Ronneburg/OT Raitzhain und Gemeinde Löbichau. Im vierten Teil unserer Berichterstattung über den geplanten Bau der Monoklärschlammverbrennungsanlage in Raitzhain und den Erörterungstermin vom 16. bis 18. Juni 2026 in Gera kommt das Umweltnetzwerk – Beratungsbüro für Umweltschutz aus Hamburg zu Wort. Die Stadt Ronneburg hatte das Büro, vertreten durch Klaus Koch, als fachlichen Beistand engagiert.
Darüber hinaus stellte der KURIER dem Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT), der als Betreiber der geplanten Anlage fungiert, auf Grundlage der bisherigen Berichterstattung mehrere klärende Fragen.
Zweckverband zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT)
Der KURIER wollte vom KKT wissen: Auf welcher rechtlichen Grundlage die frühere Bürgermeisterin Krimhild Leutloff (CDU) dem Planungsverfahren möglicherweise ohne Zustimmung des Ronneburger Stadtrates zustimmen konnte und welche Verbindungen zu den Projektverantwortlichen bestanden. Zudem fragte die Redaktion nach den Gründen für die Reduzierung der Schornsteinhöhe von 38 auf 36 Meter, nach der Prüfung alternativer Verfahren wie Pyrolyse und Umkehrosmose sowie nach der Standortwahl auf einem durch den früheren Wismut-Bergbau belasteten Gebiet. Weitere Fragen betrafen den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und der Landwirtschaft vor Emissionen, Gerüchen, Lärm und sonstigen Belastungen, die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Umwelt- und CO₂-Zielen, den Einsatz staatlicher Fördermittel und die hierfür geltenden Vorgaben sowie mögliche Entschädigungen für Grundstücks- und Immobilieneigentümer bei Wertver-lusten.
Antwort: Bis zum Redaktionsschluss erhielten wir keine Antwort. Sollte diese noch eingehen, werden wir sie zeitnah veröffentlichen.
Umweltnetzwerk – Beratungsbüro für Umweltschutz
Herr Koch, wie empfanden Sie die öffentliche Anhörung in Gera über die geplante Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) in Raitzhain?
Vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) kam die Aussage (Dr. Schinkel), dass die von mir zur Anhörung beantragten drei Tagesordnungspunkte bereits schon erörtert wurden und somit nicht, wie von mir eingefordert, unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) „Son-stiges“, erörtert werden müssten.
Zu dieser TLUBN-Antwort hatte ich dann Protest erhoben und eine Auszeit erbeten, um mich mit unserem Auftraggeber – dem Bürgermeister der Stadt Ronneburg abzusprechen. Auch dies wurde mir verweigert.
Daraufhin habe ich einen Befangenheitsantrag gegen die TLUBN- Anhörungsleitung gestellt. Dieser Antrag wurde noch nicht einmal vom TLUBN behandelt – was gesetzlich schon deshalb Folgen haben müsste, denn wir sind als Sachbeistände für die Stadt Ronneburg tätig – hätte Herr Heimbürge (Leiter des Erörterungstermins) nicht einfach darüber hinweggehen dürfen – sondern sich dazu meinen Befangenheitsantrag mit der diensthöheren Aufsichtsbehörde (Umwelt- oder Innenministerium) beraten müssen. Dies ist nicht geschehen: Mein Befangenheitsantrag wurde ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung einfach vom TLUBN abgelehnt, – was rechtlich nicht korrekt war, wie wir aus anderen Verfahren mit Befangenheitsanträgen wissen.
Was hätten Sie gern erläutert, konnten dies aber nicht zur Anhörung vortragen?
Der erste Punkt ist der Ausgangszustandsbericht (AZB):
Für die Neuerrichtung genehmigungspflichtiger IED-Anlagen (Industrie-Emission-Direktive) ist zwingend ein Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser vorzulegen. Ein AZB ist somit ein wichtiger Bestandteil der Umweltauflagen zur Beweissicherung. Da direkt an das KKT-Grundstück angrenzend, die WISMUT bis 1990 Uranerzbergbau betrieben hat, sowie Ronneburg-Raitzhain vom Landesumweltamt Thüringen als Gebiet mit hoher Radonbelastung ausgewiesen wurde – jedoch hierfür bislang weder Messungen auf Radioaktivität sowie auf Radongase in Raitzhain stattfanden, wurde dies in unserer gutachtlichen Stellungnahme angeführt und wollten wir auf dem Erörterungstermin näher hinterfragen – was jedoch nicht zugelassen wurde. In den Antragsunterlagen ist hierzu zu lesen, dass dieser Punkt erst in der 2. Teilgenehmigung begutachtet wird. Die 2. Teilgenehmigung zum Betrieb der KKT-Anlage findet jedoch ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, somit ohne Einwender, statt.
Das geplante Grundstück mit 15.000 Quadratmeter ist sehr klein gehalten für eine derartige große MKVA-Anlage, die dadurch nicht in die Breite gehen könnte und deshalb eher Hochhauscharakter hat. Ich hatte die Abstände zur Autobahn mit Google-Earth nachgemessen.
Hierdurch ist eine sehr genaue Abstandmessung möglich: Der Abstand vom KKT-Gebäude zur Autobahn A4 beträgt laut Google-Messung beträgt inkl. Solar-Park 87 Meter. Der Abstand vom KKT-Gelände zum Solarpark beträgt wiederum nur acht Meter. Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) schreibt gemäß § 9 für „Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen“ einen Mindestabstand von 100 Metern vor. Dieser Abstand wird nach unserer Auffassung mit gemessenen nur 93 Metern von KKT nicht eingehalten. Auch diese Frage wurde auf dem Erörterungstermin nicht erörtert und ist für eine Genehmigungsfähigkeit der KKT-Anlage vorab zu klären.
Der zweite Punkt betrifft die Wismut-Sickerwasserleitung:
Diese alte Sickerwasserleitung dient zur dauerhaften Ableitung von Abwässern des ehemaligen Uranerzbergbaus der WISMUT. Diese Sickerwasser sind schadstoffbelastet. Um abklären zu können, wo genau der geplante KKT-Klärschlammbunker verläuft, der eine Bautiefe von bis zu 10 Metern vorsieht, wollten wir dies auf dem Erörterungstermin hinterfragen.
Diese Klärung fand durch Verweigerung der Behörde zu dem uns wichtigen Punktes nicht statt. Der Verlauf der Wismut-Leitung ist damit weiterhin unklar. All dies gilt es über die zuständige TLUBN-Behörde abzuklären.
Der dritte Punkt betrifft die Energieeffizienz:
Den Antragsunterlagen fehlt eine nachvollziehbare Energiebilanz, aus der sich unter anderem der Gesamtwirkungsgrad der Anlage im Verhältnis genutzter Energie zur zugeführten Energie entnehmen lässt. Fragen dazu hätten über die Antragsunterlagen zur Energieeffizienz beantwortet werden müssen, ob die Anlage so betrieben werden kann, dass die internen Verluste einschließlich des Eigenenergiebedarfs geringer sind, als, die der Anlage z.B. zur Trocknung der Klärschlämme, zugeführten Energie. Laut Kapitel 3.2 der Antragsunterlagen ist dies zumindest bei der Stromversorgung nicht der Fall. Überschüssige Wärme soll z. B. zu Heizzwecken, das heißt in den Wintermonaten, an die benachbarte Firma Horsch Industrietechnik GmbH abgegeben werden. Sollte dies nicht möglich sein, so muss die Überschusswärme rückgekühlt und an die Umwelt abgeführt werden, das heißt eine Nutzung wäre in diesem Fall nicht gegeben. Ein Fernwärmeanschluss ist zurzeit von KKT nicht vorgesehen, da das Temperaturniveau der abzugebenden Fernwärme (72 °C) ungünstig und die erforderliche Infrastruktur derzeit nicht vorhanden ist. Der gewählte G+I-Standort Raitzhain ist somit für eine mögliche Nutzung der in der Anlage erzeugten Energie ungünstig, da anfallende Wärme, wenn überhaupt, nur im Winter effektiv genutzt werden könnte. Da die Anlage voraussichtlich keine positive Energiebilanz aufweisen wird, kann sie auch keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diese fehlende Energiebilanz wollten wir hinterfragen. Auch dieser Punkt soll erst in der 2. Teilgenehmigung zum Betrieb angesprochen werden – dies wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ohne Einwendungsmöglichkeit für betroffene Anwohner.
Welches Fazit ziehen Sie?
Unser Auftraggeber, die Stadt Ronneburg wurde zur fehlenden Anhörung unserer beantragten Tagespunkten unterrichtet, dass eine Anhörung dazu vom TLUBN verweigert wurde. Welche Folgen dies haben könnte – sollte gegebenenfalls rechtlich geprüft werden, denn alle drei genannten drei Punkte sind relevant und haben entscheidenden Einfluss auf das weitere Genehmigungsverfahren.
Vom Umweltnetzwerk wurde zum Erörterungstermin ein Beschwerde-Protokoll vorgelegt, dass vom Bürgermeister Ruderisch (Ronneburg) dem TLUBN zugesandt wurde.
Hinweisen möchte ich auf die aktuellen Ergebnisse der 106. Umweltministerkonferenz vom 8. Mai 2026 in Leipzig (Unter https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/umk-protokoll.pdf).
Ab den Seiten 57 bis 59 werden Aussagen zu den Phosphorhaltigen Klärschlammaschen getroffen. Die Kernaussagen lauten: „Es ist aber bisher nicht sichergestellt, dass ab dem Jahr 2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphorrückgewinnung für die bundesweit anfallenden Klärschlämme bzw. Klärschlammaschen zur Verfügung stehen.“ […] „Nach ihrem Verständnis (der Umweltminister) gewährleistet das derzeitige Düngemittelrecht noch nicht ausreichend, dass alle grundsätzlich für den Einsatz als Düngemittel geeigneten Phosphor-Rezyklate rechtssicher in der Landwirtschaft genutzt werden können.“
Über diese Umweltministerkonferenz ist damit amtlich belegt worden, dass zurzeit durch fehlende Anlagen zur Phosphorrückgewinnung weder eine Verwertung der Klärschlammaschen, noch eine Verwendung des Phosphors in der Landwirtschaft gewährleistet ist. Da laut Umweltbundesamt bereits 44 MKVA-Anlagen genehmigt wurden – ein Unding – zeigt dies doch an, dass die Klärschlammverbrennung lediglich politisch gewollt, aber wie so vieles in den Konsequenzen zur realen Umsetzung nicht annähert von den dafür Verantwortlichen durchdacht wurde.
Das Interview führte Ilka Dziengel für den KURIER.
