Altenburg. Anwohner um die Amendestraße in Altenburg haben sich an den KURIER gewandt, weil sie sich mit ihrem Problem bei den zuständigen Stellen nicht ernst genommen fühlen. Sie berichten, sie seien nach mehreren Hinweisen auf eine verwahrloste Baustelle und zunehmende Müllablagerungen immer wieder abgewiesen worden. Der KURIER machte sich daraufhin selbst ein Bild vor Ort. In und hinter dem Durchgang der Amendestraße zur Franz-Mehring-Straße bietet sich ein trostloses Bild: Müllsäcke stapeln sich zwischen zurückgelassenem Baumaterial, Holzresten und Teilen einer offenbar aufgegebenen Baustelle. Auch Gerüstteile und technische Anlagen stehen beziehungsweise liegen noch dort. Zwischen den ursprünglichen Hinterlassenschaften der Baustelle befinden sich inzwischen weitere Abfälle, darunter Restmüll- und Altkleidersäcke, die nach Angaben der Anwohner von Dritten dort abgelegt wurden. Was ist passiert? Nach Schilderung der Anwohner sollte an der Stelle das Mehrfamilienhaus mit dem Durchgangsbogen saniert werden. Der Bauherr soll aus Berlin stammen. Dann sei das Vorhaben ins Stocken geraten; der Bauherr sei angeblich insolvent geworden. Seitdem, so berichten die Anwohner, sei die Baustelle weitgehend in dem Zustand geblieben, in dem sie damals zurückgelassen wurde. Nur eines habe sich verändert: Es komme immer mehr Müll hinzu. Eine Anfrage des KURIER an die Stadt Altenburg brachte zunächst keine inhaltlichen Antworten. Die Stadt verwies stattdessen an das Landratsamt Altenburger Land. Der KURIER hat dort nachgefragt: Ist dem Landratsamt Altenburger Land die beschriebene Situation bekannt? Falls ja, seit wann? Ja, dies ist dem Landratsamt bekannt. Hat das Landratsamt Altenburger Land den Standort bereits selbst kontrolliert? Wenn ja: Wie bewertet es den Zustand der verlassenen Baustelle aktuell aus ordnungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht? Besteht für Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr durch zurückgelassene Baumaterialien, Gerüstteile, Holz, Müllsäcke oder andere Gegenstände auf dem Gelände? Der Standort wird durch die untere Abfallbehörde (UAB) regelmäßig kontrolliert. Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich dort keine gefährlichen Abfälle; eine unmittelbare Gefährdung ist nicht erkennbar. Der Zustand der Baustelle ist zwar optisch nicht zufriedenstellend, jedoch handelt es sich weiterhin um eine laufende Baustelle. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass weiterhin bauliche Fortschritte erkennbar sind. Diese erfolgen zwar teilweise in größeren zeitlichen Abständen und nicht in großem Umfang, sind jedoch wahrnehmbar. Trifft es zu, dass das Landratsamt Altenburger Land nicht tätig wird, weil keine öffentlichen Wege betroffen sind? Falls ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Einschätzung? Dies trifft nicht zu. Wie geht das Landratsamt Altenburger Land grundsätzlich vor, wenn auf Privatgrundstücken über längere Zeit Müll, Bauabfälle oder ungesicherte Baustellenreste lagern und der Eigentümer nicht tätig wird? Grundsätzlich werden Hinweise auf mögliche abfallrechtliche Missstände durch die untere Abfallbehörde geprüft. Dabei wird im Einzelfall beurteilt, ob es sich um ordnungsgemäß gelagerte Materialien oder um Abfälle handelt und ob hierdurch Gefahren für die Umwelt oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen können. Sofern Handlungsbedarf besteht, werden die erforderlichen Maßnahmen nach den einschlägigen abfall- und ordnungsrechtlichen Vorschriften veranlasst. Ist der Eigentümer beziehungsweise Bauherr dem Landratsamt Altenburger Land bekannt? Wurde dieser bereits zur Sicherung, Beräumung oder Entsorgung aufgefordert? Wenn ja: Wurden ordnungsbehördliche Maßnahmen angeordnet? Der Eigentümer des Grundstücks ist bekannt. Er wurde durch die untere Abfallbehörde unter anderem um Mitteilung eines möglichen Zeitplans zur Beräumung gebeten. Nach diesem Anschreiben erfolgte erstmals eine teilweise Beräumung. Bei erneut durchgeführten Kontrollen wurde jedoch festgestellt, dass nach wie vor Ablagerungen vorhanden sind bzw. erneut Materialien hinzugekommen sind. Der Vorgang wird daher weiterhin behördlich überwacht. Anwohner berichten außerdem von Ratten in angrenzenden Gärten. Ist dem Landratsamt Altenburger Land eine entsprechende Meldung bekannt? Falls ja: Wie wurde darauf reagiert? Trifft es zu, dass Anwohner wegen der gemeldeten Ratten an den NABU verwiesen wurden? Falls ja: Warum hält das Landratsamt Altenburger Land in diesem Fall den NABU für zuständig? Nach Kenntnis der unteren Abfallbehörde liegen derzeit keine Hinweise auf eine relevante Rattenproblematik im Zusammenhang mit dem Grundstück vor. Die dort lagernden Materialien bestehen überwiegend aus Baumaterialien und Sperrmüll, von denen keine besondere Anlockwirkung für Ratten ausgeht. Eine Aussage zur Zuständigkeit des NABU wurde von der unteren Abfallbehörde nicht getroffen. Welche konkreten nächsten Schritte plant das Landratsamt Altenburger Land in dem Fall und bis wann ist mit einer Entscheidung oder Maßnahme zu rechnen? Die untere Abfallbehörde wird den Standort weiterhin überwachen und mögliche Verstöße gegen das Abfallrecht ahnden. Die Anfrage stellte Anne Grahneis. (Fotos: Anne Grahneis)
