Erst ich – und dann das Land. So funktioniert CDU-Politik heute.
Der frühere Gesundheitsminister Jens Sahn CDU nutzte in den USA eine Leihmutter, obwohl er sich selbst kritisch über diese Form der Elternschaft geäußert hatte und seine Partei an einem Verbot festhält. Eine Leihmutterschaft kostet in den USA zwischen 150.000 und 250.000 US- Doller. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen nach politischer Glaubwürdigkeit, sozialer Gerechtigkeit und dem Umgang mit dem Körper von Frauen auf.
Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke haben sich einen persönlichen Wunsch erfüllt: Sie sind Eltern geworden. Ein Kind ist geboren worden, eine Familie ist entstanden. Das allein ist weder ein Skandal noch ein Grund für politische Empörung.
Der politische Konflikt beginnt an einer anderen Stelle. Das Kind wurde von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten ausgetragen. Ein Verfahren, das in Deutschland nicht durchgeführt werden darf und dessen Legalisierung von der CDU bislang abgelehnt wird. Nur wenige Tage nach Bekanntwerden des Vorgangs legte Spahn am 18. Juli 2026 sein Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nieder. Vorausgegangen waren erhebliche Kritik aus der eigenen Partei und ein zunehmender Verlust des politischen Rückhalts.
Dabei muss eines von Anfang an deutlich gesagt werden: Die Debatte darf weder auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden noch in homophobe Angriffe gegen zwei Männer abgleiten, die Eltern geworden sind. Der Kinderwunsch eines homosexuellen Paares ist nicht weniger wert als der eines heterosexuellen Paares.
Doch Jens Spahn ist nicht irgendein Privatmann. Er war Bundesgesundheitsminister, gehörte zu den mächtigsten Politikern der Union und führte bis zu seiner Amtsniederlegung die Regierungsfraktion im Deutschen Bundestag. Wer eine solche Stellung bekleidet, muss sich daran messen lassen, ob die Regeln und moralischen Maßstäbe, die er öffentlich vertritt, auch für ihn selbst gelten.
Bereits im Jahr 2015 hatte sich Spahn öffentlich skeptisch über Leihmutterschaft geäußert. Damals schrieb er, er könne sich als schwuler Mann und Christ nur schwer mit der Vorstellung eines „gemieteten Mutterbauchs“ anfreunden. Gleichzeitig stellte er die Frage, ob er die Demut aufbringen könne, nicht auf natürlichem Wege Vater zu werden. Elf Jahre später entschied er sich gemeinsam mit seinem Mann genau für diesen Weg.
Menschen dürfen ihre Meinung ändern. Auch Politiker dürfen nach Jahren zu einer anderen persönlichen Bewertung gelangen. Eine geänderte Meinung ist an sich kein Zeichen von Heuchelei.
Doch eine glaubwürdige Meinungsänderung hätte vorausgesetzt, dass Spahn sie öffentlich erklärt und politisch vertritt. Er hätte sagen können: „Meine persönliche Erfahrung hat meine bisherige Haltung verändert.“ Stattdessen ließ er sich im Februar auf dem Parteitag der CDU wiederwählen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, was wir heute alle wissen.
Genau das geschah offenbar nicht. Spahn setzte sich nicht erkennbar dafür ein, die von ihm selbst genutzte Möglichkeit auch anderen Menschen in Deutschland unter klaren rechtlichen und sozialen Bedingungen zugänglich zu machen. Stattdessen blieb die bisherige Parteilinie bestehen – während er persönlich einen Weg im Ausland beschritt, der vor allem Menschen mit erheblichen finanziellen Möglichkeiten offensteht.
Daraus entsteht der Eindruck: Für die Allgemeinheit gilt das Verbot, für den politisch und finanziell Privilegierten findet sich eine Lösung im Ausland. Der oberste Regelmacher stellt sich über seine Regeln.
Bei aller berechtigten Kritik ist eine rechtliche Unterscheidung notwendig. Es wäre verkürzt, Spahn ohne Weiteres einen persönlichen Gesetzesbruch vorzuwerfen.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet insbesondere die medizinische Durchführung einer Leihmutterschaft. Auch die gewerbsmäßige Vermittlung von Ersatzmüttern ist in Deutschland untersagt. Die Wunscheltern selbst werden nach den entsprechenden Regelungen jedoch grundsätzlich nicht wie Ärzte oder Vermittler bestraft. Wird die Leihmutterschaft in einem Staat durchgeführt, in dem sie erlaubt ist, bedeutet dies deshalb nicht automatisch, dass die deutschen Wunscheltern eine Straftat begangen haben.
Der Kern des Falls ist somit weniger strafrechtlicher als politischer und moralischer Natur.
Spahn hat eine Handlungsmöglichkeit genutzt, die der deutsche Staat aus ethischen Gründen im Inland nicht zulässt. Er handelte dabei möglicherweise formal legal. Aber politische Glaubwürdigkeit endet nicht dort, wo das Strafgesetzbuch endet.
Von einem führenden Politiker darf erwartet werden, dass er einen offensichtlichen Konflikt zwischen privatem Handeln und öffentlicher Haltung rechtzeitig erkennt, offenlegt und erklärt. Gerade ein ehemaliger Gesundheitsminister musste wissen, wie grundlegend die Fragen sind, die mit einer Leihmutterschaft verbunden sind.
In der bisherigen öffentlichen Auseinandersetzung wird viel über Spahn, die CDU, den Rücktritt und die politische Doppelmoral gesprochen. Die Frau, die das Kind neun Monate lang ausgetragen und geboren hat, bleibt dagegen weitgehend unsichtbar.
Wer war sie? Unter welchen wirtschaftlichen und persönlichen Bedingungen traf sie ihre Entscheidung? Wurde sie bezahlt, und falls ja, in welcher Größenordnung? Welche Rechte hatte sie während der Schwangerschaft? Wer entschied im Falle medizinischer Komplikationen? Hätte sie die Möglichkeit gehabt, ihre Entscheidung zu widerrufen? Welche Betreuung erhielt sie nach der Geburt?
Hier stellt sich die eigentliche Hauptfrage: Was fühlt eine Frau, die ihr entbundenes Kind in wildfremde Hände gibt?
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, ihre Identität öffentlich zu machen. Ihre Privatsphäre muss geschützt werden. Doch ohne Informationen über die Bedingungen lässt sich kaum beurteilen, ob es sich um eine tatsächlich selbstbestimmte Entscheidung oder um ein wirtschaftlich geprägtes Abhängigkeitsverhältnis handelte.
Eine Schwangerschaft ist keine gewöhnliche Dienstleistung. Sie verändert den Körper einer Frau, birgt gesundheitliche Risiken und kann schwerwiegende körperliche und seelische Folgen haben. Das Kind ist zudem kein bestellbares Produkt, das nach Erfüllung eines Vertrages übergeben wird.
Der Begriff „Leihmutter“ verharmlost diesen Vorgang möglicherweise bereits. Ein Gegenstand kann ausgeliehen und anschließend unbeschadet zurückgegeben werden. Eine Frau verleiht jedoch nicht einfach ihren Körper. Sie trägt ein menschliches Leben aus, durchlebt eine Geburt und soll sich anschließend von dem Kind trennen.
Der Fall Spahn macht außerdem eine deutliche soziale Ungleichheit sichtbar. Wohlhabende Menschen können ein in Deutschland nicht verfügbares Verfahren in einem anderen Land in Anspruch nehmen. Menschen mit durchschnittlichem oder niedrigem Einkommen können dies in aller Regel nicht.
Damit entsteht eine Zweiklassengesellschaft beim Kinderwunsch. Wer über Geld, internationale Kontakte und juristische Beratung verfügt, findet einen Weg. Wer diese Möglichkeiten nicht besitzt, muss sich mit dem deutschen Verbot abfinden. Sicherlich gibt es viele gleichgeschlechtliche Paare, die einen Kinderwunsch haben.
Das ist eine der problematischsten Seiten des gesamten Vorgangs. Ein Spitzenpolitiker nutzt persönlich die Vorteile eines internationalen Marktes, während die politischen und ethischen Konflikte dieses Marktes für die übrige Bevölkerung ungelöst bleiben.
Gerade deshalb reicht es nicht, den Fall als reine Privatangelegenheit abzutun. Spahns Sexualität und sein Familienleben sind privat. Der Widerspruch zwischen seinem politischen Auftreten und der Nutzung eines im Inland verbotenen reproduktionsmedizinischen Verfahrens ist es nicht.
Nachdem Spahn und sein Mann am 15. Juli öffentlich gemacht hatten, mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden zu sein, wuchs die Kritik innerhalb der Union rasch. Vertreter der Jungen Union verwiesen auf den Widerspruch zwischen Spahns privater Entscheidung und seiner bisherigen öffentlichen Haltung. Aus Teilen der CDU wurde sein Rücktritt als Fraktionsvorsitzender gefordert.
Am 18. Juli zog Spahn schließlich die Konsequenz und gab den Vorsitz der Unionsfraktion ab. Nach Medienberichten hatte Bundeskanzler Friedrich Merz zuvor Gespräche mit führenden Parteivertretern geführt und Spahn zum Rückzug gedrängt. Spahn erklärte, sein persönliches Familienglück lasse sich angesichts der öffentlichen Debatte nicht mehr mit seinem Amt vereinbaren. Was für eine Floskel!
Nicht das Familienglück war mit dem Amt unvereinbar. Unvereinbar wurde vielmehr der Anspruch auf politische Glaubwürdigkeit mit einer Entscheidung, die Spahns bisherigen Aussagen und der weiterhin vertretenen Linie seiner Partei widersprach.
Der Rücktritt vom Fraktionsvorsitz war deshalb folgerichtig. Er beantwortet aber noch längst nicht alle Fragen.
Der Vorgang hat die Diskussion über Leihmutterschaft in Deutschland neu entfacht. Eine von der früheren Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte bereits 2024 festgestellt, dass der Gesetzgeber Leihmutterschaft unter sehr engen Voraussetzungen zulassen könnte, sofern insbesondere der Schutz der austragenden Frau und das Kindeswohl gewährleistet sind. Gleichzeitig warnte die Kommission davor, dass selbst eine angeblich altruistische, also nicht gewinnorientierte Leihmutterschaft Missbrauch und Abhängigkeiten nicht zuverlässig ausschließt.
Es müssen klare Fragen beantwortet werden: Kann eine Frau tatsächlich frei entscheiden, wenn wirtschaftliche Not eine Rolle spielt? Darf ein Kinderwunsch dazu führen, dass Schwangerschaft und Geburt Gegenstand eines Vertrages werden? Welche Rechte hat die austragende Frau? Was geschieht bei einer Behinderung des Kindes, bei Mehrlingsschwangerschaften oder bei medizinischen Konflikten? Wer trägt die Verantwortung, wenn die Vereinbarung scheitert?
All jene Fragen können in dieser Gemengelage nie beantwortet werden. Und wenn hier in der Gesetzgebung Änderungen durchgeführt werden, dann wird die Leihmutterschaft zum Geschäftsmodell und das Kind zum Ding – zu einem Ding, das ich mir an der Ecke kaufen kann.
Und schließlich: Soll eine Gesellschaft alles erlauben, was medizinisch möglich und finanziell bezahlbar ist?
Kinder können adoptiert werden, und wie viele Zehntausend Kinder würden sich darüber freuen!
Jens Spahn ist nicht dafür zu kritisieren, dass er schwul ist. Er ist auch nicht dafür zu kritisieren, dass er sich ein Kind gewünscht hat. Kritik verdient vielmehr die erkennbare Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und persönlichem Handeln.
Wer öffentlich von Demut spricht und den „gemieteten Mutterbauch“ problematisiert, später aber selbst eine Leihmutter in Anspruch nimmt, muss diesen Wandel überzeugend erklären. Wer an einem Verbot festhält, zugleich aber im Ausland von dem dort erlaubten Verfahren profitiert, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, für sich selbst andere Maßstäbe anzulegen als für den Rest der Bevölkerung.
Der Rücktritt vom Fraktionsvorsitz war deshalb nicht das Ende der Angelegenheit. Er war lediglich die erste politische Konsequenz.
Politik lebt von Vertrauen. Vertrauen entsteht aber nur dann, wenn Regeln, Werte und moralische Forderungen nicht allein für die anderen gelten. Wie sagte Friedrich Merz so trefflich: „Glaubwürdigkeit ist in der Politik das höchste Gut.“ Gott sei Dank geht es hier um Jens Spahn und nicht um Merz selbst, denn nach dieser Aussage müsste er seinem ehemaligen Generalsekretär gleich folgen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Jens Spahn Vater sein darf. Selbstverständlich darf er das. Die entscheidende Frage lautet: Warum nahm er sich persönlich eine Freiheit, die er politisch anderen bislang nicht zugestehen wollte?
Die CDU Thüringen mit Ministerpräsident Voigt an der Spitze, dem wegen Betrugs in seiner Doktorarbeit der Doktortitel aberkannt wurde, spielt wie selbstverständlich mit ihrer eigenen Glaubwürdigkeit, indem sie in einer eigenen Pressemitteilung vom „Rücktritt“ des Herrn Spahn spricht.
Herr Spahn ist nicht zurückgetreten; er hat lediglich sein Amt als Fraktionsvorsitzender abgegeben. Hier versucht man gekonnt und billig, den Leuten mit einer Falschaussage vorzuspiegeln, Klar Schiff zu machen. Er sitzt weiterhin im Bundestag, er beschließt weiterhin Gesetze mit und bleibt der CDU weiterhin als Führer der Doppelmoral erhalten.
Spahn wird in irgendeiner Führungsposition zurückkommen, und ein großer Teil unserer vergesslichen Gesellschaft wird sich dann erinnern: „Ach, das ist doch der Spahn mit der Baby-Geschichte!“ Gott sei Dank wird Jens Spahn von der CDU vielen Menschen in unserer Gesellschaft als Gesundheitsminister in Erinnerung bleiben, der zig Millionen unserer Steuergelder mit eigens eingefädelten Maskendeals in den Sand gesetzt hat und in einigen europäischen Ländern längst vor Gericht gestanden hätte.
Andreas Popelka
