstaunliche Vergangenheit des Mahners. Hüber war vor seiner Karriere bei der Bundespolizei Offizier der DDR-Grenztruppen. Er studierte Gesellschaftswissenschaften an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ und arbeitete anschließend unter anderem als Politoffizier. Seine Diplomarbeit trug ausgerechnet den Titel: „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“.

Der Bundesgrenzschutz war jene Institution, in die Hüber nach der Wiedervereinigung selbst eintrat und aus der später die Bundespolizei hervorging. Inzwischen werden darüber hinaus schwere Vorwürfe gegen Hüber aus seiner Zeit bei den Grenztruppen erhoben. Ein ehemaliger Grenzsoldat beschuldigt ihn unter anderem der Misshandlung eines festgenommenen Flüchtlings und der Unterstützung des DDR-Schießbefehls. Diese Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt und werden von Hüber ausdrücklich bestritten.

Am 26. August trat Hüber als stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender zurück. Die GdP nennt ihn weiterhin Ersten Polizeihauptkommissar und weist aus, dass er seit 2000 Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei beim Bundesinnenministerium ist. Dieser Mauermörderflüsterer, ein Systemling der DDR, hat sich in alter Stasi-Manier in die Bundespolizei eingeschlichen. Geht es nach Hüber, der öffentlich die Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, mit der Wahl von 1933 in Deutschland vergleicht, soll an der Brandmauer wieder geschossen werden. Die geschichtliche Lücke, die Hüber in seinem Vergleich aufzeigt, ist, dass Adolf Hitler nie vom Volk gewählt wurde. Er wurde 1933 zum Reichskanzler ernannt. 

Und genau hier stellt sich eine weitere unangenehme Frage: Wie konnte ein ehemaliger Politoffizier eines Staates, der seine Bürger einsperrte und an seiner Grenze auf Flüchtende schießen ließ, nach der Wiedervereinigung in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik derart einflussreiche Positionen erreichen – und Jahrzehnte später anderen Polizeibeamten erklären, welche politische Partei mit ihrem Diensteid vereinbar sei?

Diese Frage ist legitim und sie verlangt eine Aufarbeitung. Ein Skandal bundesdeutscher Gegebenheit, der noch schwerer wiegt als seine heutigen sozialistischen Träumereien. Parallel findet derzeit eine weitere Auseinandersetzung statt.

Wirtschaftlicher Druck auf unliebsame Medien

Die Kampagnenorganisation „Campact“ hat gemeinsam mit nach eigenen Angaben rund 15.000 Unterstützern untersucht, welche Unternehmen auf bestimmten YouTube-Kanälen Werbung ausspielen. „Campact“ wählte dafür rund 60 Kanäle aus, denen die Organisation unter anderem „Hass und Hetze“, Falschinformationen, Rechtsextremismus oder Nähe zur AfD vorwirft. Rund 90 Unternehmen wurden anschließend kontaktiert und dazu aufgefordert, entsprechende Kanäle von ihrer YouTube-Werbung auszuschließen.

Auf der Liste befinden sich sehr unterschiedliche Angebote – neben AfD-Kanälen und COMPACT TV unter anderem NIUS, Apollo News, Tichys Einblick, sowie die Schweizer Weltwoche. Nach Campacts Angaben haben zahlreiche Unternehmen bereits angekündigt, Sperrlisten anzupassen oder dies zu prüfen. So beispielsweise EDEKA Deutschland. Unternehmen sind selbstverständlich frei darin, zu entscheiden, wo sie Werbung schalten, werden allerdings durch „Campact“ in die politische Öffentlichkeit gezogen, um sich zu positionieren. 

Aber auch hier bleibt eine politische Frage: Was passiert mit der Medienvielfalt, wenn politisch engagierte Organisationen systematisch Werbekunden bestimmter Medien anschreiben und deren wirtschaftliche Finanzierung zum Gegenstand politischer Kampagnen machen? Wer entscheidet, welches Medium noch konservativ, welches rechts, welches rechtspopulistisch und welches tatsächlich extremistisch ist?

„Campact“ selbst trifft diese Einordnungen. Bei einer derartigen Macht über wirtschaftliche Reputation sollte zumindest verlangt werden dürfen, dass Kriterien transparent, überprüfbar und für jedes betroffene Medium nachvollziehbar sind.

Was sagt eigentlich Jörg Soba (Marktleiter EDEKA Altenburg) zu dieser Situation, die es ja bereits 2024 schon gegeben hat? Damals plakatierte EDEKA Deutschland: „Bei EDEKA steht blau nicht zur Wahl.“ oder „Nicht nur bei Obst und Gemüse ist Blau der natürliche Feind gesunder Vielfalt.“

Anwort: „Ich distanziere mich von politischen Statements der Edeka-Zentrale und der Kampagne des Netzwerkes ,Campact‘. Mein Team und ich geben jeden Tag unser Bestes, um alle mit frischen Waren zu versorgen, ein offenes Ohr für die Belange unserer Kundschaft zu haben, und ich bleibe bei meiner Meinung, dass Politik nichts im Handel zu suchen hat.“

 

Foto-BU (links): Aushang in den Schulen in Brandenburg am 1. Schultag 2026. / Foto: © privat

Foto-BU (rechts): Jörg Soba, Marktleiter EDEKA, Altenburg./ Foto: © privat

 

Vier Fälle – ein Muster?

Ein AfD-Kugelschreiber in einer Schule.

AfD-Politiker, die nicht auf einem Wahlzettel erscheinen dürfen.

Ein führender Polizeigewerkschafter, der vor einer möglichen AfD-Regierung warnt und seinen Kollegen politische Grenzen aufzeigt.

Und eine mächtige Kampagnenorganisation, die Werbekunden auffordert, bestimmte Rechte und konservative Medien auf Sperrlisten zu setzen.

Keiner dieser Vorgänge beweist für sich genommen, dass „der Staat die Opposition bekämpft“.

Er wehrt sich aber auch nicht, wenn es andere für ihn tun.

„Campact“ ist nicht der Staat. Die Gewerkschaft der Polizei ist nicht die Bundesregierung. Die niedersächsischen Wahlausschüsse berufen sich auf geltendes Beamtenrecht. Brandenburg wiederum verweist auf sein Schulgesetz und die Einstufung durch den Verfassungsschutz. Doch Demokratie besteht nicht nur darin, für jede einzelne Maßnahme einen Paragraphen zu finden. Demokratie lebt auch davon, politische Konkurrenz auszuhalten.

Und dann ist da noch die Kirche: Sie versinkt in der Bedeutungslosigkeit und öffnet genau aus diesem Grund ihre Pforte für linksgrüne Ideologien. Sie geben ihre einst seit hunderten von Jahren niedergeschriebenen Gebote so schnell auf wie die CDU ihre einstige politische Ausrichtung. Wie heißt es im Alten Testament über gleichgeschlechtliche Liebe? „Du sollst nicht bei einem Manne liegen oder einer Frau, es ist ein Gräuel.“ (3. Mose 18,22) Mittlerweile geht für die hier angesprochenen die Tür weit auf in der Kirche, jedoch für politisch Andersdenkende hält die Kirche die Tore fest verschlossen. Diese linke Kirchen-Ideologie haben wir schon während der Coronazeit kennengelernt. Auch da hat man die Ungeimpften, die für das Symbol des Schwachen standen, ausgegrenzt. Die Pfaffen werden zu Sozialisten! 

Je stärker Verwaltungsbehörden, Verfassungsschutzämter, Wahlausschüsse, öffentliche Institutionen oder gesellschaftlich mächtige Organisationen darüber entscheiden, wer als demokratisch akzeptabel gilt, desto wichtiger werden rechtsstaatliche Kontrolle, Transparenz und die Möglichkeit des Widerspruchs.

Der Wähler darf nicht zum Zuschauer werden!

Am Ende führt die gesamte Debatte zu einer einfachen Frage: Wie viel Vertrauen haben wir eigentlich noch in den Bürger?

Eine Demokratie kann nicht dauerhaft funktionieren, indem sie den Menschen erklärt, welche Partei sie wählen sollten, welche Kandidaten sie besser nicht wählen dürfen, welchen Kugelschreiber ihre Kinder nicht benutzen sollen und welche Medien gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel seien.

Wer die AfD für falsch hält, muss sie politisch stellen.

Wer ihre Positionen für gefährlich hält, muss sie öffentlich widerlegen.

Wer einem Kandidaten konkrete verfassungsfeindliche Handlungen vorwirft, muss diese beweisen und sich unabhängiger gerichtlicher Kontrolle stellen.

Und wer glaubt, ein Medium verbreite falsche Informationen, sollte dessen Aussagen überprüfen, kritisieren und widerlegen.

Demokratie bedeutet Streit.

Sie bedeutet nicht, dass jede Meinung richtig ist. Sie bedeutet auch nicht, dass Extremismus geduldet werden muss.

Aber eine selbstbewusste Demokratie sollte den politischen Gegner möglichst mit Argumenten schlagen – und nicht mit einem ständig wachsenden Netz aus Verboten, Ausschlüssen, Sperrlisten und institutionellen Verdachtsurteilen.

Denn eine Demokratie, die aus Angst vor dem Ergebnis immer stärker versucht, den politischen Wettbewerb bereits vor der Entscheidung des Bürgers zu begrenzen, muss sich irgendwann selbst eine unangenehme Frage stellen: Verteidigt sie noch die Demokratie – oder verteidigt sie bereits die bestehenden Machtverhältnisse?

Wenn am nächsten Sonntag alles mit rechten Dingen zugeht, werden die Wähler von Sachsen-Anhalt der CDU und ihren gleichgeschalteten Schwesterparteien eine Niederlage aufzeigen, die schmerzhafter nicht sein kann. Erste Ungereimtheiten sind schon aufgetreten. So berichtet der Nachrichtensender „Die Welt“, dass es in Magdeburg und Halle technische Fehler gab und insgesamt 1640 Briefwahlbescheide doppelt versendet wurden. Der Fehler soll korrigiert worden sein.

Andreas Popelka