„Die Menschen sollen sich wieder in die Augen schauen können“

Seit über 50 Jahren schlichtet Stefan Sosic Streitigkeiten außergerichtlich in der Skatstadt

 

Altenburg. Wenn Stefan Sosic von Nachbarschaftsstreitigkeiten erzählt, klingt das manchmal wie eine Mischung aus Psychologie, Rechtskunde und Lebensberatung. Seit 1973 beschäftigt er sich mit Konflikten zwischen Menschen – zunächst in den Schiedskommissionen der DDR, später als Schiedsmann. Heute ist der 82-Jährige nicht nur der älteste, sondern auch der dienstälteste Schiedsmann Thüringens.

„Ich bin von der Schiedskommission praktisch fließend ins Schiedsamt übergegangen“, erzählt Stefan Sosic. Was für ihn einst mit dem Wunsch begann, Jura zu studieren, wurde zu einer Lebensaufgabe.

Diesen Wunsch konnte er allerdings nie verwirklichen, da der Vater aus Kroatien stammt. Nachdem das Tito-Regime der Familie die Staatsbürgerschaft entzogen hatte, wurde sie staatenlos. „Als Staatenloser wurde man damals nicht zum Jurastudium zugelassen“, erinnert sich Sosic. 

Stattdessen wurde er Diplom-Ingenieur-Pädagoge und arbeitete jahrzehntelang als Berufsschullehrer. Doch das Interesse an Recht und Konfliktlösung blieb.

Schlichten statt richten

Wer beim Begriff Schiedsmann an einen Hobbyrichter denkt, liegt falsch. „Es geht nicht darum zu sagen: Du hast recht oder du hast unrecht“, betont der Schiedsmann. Seine Aufgabe sei es vielmehr, Menschen wieder ins Gespräch zu bringen.

„Ich kann die rechtliche Situation erklären. Aber entscheiden müssen die Beteiligten selbst.“

Die meisten Fälle drehen sich um klassische Nachbarschaftsprobleme: Hecken, Bäume, Grundstücksgrenzen oder Lärm. Rund 90 Prozent seiner Verfahren seien solche Konflikte.

Manchmal entstehen daraus kuriose Geschichten. So erinnert er sich an einen Fall, bei dem zwei Rechtsanwälte gegeneinander antraten. Eine Frau war von ihrem Ex-Mann an den Haaren von einem Grundstück gezogen worden. Am Ende einigten sich die Beteiligten auf eine Zahlung von 500 Euro an ein Hospiz – ein Vergleich, mit dem alle Seiten leben konnten.

„Vor Gericht hätten sie wahrscheinlich mit einem höheren Strafmaß rechnen müssen“, sagt Sosic rückblickend.

In einem anderen Fall ging es um Nadelgehölze, die zu hoch gewachsen waren, die Sicht beeinträchtigten und über die Grundstücksgrenze hinausragten. Sie sollten deshalb eingekürzt werden. Die Parteien einigten sich auf die Einkürzung der Bäume. „Meine Einwände, dass dies optisch nicht gut aussehen würde, wurden ignoriert“, erinnert sich Sosic.

Im weiteren Verlauf landete der Streit dennoch vor Gericht, da eine Partei die Bäume ohne Wissen der anderen vollständig fällen ließ. Vor Gericht wurde der private Baumfäller zur Zahlung einer niedrigen fünfstelligen Schadensersatzsumme verurteilt.

Streitfälle im Wohnzimmer

Besonders ungewöhnlich: Seine Verhandlungen führt Sosic seit Jahrzehnten in den eigenen vier Wänden.Während viele Kommunen Räumlichkeiten, z.B. im Rathaus, bereitstellen.

„Hier ist die Atmosphäre anders als in einem Amtszimmer“, sagt er. Außerdem spare die Stadt Kosten.

Die Verfahren laufen streng geregelt ab. Anträge werden schriftlich gestellt, Einladungen verschickt und Ergebnisse protokolliert. Am Ende werden die Vereinbarungen unterschrieben und mit einem offiziellen Siegel versehen. Kommt eine Einigung zustande, kann sie sogar wie ein Gerichtsurteil vollstreckt werden. Als übergeordnete Instanz zeichnet das Amtsgericht Altenburg, der die Schiedsfrauen und -männer unterstehen, verantwortlich.

Was viele nicht wissen: Jede Partei hat die Möglichkeit, eine Vertrauensperson oder einen Rechtsanwalt zu einer Schlichtungsverhandlung mitzubringen, um Beistand und rechtliche Beratung zu erhalten. Alle Gespräche und Entscheidungen werden vertraulich behandelt und gelangen nicht an die Öffentlichkeit“, verrät Stefan Sosic.

Die unterschätzte Alternative zum Gericht

Trotzdem werden Schiedsstellen nur selten genutzt.

„Im vergangenen Jahr hatte ich keinen einzigen Fall“, sagt Sosic und schüttelte den Kopf.

Für ihn ist das unverständlich. Schließlich koste ein Verfahren meist nur zwischen 30 bis maximal 70 Euro – deutlich weniger als ein Rechtsstreit vor Gericht.

Viele Bürger wüssten schlicht nicht, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

Dabei sieht Stefan Sosic gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Spannungen einen großen Wert im persönlichen Gespräch und der außergerichtlichen Einigung. Dennoch gab es auch Fälle, die auf diesem Wege nicht gelöst werden konnten und die weiterführenden Gerichte bemüht werden mussten.

Schwierige Suche nach einem Nachfolger

Noch etwas bereitet dem Altenburger Sorgen: die Zukunft des Ehrenamtes.

Seit Jahren sucht die Stadtverwaltung Altenburg Menschen, die bereit sind, das Amt und das stellvertrende Amt zu übernehmen. Leider erfolglos.

„Eigentlich bräuchten wir vier Personen – zwei Schiedsmänner und zwei Stellvertreter für den Bereich Altenburg-Südost und -Nord“, erklärte er. Tatsächlich übernimmt er inzwischen zusätzlich Aufgaben für die zweite Altenburger Schiedsstelle in Altenburg-Nord.

Die Voraussetzungen seien überschaubar: keine Vorstrafen, ein Mindestalter von 25 Jahren und vor allem eines „gesunder Menschenverstand“, erklärte Stefan  Sosic.

Juristische Vorkenntnisse seien nicht erforderlich. Neue Schiedspersonen würden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner umfassend geschult. „Gern würde ich diese neuen Schiedsfrauen und          -männer fachlich zur Seite stehen und bei Fragen beraten.“, so Stefan Sosic weiter. 

Interessierte Bürger können sich für dieses Ehrenamt bewerben. Die Schiedsperson wird durch den Stadtrat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Bewerbungen sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Altenburg einzureichen. Weitere Informationen, Ansprechpartner sowie das Bewerbungsformular sind auf der Internetseite der Stadt Altenburg unter https://www.stadt-altenburg.de/seite/588553/schiedsstelle.html verfügbar.

Auszeichnungen für ein Lebenswerk

Für sein jahrzehntelanges Engagement wurde Sosic mehrfach geehrt. 2024 erhielt er beim „Tag der Thüringer Justiz“ eine Auszeichnung von der damaligen Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz für seine lang-jährige Tätigkeit. 2026 wurde ihm die Ehrenurkunde sowie die Goldene Ehrenmedaille des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner verliehen.

Dennoch spricht er über solche Ehrungen fast beiläufig.

Viel wichtiger ist ihm etwas anderes: dass die Idee des Schiedsamtes weiterlebt.

Denn wer ihm zuhört, merkt schnell: Für Stefan Sosic ging es nie um Paragrafen oder Titel. Es ging immer um Menschen und einer Lösung sowie um die Überzeugung, dass sich viele Konflikte lösen lassen, wenn jemand bereit ist zuzuhören und kompromissbereit sei.

 

Das Gespräch führte Silke Konzag.

 

Anmerkung der Redaktion

Der Hintergrund dieser Berichterstattung war zum einen die Würdigung von Stefan Sosic für seinen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz als Schiedsmann in Altenburg. Zum anderen war die Thematik auch für den KURIER Verlag von besonderem Interesse, da sich in jüngster Zeit vermehrt Bürgerinnen und Bürger an unsere Redaktion gewandt haben, deren Anliegen ihren Ursprung in Nachbarschaftsstreitigkeiten haben.

Als regionales Medienhaus sehen wir unsere Aufgabe darin, über relevante gesellschaftliche Themen zu informieren. Individuelle Nachbarschaftskonflikte lassen sich jedoch durch journalistische Berichterstattung nur eingeschränkt oder gar nicht lösen, da es sich hierbei überwiegend um persönliche Auseinandersetzungen handelt, die in der Regel nicht von öffentlichem Interesse sind und daher einer Klärung auf anderer Ebene bedürfen.

Darüber hinaus wurde in den vergangenen Monaten auch in den öffentlich-rechtlichen Medien wiederholt darüber berichtet, dass die deutsche Justiz zunehmend unter Fachkräftemangel leidet und Juristinnen und Juristen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Vor diesem Hintergrund erschien es dem KURIER Verlag sinnvoll und wichtig, die Arbeit von Schiedspersonen stärker in den Fokus zu rücken und auf deren Bedeutung für die außergerichtliche Konfliktlösung aufmerksam zu machen. Dies wurde unter anderem in dem nachfolgenden Artikel thematisiert.

 

BU-Foto (Stefan Sosic):

Stefan Sosic, dienstältester und ältester Schiedsmann Thüringens, gibt Einblicke in sein Ehrenamt und dessen Bedeutung für das gesellschaftliche Miteinander. Zugleich macht er auf die aktuelle Ausschreibung der Stadt Altenburg aufmerksam: Für die Stadtgebiete Südost und Nord können sich engagierte Bürgerinnen und Bürger als Schiedspersonen oder stellvertretende Schiedspersonen bewerben.

Foto: sk

 

 

 

- Kurier fragt nach -

62.644 Fälle in fünf Jahren – 

Die stille Arbeit der Schiedspersonen in Deutschland

 

Deutschlandweit. Neben dem Gespräch mit dem ältesten und dienstältesten Schiedsmann Thüringens, Stefan Sosic, wandte sich der KURIER zudem an den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen mit Sitz in Bochum.

Unsere allgemeinen Fragen beantwortete Schiedsmann und Mediator Bodo Winter aus Büdingen, der sich seit mehr als 30 Jahren ehrenamtlich in der Streitschlichtung engagiert. Er ist Landesvorsitzender BDS-Landesvereinigung Hessen, Vorsitzender der Bezirksvereinigung Gießen sowie Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesverband.

Herr Winter, wie viele Fälle werden pro Jahr über Schiedsämter gelöst?

In den Jahren 2020 bis 2024 (5 Jahre) wurden in Deutschland 62.644 Fälle (Straf- und Zivilsachen) bei den Schiedspersonen anhängig. Pro Jahr also durch-schnittlich 12.530 Fälle. Hinzu kommt noch eine etwa doppelt so hohe Zahl an informellen Erledigungen (sogenannte Tür- und Angelfälle)  durch Schiedspersonen. 

Welche Streitigkeiten landen am häufigsten beim Schiedsamt?

Meistens handelt es sich um sogenannte „Nachbarschaftsstreitigkeiten“. Aber auch „kleinere Strafdelikte“, subsumiert im § 380 StPO,  werden häufig von den Schiedspersonen bearbeitet.

Wie erfolgreich sind außergerichtliche Einigungen und wie können Lösungen aussehen?

Von diesen o.g. 12.530 Fällen wurden in jedem Jahr durchschnittlich 5.860 Fälle –, also ca. 47 Prozent  –, konsensual durch einen Vergleich erledigt. Beide Parteien einigen sich – unter Anleitung der Schiedsperson – auf eine Lösung, die letztlich 30 Jahre Gültigkeit hat und im Zweifel auch vollstreckbar ist. 

Warum kennen so wenige Menschen das Schiedsamt? Welche Gründe liegen vor?

Darauf gibt es keine einfache Antwort. Vielleicht liegt es daran, dass wir öffentlich nicht für unser Amt werben dürfen und die Schiedspersonen zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet sind. 

Welche Vorteile hat ein Schiedsamt gegenüber einem Gerichtsverfahren?

Ein Schiedsverfahren ist deutlich kostengünstiger und schneller und auch wohnortnah. Es gibt geringere „Barrieren“. Die Parteien wirken an einer Einigung maßgeblich mit; es wird ihnen nichts „übergestülpt“. Es gibt keine Sieger und keine Verlierer, demzufolge hat eine Lösung vor dem Schiedsamt eine deutlich höhere Akzeptanz.

Von wem wird die Schiedsarbeit gefördert, da Schiedsfrauen und -männer ehrenamtlich arbeiten? Was müsste von Seiten der Politik geändert werden?

Kostenträger für das Schiedsamt ist die jeweilige Kommune, die aber auch einen erheblichen Anteil der anfallenden Gebühren erhält. Die entstehenden Kosten (Ausbildung der Schiedspersonen, Stellung eines Amtsraumes und von Arbeitsmaterial usw.) sind jedoch äußert gering und fallen kaum ins Gewicht. Die Politik sollte das Amt bekannter machen und auch für die jeweilige Schiedsperson attraktiver, z.B. durch Anpassung des Gebührenanteils. 

Sollte das Verfahren verpflichtender eingesetzt werden, bevor Gerichte bemüht werden?

In den allermeisten der 12 Bundesländer ist die Vorschaltung des Schiedsamtes – zumindest in nachbarrechtlichen Angelegenheiten –obligatorisch. D.h. ohne vorherige Einschaltung des Schiedsamtes ist eine Klage vor Gericht nicht möglich. Dies sollte man allerdings noch auf andere „Alltagsstreitigkeiten“ ausweiten.

Gibt es Unterschiede in der Arbeitsweise zwischen Bundesländern?

Ja. Es gibt kein bundeseinheitliches Schiedsamtsgesetz. Das Schiedsamt ist Ländersache. In den wesentlichen Punkten herrscht jedoch Übereinstimmung. Bis auf den Umstand, dass es in drei der 12 Bundesländer keine Obligatorik gibt (s.o.).

Welche Fälle können im Schiedsamt positiv beendet werden und welche scheitern besonders häufig?

In nachbarrechtlichen Angelegenheiten (sogenannte Zivilsachen) gibt es ganz besonders häufig eine Einigung. Weniger häufig in den sogenannten Strafsachen.

Haben soziale Medien oder politische Spannungen Einfluss auf Konflikte? Werden dadurch Streitigkeiten aggressiver?

Nein, nicht unmittelbar. Freilich hat sich die Streitkultur (auch und insbesondere durch die sogenannten „sozialen Medien“) insgesamt verändert.

Wie wichtig ist die Mediation heute und in Zukunft?

Die Mediation ist ebenfalls ein wichtiges Werkzeug für den Erfolg unserer Arbeit. Dies wird von unserem Verband, der bundesweit für die Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen Verantwortung trägt, durch qualifizierte Lehrkräfte auch ausdrücklich gelehrt.

Sind Schiedsfrauen und -männer bundesweit untereinander gut vernetzt und wie wichtig ist Digitalisierung für Ihre Arbeit? 

Die Schiedspersonen sind über den Verband mit Hauptsitz in Bochum bundesweit vernetzt. Schlichtungsverfahren werden zwar, jetzt und wohl auch in Zukunft, – aus gutem Grund –   nicht in digitaler Form angeboten, aber die Schiedspersonen können auf viele digitale Angebot des BDS (z.B. Formularserver) zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Arbeit zurückgreifen.

Gibt es Nachwuchsprobleme und wie könnten diese gelöst werden?

Das ist durchaus unterschiedlich. Es gibt Kommunen, da bewerben sich mehrere Personen um ein Amt und es gibt auch Kommunen, wo es schwierig erscheint, das Amt adäquat zu besetzen. Nachwuchsprobleme gibt es grundsätzlich nicht mehr als in anderen ehrenamtlichen Positionen. 

Das Schiedsamt ist in den Kommunen meist hoch angesehen, gilt aber auch – nicht ganz zu Recht – als arbeitsintensiv und belastend.

 

Die Anfrage stellte Silke Konzag. 

 

BU-Foto (Bodo Winter):

Wodo Winter

Foto: BDS