Altenburg. Viele Eigentümer berichten seit der Grundsteuerreform von erheblichen Mehrbelastungen. Manche sprechen davon, dass sich ihre Grundsteuer verdoppelt, verdreifacht oder sogar vervierfacht habe. Gleichzeitig ist insgesamt kaum mehr Geld in die Altenburger Stadtkasse geflossen.
Inzwischen zeigen Zahlen der Stadt, wie ungewöhnlich die Verteilung tatsächlich ist: Nach einer Statistik vom 7. April 2025 stieg die Grundsteuer in 6.895 von 9.640 ausgewerteten Fällen. Das entspricht 71,52 Prozent. Nur in 2.745 Fällen beziehungsweise 28,48 Prozent wurde sie niedriger.
Damit ging die Grundsteuer bei mehr als sieben von zehn ausgewerteten Fällen nach oben – obwohl die Stadt insgesamt nahezu genauso viel Grundsteuer einnahm wie zuvor.
Genau darin liegt die entscheidende Frage der Reform: Wie kann eine Steuer für die Stadtkasse nahezu aufkommensneutral sein, wenn gleichzeitig eine deutliche Mehrheit der ausgewerteten Fälle stärker belastet wird?
„Aufkommensneutral“ bedeutet lediglich, dass die Stadt in der Summe ungefähr genauso viel einnimmt wie vorher. Es bedeutet nicht, dass die Belastung für den einzelnen Eigentümer gleich bleibt. Höhere Zahlungen auf der einen Seite können durch Entlastungen auf der anderen Seite ausgeglichen werden.
Hinzu kommt, dass für viele Eigentümer die tatsächliche finanzielle Auswirkung erst am Ende eines mehrstufigen Verfahrens voll-ständig erkennbar wird. Zunächst stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest, anschließend den Grundsteuermessbetrag. Erst die Stadt berechnet daraus unter Anwendung ihres Hebesatzes die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer. Wer Fehler beim Grundsteuerwert oder beim Messbetrag geltend machen will, muss sich jedoch gegen die jeweiligen Grundlagenbescheide wenden. Ein späterer Widerspruch gegen den kommunalen Grundsteuerbescheid kann diese Festsetzungen grundsätzlich nicht mehr ersetzen.
Damit stellt sich auch die Frage, ob Eigentümer die spätere Belastung zu einem Zeitpunkt ausreichend einschätzen konnten, zu dem Rechtsmittel gegen die zugrunde liegenden Bescheide noch möglich waren.
Doch damit ist die Entwicklung noch nicht abgeschlossen. Bereits ab 2027 wird die Grundsteuer in Thüringen erneut verändert. Für Wohngrundstücke sinkt die gesetzliche Steuermesszahl von 0,31 auf 0,23 Promille. Für Nichtwohngrundstücke steigt sie dagegen von 0,34 auf 0,59 Promille. Das entspricht bei dieser Berechnungsgröße einem Anstieg von rund 73,5 Prozent.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sich die tatsächliche Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke ebenfalls um 73,5 Prozent erhöht. Entscheidend bleibt auch, welchen Hebesatz die jeweilige Kommune festlegt. Umgekehrt sinkt die Steuermesszahl für Wohngrundstücke rechnerisch um rund 25,8 Prozent. Die Neuregelung soll nach Angaben des Landes Verschiebungen zulasten des Wohnens korrigieren, die sich mit der Grundsteuerreform ergeben haben.
Für Altenburg wirft das bereits die nächste Frage auf: Wie verändern die neuen Steuermesszahlen ab 2027 das gesamte Messbetragsvolumen der Stadt – und welchen Hebesatz müsste Altenburg dann festsetzen, wenn die Grundsteuer erneut möglichst aufkommensneutral bleiben soll?
Doch wie stark wurde die Steuerlast in Altenburg tatsächlich verschoben? Wer wurde entlastet, wer belastet? Wie viele Eigentümer zahlen tatsächlich das Doppelte oder Mehrfache? Warum tauchten bei Stadt und Landesstatistik unterschiedliche Hebesätze auf? Wie viele Bürger wehrten sich gegen die zugrunde liegenden Bescheide – und zu welchem Zeitpunkt konnten sie überhaupt erkennen, welche Grundsteuer am Ende auf sie zukommt? Und welche Belastungsverschiebungen sind mit der nächsten Reformstufe ab 2027 zu erwarten?
Der KURIER hat dazu die Stadt Altenburg und das Thüringer Finanzministerium befragt. Die Antworten zeigen, was sich erklären lässt – und an welchen entscheidenden Stellen weiterhin Daten fehlen.
Anmerkung:
Die Anfrage und die dazugehörigen Antworten der Stadt Altenburg und des Thüringer Finanzministeriums finden Sie in unserer aktuellen Ausgabe.
