Altenburg. Am Freitag, dem 21. August 2026, fand eine offizielle Pressekonferenz mit Uwe Rückert und Thomas Lahr, Kreistagsmitglied und Vorsitzender der Kreisfraktion „Starke Heimat“, Kreisausschussmitglied und langjäh-riger Schulleiter des Altenburger Friedrichgymnasiums, statt. Thema des Gesprächs war das Vorauswahl- und Wahlverfahren zur Besetzung der Stelle des hauptamt-lichen Beigeordneten im Landkreis Altenburger Land.
Der KURIER folgte der Einladung. Das Gespräch fand in den privaten Räumlichkeiten Rückerts statt. Darüber hinaus erhielten die eingeladenen Medienvertreter eine Pressemitteilung von Uwe Rückert, in dem er seine Sicht auf die Sachlage darlegt.
Im Rahmen des 4-stündigen Gesprächs gewährte Uwe Rückert zudem umfassende Einblicke in seinen beruflichen Werdegang und seine fachliche Qualifikation. Dazu gehörten die Stellenausschreibung, sein detaillierter Lebenslauf, Informationslisten zum Bewerberfeld, soweit diese datenschutz-rechtlich offengelegt werden konnten, sowie verschiedene dienstliche Beurteilungen und Bewertungen von Vorgesetzten und übergeordneten Dienststellen.
Darunter befanden sich unter anderem persönliche, empfehlende Schreiben der vormaligen Verteidigungsministerinn von der Leyen sowie eines hochrangigen Generals aus Rückerts aktueller Dienststelle dem Operativen Führungskommando der Bundeswehr. Mittlerweile kann Rückert auf eine 33-jährigen Laufbahn bei der Bundeswehr zurückblicken und den Dienstgrad Oberstleutnant führen.
Von 2001 bis 2018 war Uwe Rückert unter anderem in verantwortlichen Leitungsfunktionen bei internationalen Einsätzen der NATO und der Vereinten Nationen im Kosovo, im Sudan und Südsudan sowie im Irak und Nordirak tätig.
Auch der Fraktionsvorsitzende der „Starken Heimat“/Kreisausschussmitglied, Thomas Lahr, erläuterte ausführlich seine Sicht auf verschiedene Abläufe und Vorgehensweisen in den Ausschüssen und bei den Kreistagen. Zudem nahm er zu aktuellen politischen Themen Stellung, darunter die Energiepolitik, der Brand in Mumsdorf/Rusdorf, die Wahlverfahren in der Kreisverwaltung sowie der Umgang mit den sogenannten Kohlemillionen.
Der Austausch erfolgte selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Aspekte, die über das eigentliche Thema hinausgingen, wurden in diesem Artikel bewusst nicht weiter vertieft und sollen zu einem späteren Zeitpunkt gesondert aufgegriffen werden.
Bezugnehmend auf den abgelichteten Pressemitteilung Rückerts stellte er sachlich fest (Zitat): „Für mich ist dieses Wahlprozedere in hohem Maße intransparent und klar manipuliert. Wir haben insgesamt 23 Bewerber, von denen der Landrat neun vorselektiert hat. Die Namen dieser neun Bewerber wurden allen Kreistagsmitgliedern bekannt gegeben, die vollständige Liste mit allen 23 Bewerbern aber nur den Mitgliedern des Kreisausschusses – verbunden mit dem Hinweis, diese sei vertraulich. Damit kennt die Mehrheit der Kreistagsmitglieder die 14 Bewerber, die vom Landrat aussortiert wurden, überhaupt nicht.
Noch schwerer wiegt für mich, dass den stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern offenbar nicht die Möglichkeit gegeben wird, sich ein vollständiges Bild von den Bewerbern und ihren Qualifikationen zu machen. Wenn selbst die Einsicht in Bewerbungsunterlagen erschwert oder verweigert wird, kann der Kreistag als Kontrollgremium gar nicht überprüfen, nach welchen Maßstäben Bewerber aussortiert wurden und ob dabei tatsächlich nach Recht und Gesetz sowie nach dem Grundsatz der Bestenauslese gehandelt wurde.
Genau diese Bestenauslese vermisse ich in dem gesamten Verfahren. Schon die Auswahlkriterien halte ich teilweise für sachlich nicht nachvollziehbar und so eng beziehungsweise gezielt formuliert, dass geeignete und qualifizierte Bewerber ausgeschlossen werden können. In der Gesamtschau entsteht bei mir deshalb der Eindruck, dass hier nicht ergebnisoffen nach dem bestgeeigneten Bewerber gesucht wurde, sondern dass das Verfahren auf einen bestimmten Wunschkandidaten zugeschnitten ist. Deshalb habe ich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Fairness dieses Wahlprozederes und halte eine unabhängige Überprüfung für zwingend notwendig.“
Und Thomas Lahr sagte zum Verfahren und zur Arbeitsweise des Kreistages und der Kreisverwaltung Folgendes: „Ich würde es sehr begrüßen, wenn Uwe Rückert das Amt des Ersten hauptamtlichen Beigeordneten übernehmen könnte, da er aus meiner Sicht hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung hervorragende objektive Voraussetzungen zur Übernahme dieses Dienstpostens besitzt. Diese nach Grundgesetz einzig anzuwendenden Kriterien wurden vom Landrat nach meiner Auffassung in seiner Stellenausschreibung nicht hinreichend gewürdigt und schon gar nicht in seinem nebulösen Vorauswahlverfahren umgesetzt. Im Gegensatz dazu ist z.B. die von Herrn Melzer in der Ausschreibung geforderte Voraussetzung „umfangreiche Erfahrungen in einer kommunalen Verwaltung“ wohl einzig dazu geeignet, unliebsame Kandidaten auszusondern. Auf mich wirkt so etwas als Bürger des Landkreises eher als Drohung angesichts der realen Herausforderungen hinsichtlich massiver und alternativloser Einsparungen im Verwaltungshaushalt. Noch dubioser wird es, wenn man sich das nun folgende eigentliche Wahlverfahren des ersten hauptamtlichen Beigeordneten durch die Kreisräte im Kreistag betrachtet. Aus Landrat Melzers „Vorauswahl“ werden nur die Kandidaten zur „Wahl“ zugelassen, die von einzelnen Kreisräten oder vom Landrat selbst nunmehr vorgeschlagen werden. Wie das Wahlverfahren im Kreistag dann explizit abläuft, bleibt zunächst noch völlig offen. Ich habe sämtliche Bewerbungsunterlagen aller 9 vorausgewählten Bewerber in Ruhe studiert, Herrn Rückerts Unterlagen durfte ich trotz mehrfacher Anfrage und ausdrücklicher Vollmacht von Uwe Rückert bis heute nicht einsehen. Praktizierte Realsatire mit bitterernstem Hintergrund. Wir reden hier über einen Verwaltungshaushalt des Landkreises für 2026 in Höhe von 205 Millionen Euro (2025: 190 Mio €). Die unmittelbaren Folgen einer offensichtlich sträflichen Vernachlässigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zeigt sich für die Bürger des Landkreises unmittelbar und umfassend und zwar in allen relevanten Handlungsfeldern. Exemplarisch und hochaktuell: Krisenmanagement! Während Uwe Rückert in diversen Krisengebieten dieser Welt im Auftrag der Bundesrepublik bzw. der UN über viele Monate erfolgreich Verwaltungen für Ordnung und Sicherheit der Menschen verantwortlich mit aufbaute, offenbarte Landrat Uwe Melzer nach mehreren Wochen (!) Schwelbrand auf 8 ha ehemaligem Bergbaugebiet vor mehreren Hundert aufgebrachten Bürgern in Falkenhain bestenfalls die Orientierungslosigkeit und Handlungsunfähigkeit seiner Aufsichtsbehörde. Anwesende, offensichtlich hinreichend fachkundige Bürger, „bat er, ihm doch mitzuteilen, falls sie wissen, was da unter der Oberfläche brennt.“ Entsetzten Müttern, die um die Gesundheit ihrer Kinder bangen und lückenlose, professionelle sowie transparente Messungen und Konsequenzen einforderten (richtig gelesen: Dazu mussten die Verantwortlichen nach Wochen der Untätigkeit aufgefordert werden!) erhielten als Antwort sinngemäß, dass sie sich in der Behörde melden sollen, falls jemand ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Die Bergbaugesellschaft als Eigentümer ließ durchblicken, man könne ausschließlich mittags messen (aus Personalgründen) und dies auch ausschließlich, um den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten sicher zu stellen. Schlimmer geht es nicht. Deshalb kann ich mir zum Schluss einen Schuss bitteren Sarkasmus nicht verkneifen: Sowas kommt zustande, wenn Orientierungslose in Verantwortung über Klima faseln, im Sommer bei 30 Grad Celsius Hitzepläne erstellen, im August abwechselnd Dürreschutz- und Hochwasserschutzmaßnahmen erlassen und sich dann wundern, wenn es keinerlei Fachleute mehr gibt, die für öffentliche Behörden arbeiten wollen und können. Dazu noch ein letzter Hinweis: 288.000 Deutsche haben im vergangenen Jahr die Bundesrepublik verlassen, Dreiviertel davon mit Hochschulabschluss.“
Silke Konzag
(Stand 21.08.26)
KURIER fragt nach:
Nach diesem Gespräch formulierte der KURIER Fragen an Landrat Uwe Melzer, um den Sachverhalt genauer zu beleuchten und die jeweiligen Positionen darzustellen.
Herr Landrat, können Sie nachvollziehbar erläutern, wie das Verfahren von der Ausschreibung bis zur Wahl des hauptamtlichen Beigeordneten abläuft? Wer hat das Anforde-rungsprofil festgelegt, wer prüfte die Bewerbungen, wer traf die Vorauswahl und welche Ent-scheidungsmöglichkeiten hat anschließend der Kreistag? Welche konkrete Rolle spielten Sie persönlich sowie der zuständige Fachdienst beziehungsweise der Personalbereich?
(1) Gemäß § 110 Abs. 4 S. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) legt der Landrat die für das Amt (Anmerkung: des hauptamtlichen Beigeordneten) erforderlichen Voraussetzungen in der Stellenausschreibung fest.
Diese Kriterien waren insbesondere: (1) Qualifikationsanforderung
(1.1) erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Universitätsstudium in einer einschlägigen Fachrichtung im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Diplom, Bachelor oder Masterabschluss) oder
(1.2) ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit absolviertem zweitem Staatsexamen oder
(1.3) mindestens die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
(1.4) erfolgreicher Abschluss zum Verwaltungsbetriebswirt/Verwaltungsfachwirt
(2) umfangreiche Kenntnisse/einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst
(3) mehrjährige Führungserfahrung
(3.1) in einer größeren kommunalen Verwaltung
(3.2) auf einer vergleichbaren Position (d.h. insb. Führung/Leitung von Führungskräften)
(2) Weiter ist gesetzlich geregelt, dass zum hauptamtlichen Beigeordneten nur derjenige gewählt werden darf, wer sich auf die Ausschreibung hin rechtzeitig beworben hat und die objektiven Anforderungen der Ausschreibung er-füllt (§ 110 Abs. 4 S. 5 ThürKO). Aus diesem Grund wählt zunächst der Landrat aus dem Kreis der Bewerber diejenigen aus, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen (sogenannte Vorauswahl nach § 110 Abs. 4 S. 6 ThürKO). Diese Vorauswahl obliegt ausschließlich dem Landrat, ggf. unter Zuhilfenahme des FD Personal. Die Vorauswahl wurde entsprechend der Auswahlmatrix, die die o.g. Kriterien umfasst, getroffen.
(3) Aus dem Kreis dieser (vor-)-ausgewählten Bewerber können nunmehr sowohl der Landrat als auch die Kreistagsmitglieder einen oder mehrere Bewerber zur Wahl vorschlagen (§ 110 Abs. 4 S. 7 ThürKO). Allen Kreistagsmitgliedern wurde deswegen eine Liste mit allen Bewerbern, die den Anforderungen der Vorauswahl genügen, zur Verfügung gestellt. Ebenso war eine Einsichtnahme in deren Bewerberunterlagen möglich.
Welche fachlichen und persönlichen Anforderungen mussten die Bewerber zwingend erfüllen? Waren diese Kriterien und ihre Auslegung bereits vor Sichtung der Bewerbungen schriftlich und eindeutig festgelegt, und wurden sie im laufenden Verfahren verändert oder konkretisiert? Welche dieser Anforderungen erfüllten die 14 nicht berücksichtigten Bewerber nach Ihrer Bewertung nicht? Kön-nen Sie dies anonymisiert so darstellen, dass erkennbar wird, dass bei allen 23 Bewerbern derselbe Maßstab angewandt wurde?
Die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Bewerber sind in der Stellenausschreibung festgelegt. Eine Ergänzung oder Veränderung dieser Kriterien ist nach Veröffentlichung der Ausschreibung nicht vorgenommen worden, so dass bei allen Bewerbern derselbe Maßstab angewandt wurde.
Die objektiven Anforderungen der Ausschreibung erfüllten 14 Bewerber nicht im Hinblick auf Qualifikation und/oder einschlägiger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und/oder eine entsprechende Führungserfahrung.
Existiert ein schriftlicher und datierter Auswahlvermerk, aus dem die Entscheidung für die neun und gegen die 14 übrigen Bewerber nachvollziehbar hervorgeht? Haben Sie selbst die vollständigen Unterlagen aller 23 Bewerber geprüft? Welche organisatorischen oder dokumentierten Vorkehrungen gab es, um sicherzustellen, dass An-forderungen bei allen Bewerbern gleich ausgelegt wurden und persönliche Bekanntschaften, Parteizugehörigkeiten, politische Wünsche oder Präferenzen für einzelne Kandidaten keinen Einfluss auf die Vorauswahl hatten? Welche Unterlagen können Sie dem Kreistag und den Aufsichtsbehörden hierzu vorlegen?
Für die Auswahlentscheidung wurden alle Bewerber hinsichtlich der genannten objektiven Auswahlkriterien anhand der hier eingereichten Bewerberunterlagen geprüft. Diese Prüfung ist schriftlich dokumentiert. Andere, nicht in der Stellenausschreibung genannte Kriterien, wurden bei der Auswahlentscheidung weder geprüft noch berücksichtigt.
Den Kreistagsmitgliedern stehen die Bewerberunterlagen der Bewerber zur Einsicht zu Verfügung, die die objektiven Auswahlkriterien erfüllt haben. Dies gilt auch für das Landesverwaltungsamt, soweit es entsprechende Einsicht begehrt.
Konnten sich alle stimmberechtigten Kreistagsmitglieder über sämtliche 23 Bewerber und die Gründe für die Vorauswahl informieren? Wenn ja, wie läuft so etwas ab, auch Datenschutzrechtlicher Sicht? Wenn nein, warum nicht …? Welche Möglichkeiten haben Kreistagsmitglieder, die Qualifikationen ausgeschiedener Bewerber zu über-prüfen? Kann eine Einsicht verweigert werden: Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sich dies?
Den einzelnen Kreistagsmitgliedern stehen die Bewerberunterlagen aller Bewerber zur Verfügung, die die objektiven Anforderungen der Ausschreibung erfüllen und damit vorausgewählt wurden. Gesetzlich ist geregelt, dass der Landrat aus dem Kreis aller Bewerber diejenigen auswählt, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen (§ 110 Abs. 4 S. 6 ThürKO). Vgl. dazu Ausführungen zu 1.
Wann wurden die 14 nicht berücksichtigten Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informiert, wurden ihnen die hierfür maßgeblichen Gründe mitgeteilt und hatten sie aus-reichend Gelegenheit, die Entscheidung vor Abschluss des Wahlverfahrens rechtlich überprüfen zu lassen?
Die Bewerber, die die Anforderungen nicht erfüllten, wurden mit Schreiben vom 20.08.2026 darüber informiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 110 Abs. 4 ThürKO für eine Berücksichtigung der Bewerbung nicht gegeben sind. Die Bewerberunterlagen wurden zugleich zurückgegeben. Eine Frist, die den Bewerbern ermöglicht, die Entschei-dung zu überprüfen, ist gesetzlich nicht geregelt.
6. Herr Rückert hat nach eigenen Angaben beim Verwaltungsgericht Gera gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragt sowie eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde beim Thüringer Landesverwaltungsamt gegen das Vorgehen des Landrates und des zuständigen Personalverantwortlichen eingereicht. Sind Ihnen diese Verfahren bekannt, welche Stellungnahmen oder Unterlagen wurden von Ihnen beziehungsweise der Kreisverwaltung hierzu angefordert oder eingereicht, und soll das Wahlverfahren ungeachtet der laufenden Prüfungen fortgeführt werden? Falls Gericht oder Aufsichtsbehörde Fehler bei der Vorauswahl feststellen: Sind Sie bereit, die betroffenen Verfahrensschritte zu wiederholen?
Die angeführten Verfahren sind hier bekannt und werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften durchlaufen. Die Verfahren haben hinsichtlich des Stellenbe-setzungsverfahrens keine aufschiebende Wirkung. Ein erneutes Ausschreibungsverfahren würde ausschließlich aufgrund gerichtlicher Anordnung erfolgen.
Die Anfrage stellte Silke Konzag.
