Schmölln. Vollgelaufene Unterführungen nach Starkregen gehören in Schmölln immer wieder zum Stadtbild. Nachdem Anfang Juli erneut die Unterführungen in der Bachstraße und am Coßwitzanger betroffen waren und zudem Videoaufnahmen der kürzlich erneuerten Drainageleitung in der Bachstraße für Diskussionen sorgten, richtete der KURIER mehrere Fragen an die Stadt Schmölln. Unsere Fragen beantwortete das Ordnungsamt der Stadt Schmölln in Abstimmung mit der Stadtverwaltung:

Warnampel an der Unterführung

1. Nach den starken Regenfällen am Mittwoch (1. Juli 2026) liefen mehrere Schmöllner Unterführungen mit Wasser voll. In der Bachstraße befindet sich nach unserem Kenntnisstand lediglich aus Fahrtrichtung Bergstraße/B7/Uferstraße eine Warn-ampelanlage. Aus der Gegenrichtung (Crimmitschauer Straße/Neue Schloßstraße) ist eine solche Warnanlage nicht vorhanden. Weshalb wurde die Warnampel nur für eine Fahrtrichtung eingerichtet?

Die Warnbeschilderung (Verkehrszeichen 101 - Gefahrenstelle) und Lichtzeichenanlagen sind aus allen drei Zufahrten zur Bahnüberführung vorhanden. Aus Richtung B7 steht das Verkehrszeichen 101 (Gefahrenstelle) mit dem Zusatzzeichen „Überflutungsgefahr“ auf Höhe der Uferstraße 3. Aus Richtung Bahnhof befindet sich die Beschilderung auf Höhe des Fußgängerhilfsübergangs und aus Richtung A4 auf Höhe der Alexander-Puschkin-Straße 8. Alle drei Standorte sind zusätzlich mit einer angedeuteten Rotlichtampel ausgestattet.

2. Weshalb verfügt die Unterführung am Coßwitzanger über keine vergleichbare Warnampelanlage? Wurde die Installation einer solchen Anlage dort bereits geprüft? Falls ja, aus welchen Gründen wurde auf eine Umsetzung verzichtet? Falls nein, ist eine entsprechende Installation künftig vorgesehen?

Auch am Coßwitzanger sind entsprechende Warnbeschilderung mit Lichtzeichenanlage von beiden Zufahrten vorhanden. Dort weist ebenfalls das Verkehrszeichen 101 mit einer angedeuteten Rotlichtampel auf die mögliche Überflutungsgefahr hin. Aufgrund der langen und geraden Zufahrt ist zudem frühzeitig erkennbar, wenn die Unterführung infolge von Starkregen überflutet ist.

3. Nach welchen Kriterien wird die Warnampel in der Bachstraße ausgelöst? Erfolgt die Auslösung ab einem bestimmten Wasserstand oder anhand anderer technischer Messwerte?

Die Warnampelanlagen an den Unterführungen werden derzeit nicht aktiv zur Warnung vor Starkregen- oder Überflutungsereignissen eingesetzt. Sie ergänzen die vorhandene Beschilderung und weisen zusätzlich auf die potenzielle Gefahrenlage hin. Entscheidend sind die Verkehrszeichen sowie die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.

4. Welche Bedeutung hat das Warnsignal für Verkehrsteilnehmer? Ist die Unterführung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr passierbar oder handelt es sich um eine Warnung, bei der die Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich entscheiden müssen?

Verkehrsteilnehmer sollten sich immer an der vorhandenen Verkehrszeichenbeschilderung orientieren. Das Verkehrszeichen 101 weist auf eine mögliche Gefahrenstelle hin. In Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Überflutungsgefahr“ macht es deutlich, dass insbesondere bei Starkregen mit einer überfluteten Unterführung gerechnet werden muss.

5. Wurde die Warnampelanlage in der Bachstraße beim Starkregenereignis am Mittwoch    ausgelöst? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer war sie in Betrieb?

Nein. Eine Auslösung erfolgte nicht, da die Warnampelanlagen an den Unterführungen derzeit nicht aktiv zur Warnung vor Starkregen- oder Überflutungsereignissen eingesetzt werden.

Drainageleitung Bachstraße

1. Im Zuge der jüngsten Bauarbeiten in der Bachstraße wurde die Drainageleitung erneuert, um die bekannten Probleme an der Unterführung zu beheben. Dennoch zeigen uns vorliegende Videoaufnahmen vom Starkregenereignis, dass erneut größere Wassermengen aus dem Bereich der Drainage austraten. Wie erklärt sich dieses Bild?

Das Starkregenereignis brachte innerhalb kurzer Zeit rund 40 Liter Niederschlag pro Quadratmeter. Bei einem derart außergewöhnlichen Niederschlagsereignis ist es nachvollziehbar, dass zeitweise größere Wassermengen im Bereich der Drainage sichtbar werden. Ein solches Bild ist unter diesen Bedingungen nicht ungewöhnlich und lässt nicht automatisch auf einen technischen Mangel schließen. Aus fachlicher Sicht ist davon auszugehen, dass die erneuerte Drainageleitung im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Funktion – der Ableitung von aufsteigendem Grundwasser – technisch ordnungsgemäß gearbeitet hat. Das beobachtete Austreten größerer Wassermengen ist nicht auf eine Fehlfunktion der Drainage zurückzuführen, sondern auf ein Starkregenereignis, dessen Oberflächenwasserabfluss von der Drainage von vornherein weder aufgenommen noch abgeleitet werden sollte oder konnte. Eine Drainageleitung dieser Art ist grundsätzlich nicht für die Aufnahme und Ableitung von Starkregenabflüssen angrenzender Verkehrsflächen ausgelegt; hierfür sind andere Entwässerungseinrichtungen zuständig, namentlich die Straßenabläufe beziehungsweise Einlaufeinrichtungen der Zulaufstraßen. Die Anlage musste die im Rahmen des Starkregenereignisses anfallenden Wassermengen dementsprechend nicht bewältigen können, da sie hierfür nicht vorgesehen ist.

2. Funktionierte die erneuerte Drainageleitung technisch ordnungsgemäß oder deutet das Austreten der Wassermengen auf ein Problem hin? Handelte es sich bei dem Starkregenereignis um eine Wassermenge, die über die Auslegung der erneuerten Drainageleitung hinausging, oder hätte die Anlage die anfallenden Wassermengen grundsätzlich bewältigen müssen?

Der Zustand der erneuerten Drainageleitung selbst ist durch das Ereignis nicht negativ zu bewerten. Die Überflutung der Unterführung ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht ursächlich auf einen Mangel der erneuerten Drainage zurückzuführen, sondern auf das Zusammentreffen eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses. Bei hohen Fließgeschwindigkeiten des oberflächig abfließenden Wassers können die vorhandenen Straßeneinläufe an Aufnahmefähigkeit verlieren, da das Wasser über den Einlauf hinwegschießt, ohne vollständig gefasst zu werden. Die Drainage war für die konkrete Schadensursache – den oberflächigen Starkregenabfluss – nie die vorgesehene Abhilfemaßnahme und sollte es auch nicht sein.

3. Nach den Rückmeldungen mehrerer Bürger entsteht der Eindruck, dass die Bauarbeiten den gewünschten Effekt nicht erzielt haben. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Zustand der erneuerten Drainage nach dem Starkregenereignis?

Die Stadtverwaltung bewertet den Zustand der erneuerten Drainageleitung positiv. Die Maßnahme erfüllt ihren vorgesehenen Zweck bei normalen Niederschlagsereignissen. Bereits jetzt ist erkennbar, dass – anders als vor der Sanierung – kein dauerhaftes Wasser mehr aus der Mauer austritt. Dadurch wird insbesondere im Winter verhindert, dass sich an der Wand der Unterführung Eisbildungen beziehungsweise sogenannte „Eiswasserfälle“ bilden.

4. Sind nach den Ereignissen vom Mittwoch weitere Untersuchungen oder Nachbesserungen an der Drainageleitung beziehungsweise der Entwässerung der Unterführung vorgesehen?

Derzeit sind keine weiteren Untersuchungen oder Nachbesserungen vorgesehen. Nach Bewertung der Stadtverwaltung arbeitet die erneuerte Drainageleitung wie geplant und erfüllt ihre Funktion ordnungsgemäß.

Die Anfrage stellte Gina Hartmann.

 

Fotos (2): Facebook-Gruppe „Unser Schmölln“/ Bildschirmfoto KURIER Verlag