Die Landtagswahlen vom 20. September 2026 haben in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die politischen Kräfteverhältnisse deutlich verändert – allerdings in unterschiedliche Richtungen. In Berlin wird DIE LINKE mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Die CDU erreicht 18,8 Prozent, die AfD 16,3 Prozent, die Grünen 14,3 Prozent und die SPD 12,1 Prozent. Besonders deutlich sind die Zugewinne der Linken um 13,4 und der AfD um 7,2 Prozentpunkte. Die Wahlbeteiligung steigt zugleich deutlich auf 74,2 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern gewinnt dagegen die AfD die Wahl mit 38,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen vor der SPD mit 35,5 Prozent. DIE LINKE kommt auf 6,5 Prozent und die Grünen auf 5,7 Prozent. CDU (4,9 %) und BSW (4,8 %) scheitern an der Fünfprozenthürde. 

Was bedeuten 38,2 Prozent konkret?

In Mecklenburg-Vorpommern lebten zum 31. Dezember 2025 rund 1,57 Millionen Menschen. Zur Landtagswahl waren rund 1,31 Millionen Personen wahlberechtigt. Der AfD gaben 388.026 Wählerinnen und Wähler ihre Zweitstimme. Das entspricht 38,2 Prozent der gültigen Zweitstimmen und knapp 30 Prozent aller Wahlberechtigten. Entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag ist dabei die Zweitstimme.

Wahlsieg und Regierungsbildung sind zwei verschiedene Dinge

Die AfD ist damit stärkste Partei, besitzt aber keine absolute Mehrheit. Im 71 Sitze umfassenden Landtag sind mindestens 36 Mandate für eine Mehrheit erforderlich. Die AfD erhält 32 Mandate, die SPD 29, Linke und Grüne jeweils fünf.

Rechnerisch ergeben sich damit mehrere Mehrheiten:

AfD + SPD: 61 Sitze

AfD + Linke: 37 Sitze

AfD + Grüne: 37 Sitze

SPD + Linke + Grüne: 39 Sitze

Politisch unterscheiden sich diese Varianten grundlegend. Die anderen im Landtag vertretenen Parteien lehnen eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Deshalb wird gegenwärtig vor allem ein Bündnis aus SPD, Linken und Grünen als politisch realisierbare Regierungsoption betrachtet. Die Ablehnung einer AfD-Koalition wurde von den anderen Parteien bereits vor der Wahl deutlich gemacht.

Wird damit der Wählerwille ignoriert?

Hier liegt eine der grundsätzlichen Fragen dieses Wahlergebnisses. Rechtlich gibt es keinen Anspruch der stärksten Partei auf Regierungsbeteiligung. Die Wähler bestimmen die Zusammensetzung des Landtags, nicht unmittelbar die Regierung. Nach Artikel 42 der Landesverfassung wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Eine Mehrheit aus SPD, Linken und Grünen kann deshalb verfassungsrechtlich eine Regierung bilden, auch wenn die SPD nur zweitstärkste Partei ist.

Auch von einem vollständigen „Ignorieren“ der AfD-Wähler kann parlamentarisch nicht gesprochen werden: Ihre Stimmen führen zu 32 Mandaten und damit zu entsprechendem Gewicht im Landtag. Gleichzeitig sind die Abgeordneten und Parteien nicht verpflichtet, mit der stärksten Partei eine Koalition einzugehen. Parteien wirken nach Artikel 21 des Grundgesetzes eigenständig an der politischen Willensbildung mit.

Damit ist die politische Frage jedoch nicht erledigt. Wenn die mit Abstand stärkste Partei grundsätzlich von jeder Regierungsbeteiligung ausgeschlossen wird, obwohl rechnerisch mehrere Mehrheiten mit ihr möglich wären, kann gefragt werden, welche Folgen das für politische Repräsentation, Vertrauen in demokratische Prozesse und die Wahrnehmung eines erheblichen Teils der Wählerschaft hat.

Zur vollständigen Betrachtung gehört allerdings auch die Gegenposition: 38,2 Prozent sind die größte einzelne Wählergruppe, aber keine Mehrheit. Auch die Wähler der übrigen Parteien haben einen politischen Willen zum Ausdruck gebracht. Wenn diese Parteien bereits vor der Wahl eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen haben, können sie argumentieren, dass auch die Einhaltung dieses Versprechens Teil ihres Wählerauftrags ist.

Der eigentliche demokratische Konflikt besteht deshalb nicht zwischen „Wählerwillen“ und „Nicht-Wählerwillen“, sondern zwischen dem Anspruch der stärksten politischen Kraft auf angemessene Berücksichtigung und dem Recht anderer gewählter Parteien, eigene Mehrheiten zu bilden und Koalitionspartner selbst zu bestimmen.

Kritik an der Berichterstattung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschweigt den Wahlsieg der AfD nicht. Kritisch betrachten lässt sich jedoch die Darstellung der Koalitionsmöglichkeiten.

Wenn in Berichten oder Grafiken lediglich SPD, Linke und Grüne als „mögliche Koalition“ erscheinen, wird der Begriff „möglich“ bereits politisch interpretiert. Gemeint ist dann nicht jede rechnerisch vorhandene Mehrheit, sondern nur eine Kombination, zu der die beteiligten Parteien aktuell bereit sind.

Das ist nicht falsch – sollte aber klar benannt werden.

Eine transparentere Darstellung würde zwischen zwei Ebenen unterscheiden: Rechnerisch möglich: Es existieren drei Mehrheiten mit Beteiligung der AfD sowie eine Mehrheit aus SPD, Linken und Grünen.

Politisch derzeit verhandelbar: Aufgrund der von den Parteien erklärten Ausschlüsse gilt gegenwärtig vor allem SPD–Linke–Grüne als realisierbare Koalition.

Damit wäre für den Zuschauer unmittelbar erkennbar: AfD-Koalitionen scheitern nicht an der Sitzverteilung, sondern an der politischen Entscheidung der möglichen Koalitionspartner.

Zu einer umfassenden Berichterstattung gehört deshalb auch die Frage, welche demokratiepolitischen Folgen es haben kann, wenn die stärkste Partei dauerhaft von Regierungsoptionen ausgeschlossen bleibt – ebenso wie die Erklärung, warum die anderen Parteien diesen Ausschluss für politisch richtig halten.

Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erzählen unterschiedliche Geschichten

Beide Wahlen sollten nicht zu einer einheitlichen politischen Bewegung zusammengefasst werden. In Mecklenburg-Vorpommern gewinnt die AfD. In Berlin wird dagegen DIE LINKE stärkste Partei, während auch dort die AfD deutlich zulegt. In Berlin beteiligen sich mit 74,2 Prozent zudem wesentlich mehr Wahlberechtigte als bei der Wiederholungswahl 2023; die Beteiligung steigt um 11,3 Prozentpunkte. Gemeinsam ist beiden Wahlen vor allem eine erhebliche Verschiebung der bisherigen politischen Kräfteverhältnisse. 

Die Redaktion