Crimmitschau/Landkreis Zwickau/Altenburger Land. Kürzlich befand sich der KURIER auf Erkundungstour im Altenburger Land in Richtung Jonaswalde. Dabei entdeckten wir ein Schild mit der Aufschrift „Windpark“, dem wir folgten und welches wir zwischen Heukewalde und Jonaswalde verorteten.
Mit unseren Fragen wandten wir uns an die Pressestellen der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, des Landrats-amtes Altenburger Land und des Landkreises Zwickau.
Anfrage an das Landratamt Altenburger Land
Zwischen Heukewalde und Jonaswalde sollen vier neue Wind-energieanlagen errichtet werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um weiterführende Informationen zum flächenmäßigen Ausmaß, zur Größe bzw. Höhe der einzelnen Anlagen, zu den Betreibern des Windparks sowie zu den genauen Standorten weiterer geplanter An-lagen im Landkreis. Sind diese Windenergieanlagen dem Landratsamt bekannt und wann wurden sie genehmigt?
Antwort LRA: Dem Landratsamt liegen keine Anträge und auch keine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen zwischen Heukewalde und Jonaswalde vor. Es befindet sich in diesem Bereich auch kein Vorranggebiet.
Hat das Landratsamt ein Mitspracherecht bei der Errichtung von Windenergieanlagen? Falls ja, in welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage? Falls nein, aus welchen Gründen besteht kein Mitspracherecht?
Antwort LRA: Das Landratsamt ist als untere Immissionsschutzbehörde zuständig für Genehmigungen von bis zu 20 Windenergieanlagen im Landkreis Altenburger Land. Sollen mehr als 20 Anlagen errichtet werden, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als obere Immissionsschutzbehörde zuständig.
In der beigefügten PDF-Datei sind neue Vorranggebiete im Landkreis dargestellt. Warum wird die Öffentlichkeit nicht transparent über die geplanten Bauvorhaben informiert? Welche Gründe liegen hierfür vor?
Antwort LRA: Der Sachliche Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen wird durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen erstellt. Die Öffentlichkeit wurde entsprechend den rechtlichen Vorgaben im Verfahren beteiligt. Die Bekanntmachung erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger 27/2025 und auf der Internetseite der regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen.
Zudem hat das Landratsamt im KreisJournal Nr. 7 vom 12. Juli 2025 und auf der Internetseite unter https://www.altenburgerland.de/de/aktuel-les/pressemitteilungen/regionale-planungsgemeinschaft-ostthueringen-steuert-den-windenergieausbau darauf hingewiesen.
Anfrage an die Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen
1. Sind diese Windenergieanlagen der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen bekannt, und wann wurden sie genehmigt?
2. Hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen ausschließlich ein Mitspracherecht bei der Errichtung von Windenergieanlagen, oder sind auch die Landkreise stets involviert? In welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies? Falls kein Mitspracherecht besteht, aus welchen Gründen ist dies so geregelt?
3. In welchem Umfang ist der Freistaat Thüringen an der Konzeption beteiligt?
4. In der beigefügten PDF-Datei sind neue Vorranggebiete im Landkreis Altenburger Land dargestellt. Warum wird die Öffentlichkeit nicht transparent über die geplanten Bauvorhaben informiert? Welche Gründe liegen hierfür vor?
5. Wo werden im Landkreis weitere Windenergieanlagen errichtet, und wer betreibt diese?
6. Wer ist Nutznießer der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz? Profitieren auch die betroffenen Gemeinden bzw. die Bürger von der Errichtung solcher Anlagen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
Antwort der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen: Die Errichtung und der Betrieb der von Ihnen angespro-chenen vier neuen Windenergieanlagen ist räumlich in der großen Kreisstadt Crimmitschau, Landkreis Zwickau, verortet. Die Bitte um Auskunft ist demnach an die zuständigen Stellen des Landkreis Zwickau, hier die untere Immissionsschutzbehörde, zu richten.
Für Standorte weiterer geplanter Anlagen im Landkreis Altenburger Land wenden Sie sich bitte an die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreis Altenburger Land unter https://www.altenburgerland.de/de/themen-a-bis-z/natur-umwelt/untere-immissionsschutzbehoerde
Der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen sind die vier genehmigten Windenergieanlagen bekannt, siehe hierzu u.a. die Ausführungen zur „Prüffläche 04.04/W-9 – Jonaswalde“ in der Anlage 4: Prüfbögen für die einzelnen Vorranggebiete „Windenergie“ zum Sachlichen Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen.
Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren des Plans sowie die zugehörigen Planunterlagen mit Stand 4. Juni 2025 stehen unter nachfolgend genannten Link zur Einsichtnahme und zum Download bereit: https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen/regionalplan-ostthueringen/aufstellung-sachlicher-teilplan-windenergie-/-kulturerbe
Die von Ihnen zur Frage 4 beigefügte PDF ist veraltet: Der Teilplan Windenergie aus dem Jahr 2020 steuert zwar noch abschließend die Windenergienutzung in der Planungsregion Ostthüringen, muss aber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und landesplanerischer Vorgaben angepasst werden. Um diesen neuen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen das Aufstellungsverfahren zum Sachlichen Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen beschlossen und mit Stand 4. Juni 2025 einen ersten Entwurf vorgelegt. Gemäß dem anzuwendenden Verfahrensrecht, vorliegend nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG), sind der Planentwurf und die wesentlichen Unterlagen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens öffentlich bekanntzumachen und zugänglich zu machen. Der vorgenannte Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen standen im Zeitraum vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. September 2025 zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Anfrage an die Presseabteilung des Landkreises Zwickau
1. Wer sind die Nutznießer der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz, und welchen Vorteil hat der Landkreis Zwickau ganz direkt? (Gern mit Zahlen arbeiten.)
Profitieren auch die angrenzenden Gemeinden bzw. die Bürger von der Errichtung solcher Anlagen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Höhe werden die vier Windenergieanlagen haben? Welchen Durchmesser haben die Rotorblätter?
3. Warum werden Windenergieanlagen meist an Landesgrenzen, in diesem Fall im Altenburger Land, errichtet? Was glauben Sie?
4. Wie lassen sich Energiegewinnung sowie Natur-, Arten- und Heimatschutz bei der Errichtung solcher Anlagen miteinander vereinbaren? Welche Position nehmen Sie ein? Stehen Sie zu 100 Prozent hinter der Errichtung der Gesamtanlage, oder müssen Sie sich der Übermacht der Sächsischen Landesregierung ergeben?
Antwort des Landkreises Zwickau: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den besagten 4 WEA um die Anlagen handelt, die gerade auf der Gemarkung Mannichswalde errichtet werden.
Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 164 Meter und einen Rotordurchmesser von 163 Meter, also eine Gesamthöhe von 245,50 Meter.
Alle anderen Fragen beziehen sich nicht auf den Aufgabenbereich und die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde und können daher unsererseits nicht beantwortet werden.
Anmerkung der Redaktion: Die Zuständige Genehmigungsbehörde auf die der Landkreis Zwickau hinweist, wurde uns auf nochmalige Anfrage nicht mitgeteilt.
Die Anfragen stellte Silke Konzag.
BU-Foto: Insgesamt werden auf diesem Areal vier Windenergieanlagen gebaut, die Ackerflächen, Natur und Heimat zerstören. Ein Dank geht an den Fotografen, der zufällig mit seinem Fahrrad im Windpark unterwegs war und für den KURIER diese Aufnahme aus erhöhter Position auslöste.
Foto: Uwe Frommelt
