Oberlödla. Während der Begehung und fotografischen Dokumentation des Gewerbegebietes in Oberlödla konnte sich der KURIER nicht nur ein Bild von den ansässigen Unternehmen machen. Vor Ort fielen auch zwei Mitarbeiter des Unternehmens Ökoplan – Institut für ökologische Planungshilfe GmbH & Co. KG auf, die im Gewerbegebiet eine Kartierbegehung durchführten.

In einem kurzen Gespräch erfuhren wir, dass Ökoplan im Auftrag von 50Hertz ökologische Kartierungen vornimmt. Hintergrund ist die geplante Netzverstärkung beziehungsweise der Netzausbau der Eger-Elster-Leitung.

Um mehr über die Kartierung und das geplante Bauvorhaben des Unternehmens 50Hertz zu erfahren, richteten wir unsere Fragen an die Presseabteilung des Unternehmens.

Welche konkreten Arbeiten sind im Rahmen der Netzverstärkung beziehungsweise des Netz-ausbaus geplant? Wann sollen diese beginnen? Wie lang ist die Eger-Elster-Leitung insgesamt? 

Inhalt des Vorhabens sind die Netzverstärkung und der Netzausbau des Leitungsabschnitts Eula-Weida-Herlasgrün-Hof (TenneT)-Marktleuthen (Tennet) und der Rückbau der Leitungen Eula-Weida und Weida-Herlasgrün.

Die genaue Länge der künftigen Eger-Elster-Leitung lässt sich heute noch nicht abschließend benennen. Das Vorhaben ist in drei Abschnitte untergliedert, die Ab-schnitte Nord, Mitte und Süd. Letzteren realisiert 50Hertz als Kuppelleitung zusammen mit TenneT Germany in der jeweiligen Regelzone. Die Länge der bestehenden Leitung beträgt zwischen Eula und Weida 70 km und zwischen Weida und Herlasgrün 35 km, zwischen Herlasgrün, Hof und Marktleuthen beträgt die Luftlinie ca. 70 km, davon ca. 30 km in der Regelzone von 50Hertz. Insgesamt wird die künftige Leitung also ca. 170 Kilometer lang sein – abhängig vom konkreten Verlauf und der genauen Lage der neu zu errichtenden Umspannwerke in Sachsen und Bayern.

Die Ziele des Vorhabens sind die Ablösung der 220-kV-Netzstruktur im Südraum von 50Hertz (hier besteht ein hoher Sanierungsbedarf des Übertragungsnetzes, die Bestandsleitungen sind aus den 1960er-Jahren), die Erhöhung der Übertragungskapazität und die Reduzierung der Redispatchkosten[1], die Erhöhung der regionalen und überregionalen Versorgungssicherheit, die Aufnahme und der Transport der Erzeugungsüberschüsse aus erneuerbaren Energien und die verträglichste Trassenführung mit dem geringsten Eingriff für Mensch, Natur und Umwelt.

[1] Redispatchkosten: Kosten der Übertragungsnetzbetreiber für die Entschädigung der Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien, wenn diese aufgrund der Kapazitäten im Stromnetz abgeregelt werden müssen.

Wie muss man sich den Ausbau praktisch vorstellen? Aktuell stehen die Felder noch in voller Blüte. Wie wird bei Arbeiten in landwirtschaftlich genutzten Bereichen vorgegangen, insbesondere vor und nach der Ernte?

50Hertz rechnet – abhängig von den Planungen und den rechtzeitigen Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses vorausgesetzt – mit einem Baubeginn voraussichtlich in den Jahren 20230 (Abschnitt Nord), 2031 (Abschnitt Mitte) und 2032 Abschnitt Süd). Der Leitungsverlauf wird dabei auch über landwirtschaftlich genutzte Flächen führen. Dabei wird 50Hertz frühzeitig den Kontakt mit Eigentümern, Pächtern und Bewirtschaftern suchen und in die Abstimmung gehen, um Einschränkungen so weit wie möglich zu minimieren.

Zur Minimierung von Verdichtung werden landwirtschaftliche Flächen in der Bauphase durch Lastverteilungsplatten geschont.

50Hertz lehnt sich an die jährlichen Entschädigungssätze des Bauernverbandes an, wo auch die Sachverhalte Folgeschäden inkludiert sind. Darüber hinaus stellt 50Hertz bei Sonderfragen auch einen landwirtschaftlich vereidigten Gutachter zur Verfügung.

Sofern es zu Schäden an den Feldfrüchen oder zu Flurschäden kommt, erfolgt über vier Jahre ein gestaffelter Ausgleich des Flur- und Aufwuchsschadens an die betroffenen Landwirte.  50Hertz reguliert nach betroffener Fläche und legt dabei die Preise pro Quadratmeter und Feldfrucht zugrunde, die mit dem Bauernverband vereinbart wurde. Die Pächter-Nutzen-Bewilligungen werden zwischen den betroffenen Landwirten und 50Hertz geschlossen.

Für die Mitnutzung beziehungsweise die Belastung des Grundstücks mit einer Dienstbarkeit steht dem Grundeigentümer ein monetärer Ausgleich, eine Entschädigung, zu. Diese wird individuell, in Abhängigkeit verschiedener wertbeeinflussender Merkmale, ermittelt und vergütet.

Wie werden Straßen, Wege und das Gewerbegebiet überbrückt, über die beziehungsweise durch die die Stromtrasse verläuft? Werden Leitungen zeitweise am Boden abgelegt oder gibt es dafür spezielle technische Verfahren?

Die konkreten Planungen wie auch Entscheidungen hierüber liegen noch nicht vor, da die Genehmigungsphase weder begonnen noch abgeschlossen ist und auch Fragen der Bauausführung noch nicht beantwortet werden können. Infrastrukturen wie Straßen oder Bahnlinien werden grundsätzlich in der Bauphase häufig mit einem Schutzgerüst gesichert, aber auch andere Verfahren wie Baueinsatzkabel sind möglich. Mit Betreibern ggf. zu kreuzender Infrastrukturen erfolgt eine frühzeitige Abstimmung. Hierzu können wir in der Bauphase detailliert informieren.

Welche Aufgaben übernimmt das Unternehmen Ökoplan in diesem Zusammenhang? Geht es ausschließlich um ökologische Kartierungen oder werden auch weitere Untersuchungen durchgeführt?

Ökoplan ist mit der Durchführung von (ökologischen) Kartierungen beauftragt. In Abschnitt Nord laufen diese seit November 2025. Sie wurden per ortsüblicher Bekanntmachung vor Ort und gegenüber den Verbänden angekündigt.

Kartiert werden dabei Biotoptypen, Avifauna/Brutvögel, Avifauna/Zug- und Rastvögel, Fledermäuse und sonstige Arten wie Biber, Feldhamster, Haselmaus, Wildkatze, Amphibien, Reptilien sowie Libellen, Falter, xylobionte Käfer, Fische und Rundmäuler und Edelkrebse.

Welche weiteren Untersuchungen sind im Rahmen der Planung vorgesehen, etwa zu Natur- und Artenschutz, Boden, Wasser, Lärm, Landschaftsbild oder möglichen Auswirkungen auf Anwohner und Gewerbebetriebe?

Im Rahmen der Planungsphase des Vorhabens sind umfangreiche Untersuchungen vorgesehen. Allerdings entfällt aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen zur Be-schleunigung des Netzausbaus voraussichtlich die Phase der Bundesfachplanung und damit die Korridorsuche (sog. „G-Kennzeichnung des Vorhabens“, erwartet in den Abschnitten Nord (Eula – Weida) und Mitte (Weida – Herlasgrün). Hier beginnt 50Hertz direkt mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen. Diese umfassen u.a. Untersuchungen und Gutachten zu elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichten, Schall und Lärm, den Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine artenschutzrechtliche Prüfung, Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen, einen UVP-Bericht sowie die Kartierberichte. Teil der Untersuchungen ist eine vorlaufende Trassenanalyse, welche auf Basis verschiedener technischer und Umweltbelange den bestmöglichen Trassenverlauf ermittelt und dabei auch kleinräumige Alternativen in den Blick nimmt.

Die von Ihnen genannten Belange fließen in die Abwägungsentscheidung der Behörde ein, in diesem Fall die Bundesnetzagentur. Nach bestmöglicher Abwägung aller Belange trifft sie die Entscheidung über den Trassenverlauf. Das Ergebnis der Abwägungen ist der Planfeststellungsbeschluss.

Zu beachten sind außerdem die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach AVV Baulärm, die archäologische Baubegleitung in Thüringen und Sachsen, der Gewässerschutz, die Abfallbeseitigung gemäß Abfallkonzept, die Sicherung durch Kampfmittelson-dierung an ggf. ausgewiesenen Verdachtsflächen, Beeinflussungsuntersuchungen, der Rückbau der Bestandsleitung und der Artenschutz sowie eine ökologische Baubegleitung und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Was würde passieren, wenn in dem Gebiet seltene oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten festgestellt werden? Welche Schutz-, Ausgleichs- oder Vermeidungsmaßnahmen müssten Sie als Vorhabenträger in einem solchen Fall sicherstellen?

Je nach Schutzstatus werden seltene oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten in Landschaftspflegerischen Begleitplan, in der artenschutzrechtliche Prüfung oder den Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen berücksichtigt. Übliche Schutzmaßnahmen stellen Bauzeitenregelungen, Schutzzäune und auch Vogelschlagmarkierungen dar. Darüber hinaus werden bei Bedarf Ersatzlebensräume geplant.

Können Sie bereits sagen, ob „Ökoplan“ im Bereich Oberlödla besondere Tier- oder Pflanzenarten gefunden hat? Falls ja: Welchen Einfluss könnten solche Funde auf Planung, Genehmigung oder Bauablauf der Trasse haben?

Derzeit laufen noch die Felduntersuchungen, die Auswertung der Ergebnisse findet erst in diesem Herbst statt. Bei entsprechenden Nachweisen werden die unter Punkt 6 aufgeführten Schutzmaßnahmen ergriffen.

Mit welchen Kosten ist bei einer Netzverstärkung beziehungsweise einem Netzausbau dieser Größenordnung zu rechnen? Erhält das Unternehmen für den Ausbau Fördermittel? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?

Da das Verfahren noch nicht offiziell gestartet wurde, können wir zu den Projektkosten noch keine Aussage treffen. 50Hertz erhält keine Fördermittel für den Ersatzneubau bzw. Neubau der Leitung. Die Kosten des Netzausbaus in Deutschland werden über die Netzentgelte, einen Bestandteil des Strompreises, auf Übertragungsnetzebene bundesweit einheitlich umgelegt.

Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen berücksichtigt werden, falls erste Arbeiten noch in diesem Jahr stattfinden und Felder noch nicht abgeerntet sind? Wie wird insbesondere verhindert, dass es bei Hitze, Trockenheit oder Arbeiten in der Nähe von Bewuchs zu einer Brandentwicklung kommt?

In diesem Jahr werden keine Arbeiten stattfinden. Auf Ernten wird so weit wie möglich Rücksicht genommen und Inanspruchnahmen werden frühzeitig abgestimmt. Wenn der Bau beginnt, steht Sicherheit bei 50Hertz an erster Stelle. Hinweise des Brand- und Katastrophenschutzes werden selbstverständlich beachtet. Hierauf werden auch alle Montagefirmen verpflichtet.

Wie werden Eigentümer, Pächter, Landwirte und Gewerbetreibende vor Ort in die weiteren Planungen einbezogen? Gibt es bereits einen Zeitplan für Informationsveranstaltungen, Beteiligungsverfahren oder konkrete Abstimmungen mit Betroffenen?

50Hertz wird, sobald die Bauphase absehbar ist, in die Abstimmung mit Eigentümern, Pächtern und Bewirtschaftern gehen, um Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren.

Es erfolgt eine Beweissicherung der genutzten kommunalen und privaten Wege vor der dem Baustart, außerdem das Ausbringen von Lastverteilungsplatten für Zuwegungen zur Vermeidung von Bodenverfestigungen.

Darüber hinaus geht 50Hertz in die rechtzeitige Abstimmung mit Bewirtschaftern und Nutzern zum Thema Flächeninanspruchnahme und Zufahrten. Die während der Baumaßnahme entstehenden Flurschäden durch Zuwegungs- und Montageflächen werden dem Nutzer ersetzt.

Einen Zeitplan für Informationsveranstaltungen und Beteiligungsverfahren sowie konkrete Abstimmungen mit Betroffenen gibt es noch nicht. 50Hertz wird aber darüber informieren, sobald das der Fall ist. Dazu nutzt 50Hertz eigene Kanäle wie Webseite und Newsletter, aber auch Presse, Amtsblätter und Aushänge sowie digitale Kanäle, wo vorhanden.

Neben dem öffentlich-rechtlichen Baurecht (Planfeststellungsbeschluss) erfordert die Mitnutzung von privaten Grundstücken durch 50Hertz immer die Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Pächter. Zur Sicherung eines Leitungsrechts ist die Einräumung einer sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit erfor-derlich.

Da die Altleitung laut 50Hertz bis zur Inbetriebnahme der neuen Leitung in Betrieb bleiben muss: Wie wird der Bau parallel zur bestehenden Leitung technisch und organisatorisch umgesetzt, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden? 

Die Sicherheit auf der Baustelle hat bei 50Hertz oberste Priorität. Ein paralleler Ersatzneubau muss deshalb entsprechende Anforderungen erfüllen. Der technische Mindestabstand für die Errichtung neben der in Betrieb befindlichen Bestandsleitung beträgt ca. 60 Meter. Wird er unterschritten, muss eine temporäre, kurzzeitige Ausschaltung der Bestandsleitung erfolgen. Diese Ausschaltplanung erfolgt langfristig, die Versorgungssicherheit ist stets gewährleistet, zumal Leitungen aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht voll ausgelastet sind.

Da 50Hertz Abweichungen vom bisherigen Trassenverlauf unter anderem wegen Siedlungsabständen, Naturschutz und Bündelung mit Infrastruktur erwähnt: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die neue Trasse tatsächlich entlang der bestehenden Leitung verläuft oder ob es im Bereich Oberlödla/Schmölln zu Abweichungen kommt?

50Hertz kann heute noch keine Aussage dazu treffen, wird jedoch dort, wo es technisch möglich und planerisch sinnvoll bzw. geboten ist, Alternativen möglicher Trassenverläufe prüfen. Im Zuge der Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus werden in den Alternativenprüfungen besonders Wirtschaftlichkeit, ein geradliniger Verlauf, Umweltschutz und Emissionsschutz hoch gewichtet. Welche Alternativen am Ende vorzugswürdig sind, entscheidet die Genehmigungsbehörde. Sollte hier konkret der Trassenbereich bei Oberlödla (Gewerbegebiet Altenburg) gemeint sein, so ist nach aktuellem Planungsstand ein Abweichen von der Bestandstrasse nicht vorgesehen, das gleiche trifft für den Trassenbereich zwischen Oberlödla und Schmölln zu    Konkrete Aussagen zu einzelnen Leitungsabschnitten kann 50Hertz zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht treffen, wird allerdings rechtzeitig in die Abstimmung gehen.

 

Die Anfrage stellte Silke Konzag.

 

BU-Foto:

Ökologische Kartierung durch das Unternehmen „Ökoplan“ im Gewerbegebiet Oberlödla – Vorarbeiten für die künftige Netzverstärkung bzw. den Netzausbau der Eger-Elster-Leitung durch die Firma 50Hertz.

 

Foto: ©sk