Meuselwitz/OT Mumsdorf. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kamen zur jüngsten Veranstaltung in Falkenhain zusammen, um sich über die aktuelle Situation rund um den Kohleschwelbrand auszutauschen, ihre Sorgen und Fragen einzubringen und mit den anwesenden Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Doch auch über die Veranstaltung hinaus gehen die Fragen rund um das anhaltende Brandgeschehen weiter. Unsere Redaktion hat deshalb die Entwicklungen der vergangenen Wochen weiterverfolgt und erneut bei den zuständigen Stellen nachgehakt. Denn neben den inzwischen ausgeweiteten Luftmessungen und den fortschreitenden Arbeiten zur Brandbekämpfung bleiben weiterhin Fragen offen.
Gesundheitliche Beschwerden weiterhin Thema
Anfang August wandte sich erneut eine Anwohnerin aus Mumsdorf an unsere Redaktion und schilderte erhebliche gesundheitliche Beschwerden, die sie selbst mit der anhaltenden Rauch- und Geruchsbelastung in Verbindung bringt. Nach ihren Angaben könne sie seit Tagen kaum schlafen und habe sich in einer Nacht mehrfach übergeben. Ihre Schilderungen nahmen wir zum Anlass, noch einmal beim Landratsamt Altenburger Land und beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) genauer nachzufragen.
Vom Landratsamt wollten wir unter anderem wissen, wie mit gesundheitlichen Beschwerden aus der Bevölkerung umgegangen werde und an welche Stellen sich Betroffene wenden könnten. Darüber hinaus fragten wir nach der Durchführung der Luftmessungen, möglichen Anpassungen an wechselnde Windverhältnisse und der Veröffentlichung der Ergebnisse. Auf unsere Fragen zu den gesundheitlichen Beschwerden und zum Umgang mit entsprechenden Meldungen aus der Bevölkerung ging das Landratsamt in seiner Antwort nicht ein. Bei Fragen zu Luftmessungen, Messtechniken und Messwerten verwies die Behörde auf die LMBV sowie das TLUBN. Da uns das TLUBN bereits zuvor als zuständige Fachbehörde genannt worden war, wandten wir uns parallel auch dorthin.
Vom TLUBN erhielten wir nähere Angaben zur bisherigen Durchführung der Messungen. Demnach werden im Auftrag der LMBV Sauerstoff, Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid und Methan mit einem Mehrgasmessgerät der Firma Dräger, Modell X-AM-5600, erfasst. Gemessen werde einmal täglich im Anstrom auf den Brandherd, unmittelbar am Brandherd sowie in der in Ausbreitungsrichtung der Rauchfahne nächstgelegenen Ortschaft. Die Messstandorte würden dabei an die jeweiligen Windverhältnisse angepasst; auch die Windrichtung werde im Messprotokoll dokumentiert. Das TLUBN bestätigte außerdem, dass die in den bisherigen Messprotokollen enthaltene Einschätzung auf den für den Arbeitsschutz maßgeblichen Beurteilungsmaßstäben für die vor Ort eingesetzten Beschäftigten basiert.
Weitere Fragen zum eigentlichen Brandgeschehen
Doch nicht nur die Luftmessungen werfen weiterhin Fragen auf. Nach der Informationsveranstaltung am 4. August in der Schnaudertalhalle in Meuselwitz wurden weitere Hinweise zum eigentlichen Brandgeschehen und zur Beschaffenheit des ehemaligen Kohletrübebeckens an uns herangetragen.
Unter anderem wurde die Frage aufgeworfen, welche Materialien sich heute tatsächlich in dem Becken befinden. Hinweise, wonach sich dort möglicherweise Bestandteile ehemaliger Förderanlagen beziehungsweise Förderbänder befinden könnten, nahmen wir zum Anlass, erneut bei der LMBV nachzuhaken. Ebenso wollten wir wissen, ob weitere Ablagerungen oder metallische Bestandteile im betroffenen Bereich ausgeschlossen werden können. Bei den an uns herangetragenen Hinweisen handelt es sich bislang nicht um bestätigte Tatsachen.
Auch zum tatsächlichen Aufbau des Kohletrübebeckens wurden Fragen an uns herangetragen. In ihrer Präsentation zur Informationsveranstaltung am 4. August gab die LMBV die Mächtigkeit der Kohletrübe mit drei bis fünf Metern an und stellte darunter einen Ascheeinspülkörper dar. (Quelle: https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2026/08/2026-08-04_Informationsveranstaltung-Brand-Rusendorf.pdf). Wir wollten deshalb unter anderem wissen, worauf diese Angaben beruhen, ob der Schichtaufbau im Bereich des aktuellen Brandgeschehens durch Kernbohrungen oder vergleichbare Untersuchungen verifiziert wurde und bis in welche Tiefe die Brandherde reichen. Auch die Frage, ob ein Übergreifen auf tiefer liegende kohlehaltige Schichten beziehungsweise ein Flözbrand ausgeschlossen werden kann, richteten wir an das Unternehmen.
LMBV kann Fragen zunächst nicht vollständig beantworten
Eine vollständige Beantwortung unseres Fragenkataloges erhielten wir innerhalb der gesetzten Frist nicht. LMBV-Pressesprecher Dr. Uwe Steinhuber erklärte uns, dass die zuständigen Fachbereiche derzeit vorrangig mit der Eindämmung des Brandes und den damit verbundenen fachlichen Anfragen beschäftigt seien. Viele unserer Fragen könnten zudem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Bei Fragen zur gesundheitlichen Bewertung und zu möglichen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung verwies die LMBV auf die zuständigen Behörden. Sollten uns die noch ausstehenden Antworten zu einem späteren Zeitpunkt erreichen, werden wir diese ebenfalls veröffentlichen.
Die LMBV verwies uns zudem auf ihre eigens eingerichtete Informationsseite, auf der sie weitere Angaben zum Brandgeschehen veröffentlicht. Einige der von uns angesprochenen Punkte bleiben dort allerdings offen: So finden sich keine konkreten Angaben dazu, ob sich im betroffenen Bereich beispielsweise Bestandteile früherer Förderanlagen, weitere Ablagerungen oder metallische Rückstände befinden. Auch wird nicht näher erläutert, worauf die Angaben zum Schichtaufbau beruhen und ob ein Übergreifen des Brandes auf tiefer liegende kohlehaltige Schichten ausgeschlossen werden kann. (Quelle: LMBV – Informationen zum Kohlebrand Meuselwitz)
Unbeantwortet blieben zudem unsere Fragen zur bisherigen Messpraxis. Wir wollten unter anderem wissen, weshalb lediglich einmal täglich gemessen wird und wie bei diesem Vorgehen mögliche Schwankungen der Gaskonzentrationen im Tagesverlauf erfasst werden können.
Erweiterte Messungen angeordnet
Am 14. August erreichte unsere Redaktion eine gemeinsame Mitteilung des Landratsamtes Altenburger Land und der Stadt Meuselwitz zum Auflagenbescheid für die LMBV. Der Bescheid selbst war bereits am 6. August 2026 durch die Stadt Meuselwitz erlassen worden. Demnach soll unverzüglich durch einen zugelassenen Sachverständigen ein Messplan für insgesamt 25 mögliche Parameter erstellt werden, darunter Feinstaub, Kohlenmonoxid, Methan, Schwefelwasserstoff, Dioxine und Furane sowie Schwermetalle. Die festgelegten Parameter sollen an den im Messplan vorgesehenen Orten gemessen und anschließend im Hinblick auf eine ununterbrochene 24-Stunden-Exposition des menschlichen Körpers bewertet werden.
Am 20. August informierte das Landratsamt über den weiteren Stand. Inzwischen seien Eurofins und Aneco als externe Sachverständige beauftragt worden. Sie sollen den Messplan erstellen, die Messorte festlegen und mehr Parameter als bisher in der Luft untersuchen. Ziel sei es, anhand der Ergebnisse und deren Bewertung eine mögliche Gefährdung für die Bevölkerung auszuschließen beziehungsweise festzustellen. Nach Angaben des Landratsamtes sind die bislang von der LMBV gemessenen Werte weiterhin unauffällig. Sobald die erweiterten Messergebnisse und deren Bewertung vorliegen, will das Landratsamt darüber informieren.
Weitere Entwicklungen
Am 20. August teilte das Landratsamt zudem mit, dass die Behörde sowie weitere am Brandgeschehen beteiligte Stellen zahlreiche Meldungen zu Geruchsbelästigungen und Sorgen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen erreichen. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden empfiehlt das Gesundheitsamt, diese ärztlich abklären zu lassen und sich an den Haus- beziehungsweise Kinderarzt oder ein Krankenhaus zu wenden. Ärztliche Befunde können zur Dokumentation per E-Mail an [email protected] übermittelt werden. Für Fragen rund um das Brandgeschehen hat das Landratsamt inzwischen zudem eine eigene Informationsseite eingerichtet. Unter www.altenburgerland.de/de/kohlebrand-rusendorf-fragen-und-antworten werden Fragen beantwortet und die Informationen nach Angaben der Behörde fortlaufend aktualisiert. Für darüber hinausgehende Fragen steht die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Auch Thüringens Umweltminister Tilo Kummer sprach im MDR Thüringen Journal vom 18. August 2026 über mögliche Schutzmaßnahmen. Sollte sich durch die erweiterten Untersuchungen eine Gesundheitsbeeinträchtigung für die Bevölkerung ergeben, müssten nach seinen Angaben konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Dabei brachte Kummer auch eine zeitweise Unterbringung betroffener Menschen außerhalb des belasteten Gebietes ins Gespräch. (Quelle: MDR Thüringen Journal, „Tagebau-Brand bei Meuselwitz: Wann endet der Qualm?“)
Welche konkreten Schutzmaßnahmen für den Fall einer festgestellten Gesundheitsgefährdung vorgesehen beziehungsweise derzeit geprüft werden, wollten wir daraufhin noch einmal vom Landratsamt Altenburger Land wissen. Dabei fragten wir auch, ob weiterhin die Möglichkeit besteht, betroffene Anwohner vorübergehend anderweitig unterzubringen. Eine Antwort auf unsere Anfrage lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor.
Für Irritationen sorgte außerdem eine weitere Aussage des Ministers. Im MDR hatte Kummer erklärt, dass für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bereits Maßnahmen durch die LMBV veranlasst worden seien. Wie die OTZ anschließend nach einer Nachfrage bei der LMBV berichtete, wurde bislang jedoch niemand wegen des Brandgeschehens evakuiert. Das Thüringer Umweltministerium prä-zisierte Kummers Aussage demnach anschließend dahingehend, dass es für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen einen intensiveren Austausch mit der LMBV gebe. (Quelle: OTZ, „Kohlebrand im Altenburger Land: Fake News um angebliche Evakuierungen?“, 19. August 2026)
Am 21. August informierte das Landratsamt zudem über eine weitere Abstimmungsrunde, die einen Tag zuvor stattgefunden hatte. Daran nahmen neben Landrat Uwe Melzer und Meuselwitzer Bürgermeister Ronny Dathe unter anderem Vertreter der LMBV sowie Vertreter des Landkreises Leipzig aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Brand- und Katastrophenschutz teil. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Rauchentwicklung und die damit verbundene Geruchsbelastung für die Bevölkerung.
Arbeiten zur Eindämmung dauern an
Auch zur weiteren Brandbekämpfung wurden inzwischen konkretere Angaben gemacht. Für die geplante Flutung wird eine rund vier Kilometer lange Wasserleitung vom Tagebau-Restloch Zipsendorfer See bis zur Brandfläche benötigt. Am 21. August informierte das Landratsamt, dass die mit dem Bau beauftragte Firma inzwischen im Einsatz sei und bereits ein Kilometer der Leitung hergestellt worden sei. Die Arbeiten an der Wasserversorgung sollen voraussichtlich bis November dauern. Anschließend soll die Brandfläche geflutet werden.
LMBV-Geschäftsführer Bernd Sablotny erläuterte im MDR-Beitrag auch die darauffolgenden Schritte. Demnach ist eine dauerhafte Abdeckung vorgesehen, für die rund 200.000 Kubikmeter Erdstoff zur Brandfläche transportiert werden müssen. Abhängig von der Intensität der Arbeiten könne diese Maßnahme zwei bis vier Jahre dauern und täglich etwa 30 bis 60 Lkw-Fahrten verursachen. Auch eine schnelle Entlastung von der Rauchentwicklung stellte Sablotny nicht in Aussicht. Diese könne nach seiner Einschätzung „mehr oder minder“ noch bis zum Jahreswechsel anhalten.
Während die Arbeiten zur Eindämmung des Brandes weitergehen, bleibt damit abzuwarten, welche Erkenntnisse die erweiterten Messungen bringen – und welche Konsequenzen daraus für die betroffenen Anwohner gezogen werden.
Die Anfragen stellte Gina Hartmann.
(Stand: 25. August 2026)
