Altenburg. Der KURIER wurde mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern – unter anderem von Isabel Staudte aus Altenburg – kontaktiert. Sie übersandte der Redaktion veröffentlichte Fotografien, die zeigen, dass immer mehr Hauswände mit Spraydosen beschmiert und verunreinigt werden.

„Gerade Altenburg als historische Skat- und Residenzstadt – und mit den vielen großen Vorhaben wie der 1050-Jahr-Feier sowie bedeutenden Bauprojekten wie dem Josephinum, dem Ernestinum, dem Theater und den Kooperationen der Altenburger Museen – sollte darauf achten, dass unsere Stadt attraktiv für Gäste und Besucher bleibt“, erklärte Isabel Staudte.

Unsere KURIER-Recherche zum Strafmaß bei Sachbeschädigungen an Hauswänden ergab Folgendes: Wer in Thüringen oder anderswo in Deutschland ohne Erlaubnis Hauswände besprüht, begeht in der Regel eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Bei öffentlichen Gebäuden kann die Strafe sogar bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Die Geldstrafe wird in sogenannten Tagessätzen berechnet und richtet sich nach dem Einkommen des Täters. Möglich sind bis zu 360 Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht in der Regel dem durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag. In der Praxis bewegen sich Geldstrafen bei Ersttätern häufig im Bereich von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro – je nach Einkommen und Schadenshöhe.

Zusätzlich müssen Täter meist die Kosten für Reinigung und Reparatur übernehmen. Für Jugendliche gilt häufig das Jugendstrafrecht mit erzieherischen Maßnahmen wie Sozialstunden.

Was könnten wir tun?

Leider nützt das Wissen über das Strafmaß wenig, wenn die Täter nicht auf frischer Tat ertappt werden. Dass es auch anders geht, beweist der Polizeibericht vom 13. Februar: Am 12. Februar gelang es der Landespolizeiinspektion Gera, einen 31-jährigen Mann am Tatort in der Altenburger Innenstadt zu stellen, der die Fassaden mehrerer Häuser durch Graffiti beschädigt hatte. Er konnte von den Einsatzkräften festgenommen werden. Die Festnahme gelang, weil ein aufmerksamer Bürger die Polizei informiert hatte. Ein strafrechtliches Verfahren wurde eingeleitet.

Wäre es im Gegenzug sinnvoll, den Verkauf von Spraydosen zu reglementieren oder zu registrieren?

Mittlerweile könnte man zu der Auffassung gelangen, dass eine Überwachung mit Videokameras im öffentlichen Raum notwendig wird.

Denn im Umkehrschluss kann es nicht sein, dass Hausbesitzer, die ihr Gebäude sanieren wollen oder saniert haben, zusätzlich viel Geld für aufwendige Versiegelungen der Hausoberflächen ausgeben oder Versicherungen gegen Vandalismus abschließen müssen, während die Täter in den meisten Fällen straffrei ausgehen, weil sie nicht erwischt werden.

Beispiel für positive Graffiti-Verschönerungen im Stadtbild

Eine tolle Aktion ist bereits im vergangenen Jahr an der Stützwand der Deutschen Bahn (DB) entstanden. Das Projekt wurde von der DB initiiert. Gemeinsam mit Künstlern des Graffitivereins e. V. aus Leipzig und Kunstlehrern durften die Schüler der Kunst-AG des Spalatin-Gymnasiums eigenverantwortlich zu den Themen Glaube, Liebe, Hoffnung, Freiheit und Zukunft diese Wand gestalten.

Etwas schade finde ich, dass das Projekt nicht öffentlich ausgeschrieben und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Die Deutsche Bahn AG, vertreten durch Dipl.-Ing. Jörg Bönisch, Sprecher für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, antwortete auf unsere KURIER-Anfrage zur Auswahl der Teilnehmer und zu einer möglichen Presseeinladung, ich zitiere: „Das Spalatin-Gymnasium wurde aufgrund der räumlichen Nähe zur Eisenbahnstraße und den damit verbundenen kurzen und sicheren Wegen der Schüler zur Stützwand für die Umsetzung des Projektes ausgewählt. Eine Presseinformation und eine Einladung gab es nicht.“

Mehr zum Bahn-Graffiti-Projekt findet man unter https://www.       spalatin-gymnasium.de/ereignisse/ideen-werden-zu-graffitis-ganz- legal-an-der-stuetzwand-der-            eisenbahnstrasse-abg.html

Oder überzeugen Sie sich selbst, liebe Leser, bei einem Spaziergang von den ansprechenden Ergebnissen in der Eisenbahnstraße in Altenburg.

Fazit: Graffiti sind kein neues Phänomen – sie bewegen sich stets im Spannungsfeld zwischen Kunst und Sachbeschädigung. Während illegale Schmierereien Hausbesitzer und Stadtbild gleichermaßen belasten und hohe Kosten verursachen, zeigen legale Projekte wie an der Eisenbahnstraße, welches kreative Potenzial in der Szene steckt.

Reine Strafandrohungen greifen jedoch zu kurz, wenn Täter nicht ermittelt werden können. Gefragt sind deshalb kluge Kombinationen aus Prävention, Aufklärung, konsequenter Verfolgung sowie attraktiven legalen Flächen für künstlerische Gestaltung.

Wenn Altenburg als historische Skat- und Residenzstadt mit Blick auf große Jubiläen und Bauprojekte ein positives Bild vermitteln will, braucht es gemeinsames Handeln von Stadt, Eigentümern, Schulen, Vereinen und Bürgern. Nur so lässt sich erreichen, dass kreative Ausdrucksformen gefördert werden – und mutwillige Zerstörung keinen Platz im Stadtbild findet.

 

Silke Konzag

 

Fotos-BU: Diese Beispielfotos aus der Wallstraße in Altenburg zeigen das flächendeckende Ausmaß des Graffiti-Vandalismus.

Fotos (2): Isabel Staudte