Altenburg. Ende Juli gelang es der KURIER-Redaktion, ein Foto von den Abrissarbeiten in der Kesselgasse aufzunehmen. Dank eines Hinweises aus der Bevölkerung konnten wir Kontakt zur Städtische Wohnungsgesellschaft Altenburg mbH (SWG) aufnehmen, die möglicherweise Eigentümerin der betreffenden Gebäude ist. Die Presseabteilung beantwortete unsere Anfrage nachfolgend.
Befinden sich die derzeit abgerissenen Gebäude in der Kesselgasse im Eigentum der SWG, und aus welchen Gründen wurde der Abriss beschlossen? Welche Nutzung ist für das Grundstück nach Abschluss der Arbeiten vorgesehen?
Die drei Gebäude in der Kesselgasse 5, 6 und 7 haben wir in den vergangenen Jahren aus privater Hand erworben, was insbesondere bei der Kesselgasse 7 ein langwieriger und nicht einfacher Prozess war. Zuletzt war das Gebäude akut einsturzgefährdet, da der Voreigentümer das Haus jahrelang verfallen ließ. Der Erwerb der Häuserzeilen versetzt uns nun in die Lage, die Städtebaulichen Missstände vor Ort zu beseitigen und das Altstadtquartier zwischen Kesselgasse und Moritzstraße weiterzuentwickeln. In den Vorjahren haben wir den Hofbereich des Quartiers komplett erneuert und PKW-Stellplätze für Anwohner errichtet. Vorerst entstehen auf den Abrissflächen Grünanlagen. Längerfristig ist eine Bebauung mit Wohngebäuden nicht ausgeschlossen.
Mit welchen Gesamtkosten wird für den Abriss und eine mögliche Neubebauung gerechnet? Werden dafür öffentliche Fördermittel, Zuschüsse oder andere finanzielle Unterstützungen in Anspruch genommen?
Der Abriss der drei Gebäude kostete uns ca. 80 TEUR, inklusive eines vorgeschriebenen bauhistorischen Gutachtens für die Kesselgasse 7. Fördermittel oder Zuschüsse wurden für diese Maßnahmen leider nicht bereitgestellt.
Aus welcher Zeit stammen die abgerissenen Gebäude, und welche historische Bedeutung hatten sie für die Kesselgasse? Ist bekannt, welches traditionelle Handwerk beziehungsweise welcher Handwerksbetrieb dort früher ansässig war, und wurde vor dem Abriss geprüft, ob erhaltenswerte Bauteile oder Zeugnisse gesichert werden können?
Alle drei Gebäude stammen aus den 80er-Jahren des 18. Jahrhunderts. Man kann die Zeit der Erbauung in diesem Fall sogar recht genau bestimmen. Im Jahre 1783 wurden die Vorgängergebäude durch einen Brand zerstört. Dank eines herzoglichen Sondervermögens konnten die Gebäude 1784 neu errichtet werden. Von der Kesselgasse 5 wissen wir, dass sie früher eine Fleischerei beherbergte. Die Gebäude wurden jedoch vor allem als Wohnhäuser genutzt. Die Befundsicherung und Prüfung auf erhaltenswerte Bauteile ist im Rahmen eines denkmalrechtlichen Abbruchvorhabens sogar vorgeschrieben. Für das Baudenkmal Kesselgasse 7 haben wir dafür einen Bauforscher und Dendrochronologen beauftragt, der uns ein bauhistorisches Gutachten erstellt hat. Aufgrund des extrem baufälligen Zustands des Gebäudes konnten leider keine Bauteile gesichert werden.
Die Anfrage stellte Silke Konzag.
