Meuselwitz/OT Mumsdorf. Knapp vier Wochen nach dem Ausbruch des Vegetationsbrandes auf dem ehemaligen Tagebaugelände zwischen Mumsdorf und Falkenhain sorgt der unterirdische Schwelbrand weiterhin für Besorgnis in der Region. Zwar sind die offenen Flammen bereits seit Ende Juni gelöscht, unter der Erdoberfläche glimmen jedoch noch immer Kohlereste weiter. Anders als bei einem gewöhnlichen Vegetationsbrand hält sich das Feuer dadurch unterirdisch und lässt sich nur mit erheblichem Aufwand bekämpfen.    Immer wieder kommt es dadurch zu Rauch- und Geruchsentwicklung, die auch in den umliegenden Ortschaften wahrnehmbar ist.

Bereits kurz nach Ausbruch des Brandes am 27. Juni hatte der KURIER ausführlich über die Lage berichtet (Ausgabe vom    4. Juli 2026, Seite 2). Nach bisherigen Erkenntnissen gilt ein Kurzschluss an einer Hochspannungsleitung, nachdem ein Baum mit der Leitung in Kontakt geraten war, als wahrscheinliche Ursache des Brandes. Zeitweise waren rund acht Hektar des ehemaligen Braunkohleabbaugebietes betroffen. Mehr als 80 Einsatzkräfte verschiedener Feuerwehren sowie das Technische Hilfswerk waren über Tage im Einsatz. Auch ein Löschhubschrauber unterstützte die Brandbekämpfung, dessen Einsatz jedoch später wieder eingestellt wurde.

Nachdem das Landratsamt Altenburger Land Anfang Juli mitgeteilt hatte, dass die weitere Beobachtung und Bekämpfung des Schwelbrandes in die Verantwortung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) als Flächeneigentümerin übergeht, wandte sich der KURIER mit einem umfangreichen Fragenkatalog an das Unternehmen. Hintergrund waren zahlreiche Rückmeldungen von Leserinnen und Lesern, die sich unter anderem nach dem aktuellen Stand der Brandbekämpfung, der anhaltenden Rauch- und Geruchsbelästigung sowie einer möglichen 
Entspannung der Situation erkundigten. Ziel war es, den aktuellen Stand bei den zuständigen Stellen aus erster Hand zu erfragen.

LMBV beantwortet Fragen zum Schwelbrand

1. Wie stellt sich die aktuelle Lage des unterirdischen Schwelbrandes derzeit dar? Hat sich die Größe der betroffenen Fläche seit dem Einsatz des Löschhubschraubers verändert?

Die betroffene Fläche hat eine Größe von etwa 8 Hektar. Die Größe hat sich durch den Einsatz des Löschhubschraubers nicht verändert. An der Oberfläche des Kohletrübebeckens I werden weiterhin Temperaturen von 70 bis 150 Grad Celsius gemessen.

2. Nach Ihren jüngsten Informationen erzielte der Einsatz des Löschhubschraubers nicht die gewünschte Wirkung. Welche konkreten Erkenntnisse haben die Auswertungen der Wärmebildaufnahmen erbracht? Worin liegen die größten Herausforderungen bei der Bekämpfung des Schwelbrandes und weshalb wurde entschieden, den Hubschraubereinsatz nicht fortzuführen?

Der Einsatz eines Löschhubschraubers am Wochenende vom 10. bis 12. Juli 2026 hatte das Ziel, auf einer Testfläche von zwei Hektar zu ermitteln, ob mit dem Abwurf von Löschwasser die Rauch- und Geruchsbelästigung minimiert werden kann. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Rauchentwicklung nur kurzzeitig reduziert werden konnte. Die Auswertung der Drohnenaufnahmen mit Wärmebildkamera zeigte, dass sich durch das Aufbringen des Löschwassers keine oberflächliche Versiegelung einstellte. Es ist daher kein weiterer Einsatz eines Löschhubschraubers geplant.

Die größten Herausforderungen vor Ort sind die eingeschränkte Verfügbarkeit von Wasser und das bestehende Betretungsverbot der betroffenen Fläche aufgrund ungenügender Trittsicherheit.

3. Zur Bekämpfung des unterirdischen Brandes soll das Kohletrübebecken kontrolliert geflutet werden. Wann rechnen Sie mit dem Beginn der Flutungsmaßnahmen? Welche Rolle übernimmt dabei der geplante Brunnen und welche weiteren Maßnahmen werden parallel zur Flutung ergriffen?

Derzeitig läuft die Abfrage an potenzielle Firmen für die Errichtung einer temporären Wasserzuleitung vom Restloch Zipsendorf zur Brandstelle. Je nach Verfügbarkeit von Personal und Material werden die Firmen Angaben zur Dauer der Errichtung der vier Kilometer langen, provisorischen Zuleitung, bestehend aus zwei parallel verlaufenden Rohrleitungen, und den Zeitpunkt einer möglichen Inbetriebnahme unterbreiten.

Parallel dazu laufen die Vorbereitungen zur Errichtung eines Brunnens in unmittelbarer Nähe des Kohletrübebeckens I, um eine dauerhafte Wasserverfügbarkeit herzustellen und damit das öffentliche Wassernetz zu entlasten.

4. Welche alternativen technischen Verfahren zur Bekämpfung des unterirdischen Schwelbrandes wurden neben dem Hubschraubereinsatz und der geplanten Flutung geprüft? Weshalb wurden diese gegebenenfalls verworfen?

Die LMBV hat verschiedene Möglichkeiten der Brandbekämpfung mit Fachleuten geprüft und bewertet. Neben der Flutung wird parallel die Abdeckung des Kohletrübebeckens I mit geeignetem Material beziehungsweise Erdstoffen zur Entziehung des Sauerstoffs im Brandherd gutachterlich bewertet und anschließend technologisch und planerisch untersetzt.

5. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Brand vermutlich durch einen Kurzschluss ausgelöst, nachdem ein Baum mit einer Stromleitung in Kontakt gekommen war. Wurde der Bewuchs im Bereich der Leitung regelmäßig kontrolliert und zurückgeschnitten? Wer war hierfür verantwortlich und gibt es aus heutiger Sicht Anhaltspunkte dafür, dass der Brandausbruch durch frühere Pflegemaßnahmen hätte verhindert werden können?

Die Brandursache ist noch nicht abschließend geklärt, weshalb wir dazu derzeit keine Aussagen treffen können.

6. Sie teilen mit, dass die im Bereich der Rauchfahne gemessenen Werte zwar leicht erhöht, jedoch gesundheitlich unbedenklich seien. Auf Grundlage welcher Grenz- oder Richtwerte erfolgt diese Einschätzung? Viele Anwohner berichten jedoch weiterhin von einer unveränderten Rauch- und Geruchsbelästigung. Liegen der LMBV Erkenntnisse vor, dass sich die Situation bereits verbessert hat, und ist vorgesehen, die Messergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

Die Rauch- und Geruchsbelastung für die umliegenden Ortschaften ist nach wie vor hoch. Durch den Einsatz der Sprenglersysteme wird die Rauchentwicklung nach Möglichkeit, vor allem in den Randbereichen, reduziert.

Direkt in der Rauchfahne wird täglich der Gehalt von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff und Methan gemessen. Die Prüfung der gemessenen Werte 
erfolgt anhand der für den Arbeitsschutz maßgeblichen Beurteilungsmaßstäbe für die eingesetzten Beschäftigten vor Ort.

Ergänzend verweisen wir auf die Meldung der Zentralen Leitstelle Gera. Diese ist bei KATWARN als sicherheitsrelevante Information ohne direkte Gefährdung eingestuft. Vorsorglich wird dort empfohlen, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Klima- und Lüftungsanlagen abzuschalten.

7. Gibt es inzwischen eine realistische Einschätzung, wann die Rauchentwicklung voraussichtlich deutlich nachlassen beziehungsweise der Schwelbrand vollständig gelöscht sein könnte?

Nein, eine realistische Einschätzung dazu ist derzeit nicht möglich.

Auch Landratsamt beantwortet Fragen

Der KURIER richtete darüber hinaus einen umfangreichen Fragenkatalog an das Landratsamt Altenburger Land. Neben Fragen zum Katastrophenschutz, zur Zusammenarbeit der Behörden und zur gesundheitlichen Bewertung der Rauchentwicklung richteten wir unter anderem auch Fragen zu möglichen Evakuierungsszenarien, den Luftmessungen sowie den Konsequenzen aus dem Brandereignis. Das Landratsamt teilte jedoch mit, den überwiegenden Teil der Fragen aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht beantworten zu können und verwies hierfür auf die LMBV sowie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Nachfolgend veröffentlichen wir die vom Landratsamt beantworteten Fragen sowie die entsprechenden Antworten.

Das Landratsamt teilte uns hierzu Folgendes mit:

Anmerkung der Kreisverwaltung vorab: Es handelt sich beim Brand zwischen Mumsdorf und Falkenhain nicht um einen Katastrophenfall, sondern um ein lokales Brandgeschehen.

1. Unter welchen Voraussetzungen würde eine Evakuierung von Anwohnern in Betracht gezogen. Gibt es hierfür festgelegte Grenz-werte oder Einsatzszenarien?

Eine Evakuierung würde in Betracht gezogen, wenn sich das Feuer so ausbreitet, dass Ortschaften bedroht sind (siehe aktuell in Mecklenburg-Vorpommern); dies ist beim Brand zwischen Mumsdorf und Falkenhain nicht der Fall.

2. Welche Konsequenzen zieht das Landratsamt aus dem aktuellen Brandereignis? Ist geplant, bestehende Alarmierungs-, Informations- oder Vorsorgemaßnahmen für vergleichbare Lagen künftig anzupassen?

Die Alarmierung der Feuerwehren und das Zusammenspiel aller Rettungs- und Hilfskräfte hat hervorragend funktioniert. Die Kreisverwaltung sieht keinen Handlungsbedarf, Warnsysteme, Alarmierungsabläufe oder Einsatzkonzepte aufgrund dieses lokalen Brandereignisses zu verändern bzw. anzupassen.

3. Wie gestaltet sich derzeit 
die Zusammenarbeit zwischen Landratsamt, Stadt Meuselwitz, LMBV sowie den weiteren beteiligten Behörden? Welche Aufgabe übernimmt das Landratsamt aktuell im Zusammenhang mit dem Brand?

Verantwortlich für die weitere Brandbekämpfung ist die LMBV. Das Landratsamt befindet sich im Informationsaustausch mit der Gesellschaft. Bei Einsätzen ehrenamtlicher Feuerwehrleute müssen Arbeitgeber das Gehalt fortzahlen und haben Anspruch auf Erstattung. Aufgabe der Kreisverwaltung ist es aktuell, die Abrechnung des Verdienstausfalles für die beteiligten Kameradinnen und Kameraden vorzunehmen.

Auch Stadt Meuselwitz nimmt Stellung

Nachdem sich in den vergangenen Wochen erneut mehrere Anwohnerinnen und Anwohner aus Meuselwitz und den umliegenden Ortschaften an den KURIER gewandt hatten und weiterhin über die starke Rauch- und Geruchsbelästigung sowie teilweise auch über gesundheitliche Beschwerden wie brennende Augen, Reizungen im Hals oder Atemprobleme berichteten, richteten wir einen weiteren Fragenkatalog an die Stadt Meuselwitz. Dabei ging es insbesondere um die Information der Bevölkerung, die Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden sowie den Umgang mit den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger. Nachfolgend veröffentlichen wir unsere Fragen sowie die Antwort der Stadtverwaltung.

Unsere Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Wie bewertet die Stadt Meuselwitz die aktuelle Situation aus Sicht der Kommune? Welche Rückmeldungen erhält die Stadt derzeit aus der Bevölkerung?

2. Mehrere Bürger kritisieren, dass seitens der Stadt auch Wochen nach Ausbruch des Schwelbrandes keine öffentliche Warnung oder weiterführende Information zur anhaltenden Rauchentwicklung erfolgt sei. Weshalb sah die Stadt trotz der über Wochen andauernden Rauchentwicklung keine Veranlassung, die Bevölkerung öffentlich über die aktuelle Lage und mögliche Auswirkungen zu informieren?

3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Landratsamt, LMBV sowie den weiteren beteiligten Behörden? Gibt es regelmäßige Lageabstimmungen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Sorgen und Fragen der Bürger künftig noch besser aufzugreifen und über die Entwicklung des Schwelbrandes zu informieren?

5. Viele Bürger fragen sich, wann mit einer spürbaren Entspannung der Situation zu rechnen ist. Welche Informationen liegen der Stadt hierzu derzeit vor und welche Prognose wurde ihr von den zuständigen Stellen mitgeteilt?

Die Antwort der Stadtverwaltung Meuselwitz:

Die Stadt Meuselwitz hat zeitnah am 28. Juni 2026 erstmals auf der städtischen Website über das Geschehen in Mumsdorf informiert. In der Meldung wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, Gefahrenhinweise z. B. über Warn-Apps zu erhalten. Seitdem wurde die Bevölkerung fortlaufend über die aktuelle Situation informiert.

Die Stadtverwaltung Meuselwitz nimmt jede gesundheitliche Beschwerde aus der Bevölkerung sehr ernst und steht in engem Austausch mit der zuständigen Fachbehörde. Um den geschilderten Fällen gezielt nachgehen und Betroffenen Unterstützung oder Prüfung anbieten zu können, wäre es hilfreich, wenn Sie uns mitteilen würden, um welche konkreten Personen oder betroffenen Haushalte es sich handelt. Alternativ bitten wir Sie, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, sich direkt mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, damit wir den Kontakt zur zuständigen LMBV vermitteln.

Alle aktuellen Updates und behördlichen Mitteilungen, insbesondere zu Schadstoffmessungen, sind weiterhin auf der Website der Stadt, der LMBV sowie des Landratsamtes Altenburger Land einsehbar.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Antwort vom 01.07.2026. Wie dort bereits dargelegt, erfolgt die Warnung und Information der Bevölkerung mit konkreten Handlungsempfehlungen bei derartigen Einsatzlagen standardisiert und lageabhängig über das etablierte Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes sowie in enger Abstimmung mit den Fachbehörden. Die Nutzung des Modularen Warnsystems MoWaS in Verbindung mit den gängigen Apps NINA oder KATWARN als Bevölkerungswarnung mit Handlungsempfehlungen ist heutzutage etabliert und kann je nach Lage von den betroffenen Behörden und den Bürgern genutzt werden.

Die Anfragen stellte Gina Hartmann.