Ronneburg/OT Raitzhain und Löbichau. Bezugnehmend auf unsere Veröffentlichung zum geplanten Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage in Raitzhain befragte der KURIER auch den Bürgermeister der unmittelbar betroffenen Gemeinde Löbichau, Rolf Hermann.

Darüber hinaus übersandten wir dem Bürgermeister der Stadt Ronneburg, André Ruderisch, im Nachgang des Erörterungstermins in Gera ebenfalls einen Fragenkatalog.

Stadtverwaltung Ronneburg

1. Wie bewerten Sie den Verlauf des dreitägigen Erörterungstermins in Gera zur geplanten Monoklärschlammverbrennungsanlage? Welches Resümee ziehen Sie mit dem heutigen Kenntnisstand?

2. Die Stadt Ronneburg und ihre Stadträte haben sich klar gegen den geplanten Bau der Monoklärschlammverbrennungsanlage ausgesprochen. Dennoch fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger durch die kommunalen Vertreter von Landkreis Greiz (sie stimmten für den Bau) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht ausreichend gehört. Wie bewerten Sie diese Entwicklung? Glauben Sie noch daran, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger aus Ronneburg und Raitzhain angemessen Gewicht finden?

3. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Ronneburg, den zuständigen Behörden, dem Zweckverband Klärschlammverwertung, dem Ministerium und den Bürgerinnen und Bürgern? Haben Sie den Eindruck, dass die kommunalen Interessen gegenüber dem Land ausreichend durchgesetzt werden können? Wenn ja, warum? Wenn nein, woran scheitert es aus Ihrer Sicht?

4. In Leserbriefen und öffentlichen Debatten wird immer wieder deutlich, dass viele Menschen vor Ort große Sorgen wegen möglicher Belastungen, fehlender Transparenz und langfristiger Folgen für Ronneburg, Raitzhain und dem Altenburger Land haben. Welche dieser Bedenken halten Sie für besonders nachvollziehbar, und welche Antworten erwarten Sie von den zuständigen Stellen?

5. Was müsste aus Ihrer Sicht jetzt konkret passieren, damit die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aus Ronneburg und Raitzhain im weiteren Verfahren ernst genommen und nachvollziehbar berücksichtigt werden?

Antwort Stadtverwaltung Ronneburg: Bis zum Redaktionsschluss erhielt der KURIER keine Antwort. Sollten wir diese noch erhalten, wird sie veröffentlicht.

 

Gemeindeverwaltung Löbichau

Herr Hermann, Ihre Gemeinde wäre unmittelbar betroffen vom Bau der geplanten Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKV-Anlage) in Raitzhain.

Wann und durch wen haben Sie das erste Mal vom Bau erfahren?

Die vollständigen Unterlagen wurden bei uns offiziell in der Verwaltungsgemeinschaft Posterstein zur Einsicht fristgerecht ausgelegt. Von dort habe ich die umfangreichen Unterlagen mitgenommen und so weit wie möglich durchgesehen.

Zuvor hatte ich bereits Informationen von Stadtratsmitglied Jens Meyer aus Ronneburg erhalten. Dort nahm ich an mehreren Informationsveranstaltungen, unter anderem im Clubhaus Ronneburg, teil. Dadurch erhielt ich bereits erste Einblicke. Diese waren zunächst nicht so detailliert wie die Informationen, die den Ronneburgern vorlagen. Nach der Einsicht in die vollständigen Unterlagen war mir der Sachverhalt jedoch klar.

Wie waren Ihre ersten Reaktionen und die der Löbichauer?

Die ersten Reaktionen waren schon etwas enttäuschend, gerade vor dem Hintergrund, dass Löbichau bereits stark durch den Uranerzbergbau geprägt wurde. In die Sanierung dieser Landschaft ist relativ viel Geld geflossen. Das war der erste Punkt.

Der zweite Punkt betrifft die geplanten Windkraftanlagen im Gemeindegebiet von Großenstein – praktisch ringsherum. Hinzu kommen der frühere Sand- und Kiesabbau und weitere Belastungen. Und jetzt soll auch noch diese Monoklärschlammverbrennungsanlage entstehen.

Man muss das im Zusammenhang betrachten. Die Hauptwindrichtung ist West. Die möglichen Emissionen und die damit verbundenen Auswirkungen wurden meiner Ansicht nach nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Auch mit der benachbarten Gemeinde Löbichau wurde darüber kaum gesprochen – insbesondere mit Blick auf den Ortsteil Beerwalde.

Das Altenburger Land hätte keine Einnahmen ob dieser Anlage müsste aber für den Erhalt dieser Straßen aufkommen über die ein erhöhter LKW-Verkehr zur MKV-Anlage rollen würde.

Haben Sie sich diesbezüglich ans Landratsamt in Altenburg gewandt?    Wenn ja, wie wurde dort auf Ihr Anliegen reagiert?

Wurden Ihre Bedenken angehört oder sind Sie enttäuscht und hätten sich mehr erhofft?

Ich war in der Außenstelle des Landratsamtes in Schmölln und nahm dort an einem Beratungsgespräch teil. Mein Anliegen wurde zur Kenntnis genommen und sollte nach Recht und Gesetz geprüft werden.

Das Landratsamt wurde außerdem darauf hingewiesen, dass die Gemeinde es ablehnt, den Lkw-Verkehr über ihre Straße führen zu lassen. Ob und in welchem Umfang das Landratsamt selbst im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen abgegeben oder Einwendungen erhoben hat, ist mir nicht bekannt.

Auch während des Erörterungstermins im Kultur- und Kongresszentrum Gera konnte ich keinen Vertreter beziehungsweise keine Vertreterin des Landkreises Altenburger Land wahrnehmen. Auf dem Tisch des Präsidiums befand sich zwar ein entsprechendes Namensschild. Zumindest am ersten Verhandlungstag blieb der für das Landratsamt Altenburger Land reservierte Platz neben dem Bürgermeister von Ronneburg jedoch unbesetzt.

Von einem Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Dr. Stefan Schinkel, erhielt ich telefonisch die Auskunft, dass das Landratsamt Altenburger Land keine Einwände gegen die Nutzung der Straße habe, die zu der geplanten MKV-Anlage führt.

Gab es Protest aus der Bevölkerung? Wenn ja, welcher Art?

Ja, Proteste gab es insofern, als ich die Termine und Veranstaltungen in Ronneburg wahrgenommen habe. Als Vertreter der Gemeinde bin ich verpflichtet, die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen unserer Möglichkeiten zu vertreten.

Auch Bürger aus Löbichau und Beerwalde nahmen an Informationsveranstaltungen teil und reichten Einwendungen ein. Mit einigen von ihnen habe ich persön-liche Gespräche geführt. Plakate oder Ähnliches wurden bislang noch nicht erstellt.

Gäbe es Möglichkeiten diesen LKW-Durchgangsverkehr zu reduzieren oder zu unterbinden?

Die Erschließung der Straße zur geplanten MKV-Anlage ist nicht sichergestellt. Die dorthin führende Straße ist bis zum Bahnübergang eine etwa 400 Meter lange kommunale Gemeindestraße der Gemeinde Löbichau. Für sie ist ein anderer Straßenbaulastträger zuständig als für das Gebiet der Stadt Ronneburg.

Diese Straße kann nicht einfach von Dritten überplant werden. Gebiete anderer Gemeinden ohne deren Zustimmung zu überplanen, ist nicht hinnehmbar. Für mich zeugt es von absoluter Unkenntnis – um nicht zu sagen von einer Frechheit –, dass der Antragsteller Gemeindegebiet überplant, ohne sich zuvor mit dem zuständigen Straßenbaulastträger oder der Gemeinde Löbichau abzustimmen.

Das werden wir nicht hinnehmen.Und planen Sie da konkrete Schritte?

Ja, diese Überlegung gibt es: eine Teileinziehung einer kommunalen Straße, in dem Falle die Raitzhainer Straße). Ob dies möglich ist und rechtlich Bestand haben wird, muss man abwarten. Ein entsprechendes Verfahren werden wir anstreben. Auch der Gemeinderat steht dahinter. Da es sich um eine kommunale Straße handelt, kann sie nicht entwidmet werden. Eine Teileinziehung kann jedoch angestrebt werden.

Das Interview führte Ilka Dziengel für den KURIER.

 

 

 

- Kurier fragt nach -

Zwischen Zuständigkeit und Verantwortung –

Wer vertritt die Interessen der Bürger im Altenburger Land beim Genehmigungsverfahren zur MKVA?

 

Altenburger Land. Beim Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren zur geplanten Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) in Raitzhain, der vom 16. bis 18. Juni 2026 stattfand, brachten Bürger zahlreiche Einwendungen vor und stellten eine Vielzahl von Fragen. Der KURIER begleitete den Termin vor Ort. Dabei ergaben sich auch Fragestellungen, die für den Landkreis von Bedeutung sind und die wir dem Landratsamt zur Beantwortung übermittelt haben.

Wurde die Kreisverwaltung Altenburger Land durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens offiziell über das Vorhaben informiert beziehungsweise als Träger öffentlicher Belange beteiligt?

Das Landratsamt wurde mit der E-Mail vom 12.01.2026 über das Genehmigungsverfahren vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beteiligt.

Hat die Kreisverwaltung Altenburger Land gegenüber dem TLUBN Einwendungen, Bedenken oder fachliche Hinweise zum geplanten Bau der Monoklärschlammverbrennungsanlage vorgebracht?

Es wurde nicht auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. Die Kreisverwaltung ist im Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingereichten Antragsunterlagen wurden von den zuständigen Fachbehörden im Land-ratsamt geprüft. Im Rahmen dieser fachlichen Prüfung haben sich keine erheblichen oder abwägungsrelevanten Auswirkungen auf Zuständigkeitsbereiche des Landkrei-ses ergeben, die ein weitergehendes öffentlich wahrnehmbares Auftreten der Kreisverwaltung im Verfahren erforderlich gemacht hätten.

Die Beteiligung erfolgte daher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Abgabe einer fachlichen Stellungnahme vom 12.02.2026.

Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Widmung kommunaler Straßen obliegt nicht der Kreisverwaltung, da diese insoweit nicht zuständige Straßenbaulastträgerin ist. Hierfür ist die zuständige Gemeinde Löbichau verantwortlich.   

Während des dreitägigen Erörterungstermins des TLUBN in Gera wurde deutlich, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Raitzhain und der Gemeinde Löbichau erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht haben. Wie bewertet die Kreisverwaltung vor diesem Hintergrund ihre bisherige Rolle im Verfahren? Hält die Kreisverwaltung ihre Einbindung durch das TLUBN für ausreichend?

Ja. Die Beteiligung des Landkreises erfolgte im gesetzlichen Rahmen nach § 10 Abs. 5 BImSchG. Der Landkreis wurde als Träger öffentlicher Belange ordnungsgemäß in das Verfahren eingebunden und hatte Gelegenheit, seine fachliche Stellungnahme abzugeben.

Hat die Kreisverwaltung gegenüber dem TLUBN eine stärkere Beteiligung oder Berücksichtigung der Interessen des Altenburger Landes eingefordert?

Nein, da die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Kreisverwaltung ist im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens als Träger öffentlicher Belange beteiligt und die vorgesehenen Beteiligungsrechte werden als ausreichend angesehen.

Die Beteiligung erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Belange des Landkreises werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Wie erklärt die Kreisverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Löbichau, dass sie im Verfahren des TLUBN bislang kaum öffentlich wahrnehmbar in Erscheinung tritt, obwohl eine Kommune des Altenburger Landes unmittelbar an das Vorhabengebiet angrenzt und von möglichen Auswirkungen betroffen sein könnte?

Die Kreisverwaltung ist im Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingereichten Antragsunterlagen wurden von den zuständigen Fachbehörden im Landratsamt geprüft. Im Rahmen dieser fachlichen Prüfung haben sich keine erheblichen oder abwägungs-relevanten Auswirkungen auf Zuständigkeitsbereiche des Landkreises ergeben, die ein weitergehendes öffentlich wahrnehmbares Auftreten der Kreisverwaltung im Verfahren erforderlich gemacht hätten. Die Beteiligung erfolgte daher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Abgabe einer fachlichen Stellungnahme.

Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Kreisverwaltung für die Gemeinde Löbichau und angrenzende Ortsteile hinsichtlich zusätzlicher Verkehrsströme, möglicher Immissionen/Emissionen (auch Schwermetalle), der Lebensqualität sowie einer möglichen Wertentwicklung von Grundstücken und Immobilien? (Bitte auch die Tatsachen betrachten, dass sich das Altenburger Land in der Hauptwind-richtung befindet und bis heute regelmäßige Messungen die Strahlenbelastung durch die Wismut durchgeführt werden.)

Die 6. Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Ronneburg-Ost“ sieht eine Anbindung über das Gewerbegebiet Löbichau vor. Die zusätzliche Verkehrsbelastung durch die angegebene Zahl von maximal 26 Lkw-Fahrten pro Tag wird aus Sicht der Kreisverwaltung für die betroffene Kreisstraße als unkritisch bewertet. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Widmung kommunaler Straßen obliegt nicht der Kreisverwaltung, da diese insoweit nicht zuständige Straßenbau- lastträgerin ist. Hierfür ist die zuständige Gemeinde Löbichau verantwortlich.

Für die Beurteilung der Immissionen und Emissionen ist nach dem Gesetz zuständig das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Das Industriegebiet, in dem die Monoklärschlammanlage errichtet werden soll, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Ronneburg-Ost“. Dieser Bebauungsplan wurde am 14.11.1992 rechtsverbindlich und wurde mehrfach geändert, so dass die 6. Änderung rechtsverbindlich ist. Innerhalb des festgesetzten Industriegebiets sind Vorhaben zulässig, soweit sie den planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechen.

Nachbargemeinden werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens i.d.R. nach dem Baugesetzbuch beteiligt.

Welche konkreten Schritte wird die Kreisverwaltung gegenüber dem TLUBN und dem Vorhabenträger unternehmen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Altenburger Landes im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens zu vertreten?

Die Belange des Landkreises sind durch das Vorhaben nicht berührt (siehe obige Ausführungen).

Hält die Kreisverwaltung es für sachgerecht, dass über ein Vorhaben mit potenziellen Auswirkungen auf Gemeinden des Altenburger Landes im Wesent-lichen durch Thüringer Behörden entschieden wird, ohne dass der Landkreis nach außen erkennbar eine aktive Rolle im Verfahren einnimmt? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Änderungen hält die Kreisverwaltung für notwendig?

Die Kreisverwaltung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt (siehe obige Ausführungen). Es bedarf keiner Änderungen, da die Beteiligung des Landkreises im Verfahren den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die zuständigen Fachbehörden die Entscheidung im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit treffen. Die rechtlich vorgesehenen Mitwirkungs- und Stellungnahmerechte des Landkreises wurden damit gewahrt.

Die Anfrage stellte Silke Konzag.

 

Foto: Ilka Dziengel