Schulangst, Leistungsdruck und belastende Erfahrungen im Schulalltag – Der Fall des Schülers David H. beschäftigte auch den Thüringer Landtag
Altenburger Land. Der KURIER erhielt Mitte Juni einen verzweifelten Hilferuf des 15-jährigen Schülers David H., den wir aufgreifen möchten, um dem Jugendlichen Zuversicht zu schenken und ihm öffentliche Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Nach der schriftlichen Kontaktaufnahme vereinbarten wir ein persönliches Treffen.
Zudem übermittelten uns David H. und seine Familie ihr Anliegen. Ich zitiere: „Ich wende mich heute in absoluter Verzweiflung, aber auch mit großer Wut an Sie, weil das Schulamt Ostthüringen (Zweigstelle Gera) meine psychische Gesundheit aufs Spiel setzt, einen dringend notwendigen Schulwechsel blockiert und die übergeordneten Behörden bis hin zum Ministerium tatenlos zusehen.
Ich leide seit Monaten unter schwerer Schulangst, ausgelöst durch extremen Leistungsdruck und Mobbing-Vorfälle in meiner Klasse. Die Situation hat mich körperlich und psychisch kaputtgemacht: Ich habe chronische Kopf-, Bauch- und Rückenschmerzen, leide unter extremen Schlafstörungen und geriet durch den Druck in eine so schwere Krise, dass sogar Suizidgedanken dazukamen. Mein Kinderarzt hat mir bereits eine dringende Überweisung für eine psychiatrische Ambulanz ausgestellt – doch die Wartezeiten hier in der Region Altenburg liegen bei anderthalb bis zwei Jahren.
Ich will lernen und ich will wieder zur Schule gehen, aber ich brauche dafür ein Umfeld, das mich nicht krank macht. Deshalb möchte ich vom Friedrichgymnasium Altenburg auf die Regelschule INSOBEUM in Rositz wechseln, wo ich auch schon Freunde habe.
Das Verrückte ist: Alle Beteiligten vor Ort wollen mir helfen. Meine aktuelle Schulleiterin unterstützt meinen Wechsel und lässt mich ziehen. Auch der Schulleiter meiner Wunschschule in Rositz befürwortet meine Aufnahme ausdrücklich und hat bestätigt, dass in der 9. Klasse freie Kapazitäten vorhanden sind. Ein sofortiger Wechsel wäre innerhalb weniger Tage möglich und für mich die Rettung.
Für meine Zukunft ist dieser Wechsel jetzt akut entscheidend: Wenn ich sofort wechsle, kann ich mir in Rositz noch selbst eine Gruppe und ein Thema für die wichtige Projektarbeit der 10. Klasse suchen. Wird der Wechsel vom Schulamt bis zum nächsten Schuljahr verschleppt, werde ich nach den Ferien einer bestehenden Restgruppe zwangsweise zugewiesen und muss ein Thema bearbeiten, das mich überhaupt nicht interessiert – das gefährdet meinen gesamten Schulabschluss.
Die Einzige, die sich ohne nachvollziehbaren Grund querstellt und alles blockiert, ist das Schulamt Ostthüringen. Es ignoriert meine ärztlichen Nachweise und die Absprachen beider Schulleitungen. Stattdessen blockiert das Schulamt freie Plätze lieber für theoretische, bürokratische Quoten (wie freizuhaltende Plätze für Zugezogene), anstatt einem realen, akut erkrankten Schüler aus der eigenen Region zu helfen. Plätze werden künstlich freigehalten und bleiben leer, während mir die Hilfe verweigert wird.“
Was sagen die Thüringer Gesetze und das Grundgesetz dazu?
Nach Auffassung der Familie von David H. ergibt sich aus der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) sowie aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Schulträgers nach § 4 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (Recht auf körperliche Unversehrtheit), dass bei nachgewiesenen schweren gesundheitlichen Belastungen eine Härtefallprüfung beziehungsweise eine zeitnahe Einzelfallentscheidung möglich sein müsse. Die Familie sieht diese Voraussetzungen aufgrund der vorliegenden ärztlichen Atteste und der geschilderten gesundheitlichen Situation als erfüllt an.
Reaktionen der Schulverwaltung Altenburg
Die Familie verfasste ebenfalls eine Anfrage mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes und eine wohlwollende Entscheidung an die Schulverwaltung des Landkreises Altenburger Land, welche am 10. Juni versandt wurde. Bis zum heutigen Tag hat die Familie keine Rückmeldung durch die Behörde erhalten.
Einzug in den Thüringer Landtag
Die Familie von David H. hat sich nicht nur mit regionalen Zuständigen wie Schulleitungen, Schulverwaltung des Landkreises, dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen sowie dem Koalitionsarbeitskreis und dem Bildungsausschuss der Landesregierung in Verbindung gesetzt, sondern auch Hilfe auf politischer Ebene im Thüringer Landtag gesucht.
Dort wurde die Notsituation durch die zuständigen Abgeordneten bereits fraktionsübergreifend im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur diskutiert. Aufgrund der vorliegenden Vorwürfe, ärztlichen Atteste und Anschreiben wandten sich die Abgeordneten an das Kultusministerium in Erfurt, konfrontierten dieses mit den Vorwürfen und forderten das Staatliche Schulamt Ostthüringen zum Handeln auf.
In einem persönlichen Gespräch wurde David H. durch die Referatsleiterin des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen mitgeteilt, dass aufgrund der Schwere der Mobbing-Folgen eine sofortige schulpsychologische Krisenunterstützung mit entsprechenden Einrichtungsadressen und Beratungsstellen angeboten werde. Mit dieser Aussage wurden die massiven gesundheitlichen Schwierigkeiten behördlich anerkannt.
Reaktionen der Parteien
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag erklärte in einem Anschreiben an die Familie Folgendes (Zitat): „Unsere Möglichkeiten, weitere Informationen zu Ihrem Fall einzufordern und Druck auszuüben, sind leider sehr begrenzt. Eine parlamentarische Anfrage würde zweifellos personenbezogene Daten beinhalten, die wir auch mit Ihrer Zustimmung so nicht abfragen dürften. Ein Selbstbefassungsantrag im Ausschuss würde Ihnen nichts nützen, da dieser erst wieder im August tagt. Wir bitten Sie daher, uns zu informieren, wenn es neue Entwicklungen gibt. Das Verhalten des Schulamtes in Ihrem Fall ist absolut inakzeptabel und dürfte auch im Ministerium für Unruhe sorgen. Daher hoffen wir, dass von dort bald eingegriffen wird. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Durchhaltevermögen. Nicht viele trauen sich, gegen bürokratische Ungerechtigkeiten derart vorzugehen.“
Auch Steffen Quasebarth (MdL), Sprecher für Kultur, Medien, Ehrenamt, Gleichstellung und Religion der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit, schaltete sich in die Angelegenheit ein und bat die Verantwortlichen des Thüringer Schulamtes um Auskunft. Ich zitiere: „Vor dem Hintergrund der besonderen Umstände des Einzelfalls möchte ich jedoch um eine ergänzende Auskunft bitten.
Nach den mir vorliegenden Informationen bestehen sowohl gesundheitliche Belastungen des Schülers als auch die Bereitschaft der aufnehmenden Schule, den Schüler aufzunehmen. Zudem wird seitens der Familie darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung erst nach Beginn der Sommerferien Auswirkungen auf die Bildung der Projektarbeitsgruppen in der Klassenstufe 10 haben könnte und damit möglicherweise schulische Nachteile entstehen.
Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob eine beschleunigte Einzelfallentscheidung geprüft wurde beziehungsweise welche konkreten Gründe einer Entscheidung vor den Sommerferien entgegenstehen.
Mir geht es dabei ausdrücklich nicht um eine Vorfestlegung des Ergebnisses, sondern um ein besseres Verständnis der Verfahrensabläufe und der Möglichkeiten, die im vorliegenden Einzelfall bestehen.“
Reaktion des Thüringer Schulamtes
Dennoch schreibt das Schulamt Ostthüringen (Zitat): „Leider ist ein Wechsel an eine Regelschule im aktuellen Schuljahr nicht möglich. Wir versuchen, Ihr Kind für das kommende Schuljahr zu berücksichtigen. Da bereits alle Schulen kapazitär ausgelastet sind, stehen wir diesbezüglich immer in Verhandlungen mit den Schulträgern. Wo und an wen ein Schulplatz für das neue Schuljahr vergeben werden kann, entscheidet sich im Juli.“
Auch eine aktuelle E-Mail aus dem zuständigen Schulamt macht deutlich, dass eine sofortige Umsetzung nicht möglich sei und ein Schulartwechsel laut Thüringer Schulordnung nicht im laufenden Schuljahr erfolgen könne, sondern bestenfalls zum Schuljahresende. Eine Einzelfallprüfung wurde jedoch angeschoben.
Fragen, die bei den Eltern und dem betroffenen Schüler zurückbleiben
1. Wurde Druck auf die Schulleitung der Rositzer Schule ausgeübt, weil diese eigenständig freie Kapazitäten angezeigt hatte?
2. Wie erklärt das Schulamt die Diskrepanz zwischen den von der aufnehmenden Schule gemeldeten freien Kapazitäten und den Aussagen zur fehlenden Aufnahmemöglichkeit?
3. Warum wird nicht zeitnah gehandelt und sich hinter dem Thüringer Schulgesetz versteckt, obwohl dieses Einzelfallentschei- dungen vorsieht?
4. Nach welchen rechtlichen und organisatorischen Kriterien werden Schulplätze vergeben, wenn die Zahl der Bewerber die verfügbaren Kapazitäten übersteigt?
5. Wird die Thüringer Schulordnung beziehungsweise die übergeordnete Fürsorge- und Schutzpflicht des Schulträgers nach § 4 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (Recht auf körperliche Unversehrtheit) durch das Handeln des Schulamtes ausgehebelt? Wie steht es in der Praxis mit der Anwendung dieser Härtefallregelung?
6. Warum gibt es keine unbürokratischen Lösungen, bei denen die zuständigen Behörden auf dem kurzen Dienstweg Lösungen herbeiführen, die einer Gefährdung des Realschulabschlusses entgegenwirken?
7. Wie könnten solche Einzelfalllösungen künftig schneller und zum Wohle des Schülers umgesetzt werden? Welchen Einfluss hätten politische Entscheidungen oder Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen?
8. Gab oder gibt es ähnlich gelagerte Fälle, die auf vergleichbare Weise im Sande verliefen?
9. Gab es im Verlauf des Verfahrens organisatorische oder kommunikative Schwierigkeiten, die zu Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung beigetragen haben könnten? Wenn ja, warum …? Wenn nein, warum nicht …?
Silke Konzag
Anmerkung der Redaktion
Nach dem Besuch der Familie im Verlag richtete der KURIER eine Presseanfrage an die Schulverwaltung des Landratsamtes Altenburger Land, das Staatliche Schulamt Ostthüringen sowie an Steffen Quasebarth, Vizepräsident und Abgeordneter des Thüringer Landtags, und Denny Jankowski, bildungspolitischer Sprecher der AfD.
Zudem wandten wir uns an die Schulleiter des Friedrichgymnasiums und des INSOBEUM in Rositz. Beide Schulleiter sind dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen weisungsgebunden und dürfen sich daher zur Problematik nicht äußern.
Alle weiteren Antworten der angeschriebenen Stellen veröffentlichen wir in einer der nächsten Ausgaben.
Foto: © KI-assistiert
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Beispiel:
„Mehr zum Thema finden Sie in unserer neuesten Ausgabe vom 11. Juli auf den Seiten 10 und 11“
