Altenburg. Ausgangspunkt der KURIER-Anfrage waren kritische Reaktionen von Bürgern auf die aktuelle Verkehrssituation und die Verkehrspolitik zwischen Gabelentzstraße und Kauerndorfer Allee. Der KURIER wandte sich deshalb mit mehreren Fragen an die Stadt Altenburg. Die Presseabteilung beantwortete diese ausführlich.
Wie bewertet die Stadt Altenburg die gemeinsame Verkehrswirkung der verengten Fahrbahn in der Gabelentzstraße und der eingeschränkten Durchfahrt im Bereich Kauerndorfer Allee, Kreisverkehr und Bahnbrücke, insbesondere mit Blick auf Rückstaus, Begegnungsverkehr und die Leistungsfähigkeit der gesamten Verkehrsachse?
Grundsätzlich werden durch die Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit Straßenbaulastträgern und Vorhabenträgern und Baubetrieben groß- und langwierige Straßenbaumaßnahmen abgestimmt. Die Koordinierung dieser Großmaßnahmen, wie der Bau der Bahnbrücke und des Kreisverkehrs, welche über mehrere Jahre andauern mit einer Vielzahl von kleineren und mittelgroßen Maßnahmen ist nicht immer ohne Überlagerungen von Verkehren und maßnahmenbedingten Überschneidungen möglich. Auch können diese anderen Maßnahmen nicht in jedem Fall verschoben und zurückgestellt werden. Daher kommt es in diesen Fällen zu einer Häufung und Bündelung von Verkehrswegen.
Die umgesetzten Maßnahmen in der Gabelentzstraße stehen im Einklang mit dem Verkehrskonzept der Stadt Altenburg. Die nunmehr vorhandenen Breiten von Fahrspuren und Radfahrstreifen wurden entsprechend der technischen Regelwerke für Straßenbau und den darin geforderten Mindestbreiten erstellt und umgesetzt. Die Maßnahme Gabelentzstraße und Kauerndorfer Allee stehen in keiner direkten Abhängigkeit.
Lediglich die bis 6. August 2026 an der Kreuzung Lindenaustraße aufgestellte mobile Lichtsignalanlage musste aus verkehrsorganisatorischen Gründen auch nach Abschluss der Maßnahme Gabelentzstraße betrieben werden. Diese hatte insbesondere in der 31. und 32. Kalenderwoche einen technischen Defekt, welcher trotz Bemühungen des verantwortlichen Verkehrssicherungsunternehmens nicht behoben werden konnte. Dieser technische Defekt hat für den Verkehr aus der Leipziger Straße und Parkstraße zu wesentlicher Erhöhung des Rückstaus an der Ampelanlage geführt.
Am 6. August 2026 konnte die auf die neue Verkehrsführung der Radfahrstreifen Gabelentzstraße und Wettinerstraße angepasste stationäre Lichtsignalanlage in Betrieb genommen werden. Auch die Baustellenampel an der Kreuzung Kanalstraße/Wettinerstraße wurde an die neuen Verkehrserfordernisse angepasst. Damit haben sich zwischenzeitlich die Umlaufzeiten an beiden Ampelanlagen wesentlich verbessert, so dass die Rückstaugefahr auf ein mögliches Minimum reduziert werden konnte.
An der Baumaßnahme Kauerndorfer Allee ist derzeit nur eine Richtungsfahrbahn am zukünftigen Kreisverkehr freigegeben. Daher muss auch dieser Verkehr über eine Ampelanlage geregelt werden. Diese Ampelanlage ist optimal eingestellt, Rückstauerscheinungen sind dort nicht zu verzeichnen. Eine Öffnung der Durchfahrt durch die Bahnbrücke ist aus verkehrsorganisatorischen Gründen erst mit Fertigstellung der gesamten Kreisverkehrsfahrbahn vorgesehen. Die Durchfahrt würde den Verkehr aus Richtung Innenstadt/Bahnhof erheblich einschränken und damit insbesondere die Gewährleistung des ÖPNV noch stärker (negativ) beeinflussen als bisher. Ungeachtet dessen wurde eine externe Prüfung zur Erweiterung der Ampelanlage für drei Signalgeber veranlasst. Ein Ergebnis dazu steht noch aus.
Auf Grundlage welcher Verkehrszählungen, Prognosen und technischen Regelwerke wurden die Breite des Fahrradstreifens, die verbleibende Fahrbahnbreite sowie die derzeitige Verkehrsführung im Bereich Gabelentzstraße, Luxemburgstraße und Theaterplatz festgelegt, und wurden dabei auch der reguläre Berufs-, Schul-, Bus- und Lieferverkehr außerhalb der Ferienzeit berücksichtigt?
Grundlage bildet das im Jahr 2023 beschlossene Verkehrskonzept der Stadt Altenburg. Im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes fanden umfangreiche Verkehrszählungen, Bestands- und Bedarfsanalysen statt. Die Breiten für die verschiedenen Nutzungsarten der Verkehrsteilnehmer richten sich nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA).
Wie ist sichergestellt, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beide Engstellen auch bei starkem Verkehrsaufkommen und Rückstau schnell passieren können, und welche abgestimmten Notfall-, Ausweich- oder Umleitungskonzepte bestehen für den gesamten Bereich zwischen Gabelentzstraße, Schulstraße, Kauerndorfer Allee und Bahnbrücke?
Fahrzeugen mit Sondersignal ist nach der Straßenverkehrsordnung Vorrang zu gewähren. Dies geschieht durch Anhalten am rechten Fahrbahnrand, in engen Straßenabschnitten durch Voranfahren und Ausweichen an der nächstmöglichen Ausweichstelle. Insbesondere mit der Feuerwehr werden im Vorfeld von großen Sperrungen entsprechende Konzepte und Abstimmungen für die Erreichbarkeit des Stadtgebietes ausgearbeitet. Beispielsweise wurden der Feuerwehr Altenburg Signalanforderungen für die Ampelanlage in der Kauerndorfer Allee zur Verfügung gestellt um im Einsatzfall diesen Bereich schneller durchfahren zu können.
Welche Abstimmungen haben zwischen der Stadt Altenburg und dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr stattgefunden, um die Bauabläufe und Verkehrsführungen beider Maßnahmen aufeinander abzustimmen und die Belastung für den Verkehr zu reduzieren?
Die Baumaßnahme des TLBV an der Kauerndorfer Allee läuft seit Oktober 2023. Alle Sperrungen und Verkehrsführungen diesbezüglich wurden und werden mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und von dieser genehmigt. Die Baumaßnahmen der Stadtverwaltung Altenburg werden wie alle anderen Baumaßnahmen im Stadtgebiet ebenfalls mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt, um den individuellen Fahrzeugverkehr, Lieferverkehr aber insbesondere den ÖPNV und Rettungswege sicherzustellen.
Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, um den Verkehrsfluss auf der gesamten Strecke zu verbessern, etwa durch angepasste Ampelschaltungen, die vorzeitige Öffnung weiterer Fahrspuren am Kreisverkehr, veränderte Verkehrsführungen oder bauliche Nachbesserungen, und bis wann ist mit einer spürbaren Entlastung beziehungsweise vollständigen Freigabe zu rechnen?
Siehe Punkt 1 – Ampelschaltungen wurden zwischenzeitlich angepasst; eine vorzeitige Öffnung weiterer Fahrspuren am Kreisverkehr Kauerndorfer Allee ist nicht möglich, da sich dort weiterhin das weiträumige Baufeld befindet; der derzeitige Bauablaufplan sieht eine eventuelle Freigabe für Oktober 2026 vor.
Wurden die Ampelschaltungen im gesamten beschriebenen Verkehrsbereich aufeinander abgestimmt? In welchen zeitlichen Abständen und auf Grundlage welcher Verkehrsdaten wird die aktuelle Verkehrslage überprüft, wer ist für notwendige Anpassungen verantwortlich und wie kurzfristig können die Ampelphasen bei Rückstaus oder veränderten Verkehrsströmen nachjustiert werden? Wie bewertet die Stadt die aktuelle Parkplatz- und Verkehrssituation für Anwohner sowie die Erreichbarkeit der ansässigen Geschäfte für Paketdienste, Liefe-ranten und sonstigen Wirtschaftsverkehr, insbesondere vor dem Hintergrund der veränderten Straßenaufteilung und der verbleibenden Fahrbahnbreite? Ist gewährleistet, dass Busse und Lkw auch bei parkenden Fahrzeugen sicher und ohne größere Behinderungen passieren können? Bürgerinnen und Bürger beobachten die Situation vor Ort teilweise kritisch und äußern Zweifel daran, ob sich das gewählte Konzept im regulären Alltagsverkehr bewährt. Wie will die Stadt diese Bedenken nachvollziehbar ausräumen, welche Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Praxis werden in die weitere Bewertung einbezogen und welche konkreten nächsten Schritte sind geplant, um mögliche Konfliktpunkte zu entschärfen und die Verkehrs- sowie Parksituation nachhaltig zu verbessern?
Die Ampelschaltungen verschiedener Baumaßnahmen können meist nicht aufeinander abgestimmt werden, da es sich um verschiedene Maßnahmenträger und verschiedene Verkehrssicherungsunternehmen handelt. Die Grundlage der Ampelprogrammierungen basiert auf in den Vorjahren erhobenen Verkehrsdaten der einzelnen Straßenabschnitte. Die temporären Ampelanlagen werden mit Augenmerk von den Hauptstrecken und für die die Maßnahme betreffenden Verkehrserfordernisse erstellt. Eine kurzfristige Nachregulierung von den Ampelprogrammen ist in der Regel nicht möglich, da dies eine komplette Neuprogrammierung bedeuten würde.
Die Gabelentzstraße ist wie vor dem Umbau als Einbahnstraße befahrbar. Die Fahrbahnbreite gewährleistet trotz Zweirichtungsverkehr für Radfahrer und Stell-platzangeboten das Befahren durch Busse und Lastkraftwagen; zusätzlich zu den geänderten Parkflächen wurden weitere Kurzzeitparkplätze in der Neuen Sorge angeordnet um insbesondere Kundenverkehr und Anlieferungen für die ansässigen Geschäfte zu ermöglichen. Weiterhin besteht im westlichen Bereich der Gabelentzstraße eine Ladezone für Anlieferungen. Allgemein sind Parkplätze zunächst auf privaten Grundstücken vorzuhalten. Sofern die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist, werden Parkmöglichkeiten auf der öffentlichen Straße zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bemüht sich die Stadtverwaltung das Stellplatzangebot in den Wohnquartieren auf stadteigenen Flächen durch eine Optimierung der Flächennutzung zu erhöhen. Es ist perspektivisch angedacht, weitere Parkflächen in der Kanalstraße und dem Parkplatz „Auf den Röhren“ zu schaffen.
Die Stadtverwaltung möchte die Interessen aller Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigen und bezieht Erkenntnisse aus der Verkehrsentwicklung in weitere Entscheidungsprozesse ein. So wird z. B. nach erfolgten Verkehrsversuchen das Befahren der Leipziger Straße und Parkstraße aus der Kanalstraße möglich sein und damit zu einer Entlastung des Knotens am Lindenau-Museum beitragen.
Die Anfrage stellte Silke Konzag.
