Ronneburg. In den zurückliegenden KURIER-Ausgaben haben wir ausführlich über den geplanten Bau der Monoklärschlammverbrennungsanlage in Raitzhain und die damit verbundenen Fragen und Sorgen berichtet. Nun hat sich auch der Ronneburger Bürgermeister André Ruderisch zu Wort gemeldet. Auf unsere Anfrage legt er dar, wie er den Erörterungstermin bewertet, welche Bedenken er für besonders nachvollziehbar hält und was aus seiner Sicht im weiteren Verfahren geschehen muss.
Wie bewerten Sie den Verlauf des dreitägigen Erörterungstermins in Gera zur geplanten Monoklärschlammverbrennungsanlage? Welches Resümee ziehen Sie mit dem heutigen Kenntnisstand?
Allein die Tatsache, dass an drei Tagen rund 80 Tagesordnungspunkte in vier Themenblöcken behandelt wurden, zeigt, wie groß die Zahl der offenen Fragen und wie vielfältig die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sind. Der Antragsteller trat nahezu ausschließlich mit juristischer Unterstützung auf, während Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der betroffenen Kommunen vor allem fachliche Expertise eingebracht haben. Dabei wurde deutlich, dass juristische und fachliche Argumente nicht immer zueinandergefunden haben. Bedauerlich ist zudem, dass der gewählte Veranstaltungsort eine breitere Teilnahme der Öffentlichkeit erschwert hat. Insgesamt hat der Erörterungstermin aus meiner Sicht vor allem eines deutlich gemacht: Es gibt weiterhin erheblichen Klärungsbedarf. Die Vielzahl und Tiefe der vorgetragenen Fragen und Einwendungen unterstreichen, wie sorgfältig und umfassend das Vorhaben geprüft werden muss.
Die Stadt Ronneburg und ihre Stadträte haben sich klar gegen den geplanten Bau der Monoklärschlammverbrennungsanlage ausgesprochen. Dennoch fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger durch die kommunalen Vertreter des Landkreises Greiz und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht ausreichend gehört. Glauben Sie, dass die Stimmen aus Ronneburg und Raitzhain angemessen Gewicht finden?
Es überrascht nicht, dass überregionale Stellen eine Anlage der öffentlichen Daseinsvorsorge grundsätzlich positiv bewerten. Gleichzeitig sprechen mehr als 2.300 Einwendungen aus Ronneburg und der Region – bei rund 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Ronneburg und seinen Ortsteilen – eine deutliche Sprache. Das zeigt, dass es sich keineswegs um Einzelinteressen handelt, sondern um ein Anliegen von außergewöhnlicher Tragweite. Ein Beteiligungsverfahren mit einer derart hohen Resonanz ist alles andere als alltäglich. Viele grundlegende Fragen – etwa zur Standortwahl, zu den Kosten oder zur langfristigen Sinnhaftigkeit des Vorhabens – reichen zudem über das eigentliche Genehmigungsverfahren hinaus. Diese Fragen werden aus meiner Sicht auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Entscheidend ist jetzt, dass die vorgetragenen Einwendungen nicht nur formal behandelt werden, sondern tatsächlich in die weitere Prüfung und Entscheidungsfindung einfließen. Die Menschen vor Ort erwarten zu Recht, dass ihre Bedenken ernst genommen werden.
Wie erleben Sie die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Ronneburg, den zuständigen Behörden, dem Zweckverband Klärschlammverwertung, dem Ministerium und den Bürgerinnen und Bürgern? Können kommunale Interessen gegenüber dem Land ausreichend durchgesetzt werden?
Der Zweckverband vertritt die Interessen der beteiligten Thüringer Kommunen im Bereich der Klärschlammverwertung und damit einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die zuständigen Behörden haben die Aufgabe, die rechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens zu prüfen. Unsere Aufgabe als Stadt ist es, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Ronneburg zu vertreten – und dieser Verantwortung kommen Stadtrat und Stadtverwaltung gemeinsam nach. Dabei ist klar: Kommunale Interessen müssen dort Gehör finden, wo Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf die Menschen vor Ort haben. Welche Positionen sich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben letztlich durchsetzen, wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zeigen. Für uns als Kommune bleibt es jedoch wichtig, die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger konsequent zu vertreten und auf eine transparente sowie nachvollziehbare Entscheidungsfindung zu drängen.
Viele Menschen vor Ort sorgen sich um mögliche Belastungen, fehlende Transparenz und langfristige Folgen für Ronneburg, Raitzhain und das Altenburger Land. Welche Bedenken halten Sie für besonders nachvollziehbar?
Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Menschen die Größe der geplanten Anlage und ihre unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung kritisch sehen. Gerade an einem solchen Standort sollten mögliche Risiken und Störfallszenarien besonders sorgfältig betrachtet werden. Aus meiner Sicht reicht es nicht aus, sich ausschließlich auf die Frage zu beschränken, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden. Bei einem Vorhaben dieser Größenordnung muss vielmehr umfassend betrachtet werden, welche Auswirkungen es langfristig auf die Menschen und die Region haben kann. Die Vielzahl und die Bandbreite der Hinweise und Einwendungen im Erörterungstermin zeigen, dass eine besonders gründliche, ergebnisoffene und sensible Prüfung erforderlich ist. Dabei müssen auch die Sorgen der Menschen vor Ort angemessen berücksichtigt werden.
Was muss jetzt konkret passieren, damit die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden?
Nun liegt es an der Genehmigungsbehörde, sämtliche Einwendungen sorgfältig zu prüfen, nachvollziehbar zu bewerten und angemessen zu gewichten. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihre Argumente nicht nur angehört, sondern auch erkennbar in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Aus meiner Sicht braucht es jetzt vor allem Transparenz: Die offenen Fragen müssen beantwortet und die Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar dargelegt werden. Nur wenn die Prüfung umfassend, ergebnisoffen und transparent erfolgt, kann am Ende eine Entscheidung getroffen werden, die von den Menschen vor Ort zumindest nachvollzogen werden kann.
Die Anfrage stellte Silke Konzag.
