Hainichen. Ein trockengelegter Teich im Gößnitzer Ortsteil Hainichen sorgt für Empörung bei Tierschützern. Sie machten den KURIER auf den Fall aufmerksam und warnen, dass es sich bei dem Gewässer um ein wichtiges Laichgewässer und einen bedeutenden Lebensraum für Amphibien handelt. Weil die Trockenlegung nach ihrer Darstellung mitten in die Zeit der Krötenwanderung und Laichsaison fällt, halten sie einen möglichen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz für möglich.

Doch was ist dran an der Kritik der Tierschützer? Handelt es sich tatsächlich um einen problematischen Eingriff in ein wichtiges Amphibiengewässer oder steckt hinter der Trockenlegung eine genehmigte Maßnahme? Um das einzuordnen, hat der KURIER beim Landratsamt Altenburger Land und beim Landschaftspflegeverband Altenburger Land nachgefragt.

Anfrage an das Landratsamt Altenburger Land

Ist die Trockenlegung bzw. Entleerung des Teichs der zuständigen Behörde bekannt und liegt eine Genehmigung vor? 

Bei dem Teich in Hainichen handelt es sich um ein fischwirtschaftlich genutztes Anzuchtgewässer unter anderem für Karpfensetzlinge zur Weiterverwendung durch andere Teichwirte. Das Ablassen des Teiches ist ein üblicher Arbeitsgang innerhalb seiner Bewirtschaftung. Er dient einerseits der Fischentnahme sowie andererseits dem Absenken des Parasitendrucks (z. B. Karpfenläuse) innerhalb des Fischbestandes. Für diese fischereiliche Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. Sie ist Bestandteil der „Guten Fachlichen Praxis“. 

Im aktuell vorliegenden Fall war das Ablassen des Teiches notwendig geworden, um dringend erforderliche Baumaßnahmen am Teichdamm vorzunehmen. Dessen Uferbefestigung und Stabilität sowie Dichtheit war über die Jahre hin verschlissen. Außerdem bestand eine Gefährdungslage für angrenzende Liegenschaften. Teiche sind künstliche Gewässer. Sie bedürfen einer regelmäßigen Bewirtschaftung. Diese schließt die Pflege und Entwicklung des Teiches ein und sichert seinen Fortbestand. Ohne diese Maßnahmen ist eine nachhaltige Erhaltung des Teiches nicht möglich. „Das künstliche Stillgewässer stirbt.“ 

Der Teichpächter führt alle notwendig gewordenen Sanierungsmaßnahmen am Teich in Abstimmung mit den Städten Gößnitz und Meerane sowie dem Fachdienst Natur- und Umweltschutz im Landratsamt Altenburger Land durch. 

Weshalb wurde die Genehmigung während der Zeit der Krötenwanderung erteilt? 

Die Maßnahme wurde im Winter 2025/26 deutlich vor Beginn der Krötenwanderung begonnen. Der Zeitpunkt wurde gewählt, da die Mängel am Teichdamm keinen weiteren Aufschub duldeten. Es handelt sich um ein umfangreiches Sanierungsvorhaben, welches noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Letztlich dienen sämtliche Arbeiten der langfristigen Sicherung und Entwicklung des Teiches in Hainichen und demnach gleichermaßen seiner zukünftigen Funktion als Laichgewässer für Amphibien und Lebensraum einer mannigfaltigen Flora und Fauna im Teichökosystem. Letzteres ist in seiner Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt, als Gesamtheit zu betrachten. Daraus ergeben sich vielfältige ökologische Nischen. 

Wurde geprüft, ob der Teich als Amphibienlebensraum oder Laichgewässer genutzt wird? 

Der Teich in Hainichen wird bereits langjährig von verschiedenen Amphibienarten des Umlandes als Laichgewässer genutzt. Im Nordosten grenzt den Höhenschichtlinien folgend ein kleines Waldgebiet in Richtung des Flurortes Weinberg an. Am Unterhang der Wald-kante schlängeln sich zwei kleine Fließgewässer/Gräben, welche in den Teich münden. Der von Osten aus Richtung Köthel kommende Gewässerlauf verfügt insbesondere in dem Abschnitt, wo er am Wald angrenzt zum Teil über langsam fließende mit Staustellen versehene Partien. Diese sind für das Ablaichen durch Amphibien nutzbar, insbesondere dann, wenn ein höherer Sauerstoffgehalt im Wasser für manche Arten erforderlich ist. Der Wald wird im Frühling sichtbar durch Amphibien für Ihre Wanderungen in sicherer Umgebung genutzt. Diese nutzen dann  unter anderem auch diese fließberuhigten Gewässerabschnitte zum Ablaichen. Außerdem befindet sich östlich neben dem Teich gelegen ein kleineres Stillgewässer unterhalb des Teichdammes, was gerade in diesem Frühjahr, bedingt durch den feuchten Winter gut mit Wasser gefüllt ist. Dieser Tümpel fungiert gleichermaßen als wirksames Ausweichlaichgewässer für den Hainicher Teich. 

Gab es vor der Maßnahme eine artenschutzrechtliche Prüfung? 

Artenschutzrechtliche Prüfungen beziehen sich einerseits auf Europäisches Recht Arten der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie – Anhang IV-Arten – und andererseits auf nationales Recht im § 44/45 Bundesnaturschutzgesetz bezogen auf besonders geschützte Arten. Die verfahrensführende Behörde entscheidet über die Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung und über die Zulassung des Vorhabens. Ein entscheidender Faktor in der Bewertung ist der Umstand, durch die Maßnahmen den Erhaltungszustand der betroffenen Arten nicht zu verschlechtern, sofern sie zwingend erforderlich sind und für die Durchführung keine Alternative besteht. Bezogen auf den Teich in Hainichen resultiert die laufende Sanierung aus zwingenden Gründen, für die es keine Alternative gibt. Die Sanierung führt nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes von FFH-Arten oder von Arten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Ganz im Gegenteil, nach Abschluss sämtlicher Arbeiten ist von einer verbesserten Ökosystemfunktion und damit einem erhöhten Erhaltungszustand auszugehen. 

Wurden Schutz-, Rettungs- oder Umsiedlungsmaßnahmen für Amphibien angeordnet oder durchgeführt? 

Der Landschaftspflegeverband Altenburger Land e.V. (LPV) übernimmt im Auftrag des Landkreises Altenburger Land die Betreuung der Amphibienzäune im gesamten Landkreis. Diese Aufgabe umfasst das Aufstellen dieser Zäune und die Organisation des Absammelns von Amphibien während der Zeit der Laichwanderung im Frühjahr eines jeden Jahres. Im Einzugsbereich des Teiches in Hainichen wurden durch den LPV mehrere Amphibienzäune zum Teil zusätzlich wegen der Sanierungsmaßnahme am Gewässer gestellt. Diese werden gerade in jenen Tagen morgens und abends aufgesucht und die Tiere abgesammelt. Dadurch ist die Verbringung beispielsweise in den östlich des Teiches gelegenen Tümpel sichergestellt. Diese Amphibienschutzmaßnahmen dienen dem Schutz, der Rettung und Umsiedlung von betroffenen Amphibienarten. Sie werden durch den Freistaat Thüringen über die Richtlinie „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen“ unterstützt. Die Verträge zum Vertragsnaturschutz werden durch die untere Naturschutzbehörde Altenburger Land in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband vorbereitet und seitens des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz mit dem Vertragsnehmer abgeschlossen. Für den Teich in Hainichen konnte im Frühjahr 2026 ein neuer Vertrag zum Amphibienschutz auf den Weg gebracht werden. 

Wann ist mit einer Wiederherstellung oder Wiederbefüllung des Teichs zu rechnen? 

Nach Aussagen des Teichpächters ist die Wiederbespannung mit dem Abschluss sämtlicher Sanierungsmaßnahmen frühestens zur Jahresmitte 2026 möglich. 

Anfrage an den Landschaftspflegeverband Altenburger Land e.V. (LPV)

Ist Ihnen der betreffende Teich in Hainichen als Amphibiengewässer bzw. Laichgewässer bekannt?

Der Teich in Hainichen ist seit vielen Jahren als Amphibienlaichgewässer bekannt. Der Landschaftspflegeverband baut seit 15 Jahren jedes Jahr eine mobile Amphibienleiteinrichtung entlang der Straße auf.

Welche Amphibienarten kommen dort nach Ihrer Kenntnis vor oder wurden dort in den vergangenen Jahren festgestellt?

Es ist bekannt, dass während der letzten 15 Jahre Teichmolche, Bergmolche, Teichfrösche und Erdkröten vorkamen. Auch die nach FFH-Richtlinie Anhang IV geschützten Arten Springfrosch und Laubfrosch kommen am Teich vor. In den letzten Jahren wurden um die eintausend Tiere während der Amphibienwanderung über die Straße zum Teich gebracht.

Wie bewerten Sie die Trockenlegung des Teichs zum jetzigen Zeitpunkt aus naturschutzfachlicher Sicht?

Dass der Teich zur Amphibienwanderung noch trocken liegt ist natürlich ausgesprochen ungünstig. Die Dammabdichtung ist jedoch dringend notwendig gewesen, um das Gewässer auch dauerhaft als (Laich-)Gewässer zu erhalten. Es wurde jedoch in unmittelbarer Nähe ein kleines Ersatzgewässer geschaffen, in welches die Amphibien aktuell verbracht werden können. Damit sind auch für die standorttreuen Amphibien grundsätzlich vernünftige Laichbedingungen geschaffen.

Welche Folgen kann die Trockenlegung für die Amphibien haben?

Amphibien sind in der Regel ausgesprochen standorttreu und kehren jedes Jahr zu ihren Laichgewässern zurück. Dort angekommen, beginnt die Suche nach einem geeigneten Laichplatz. Sollte ein Teich trocken liegen, werden die Amphibien trotzdem versuchen, diesen Teich zu erreichen. Ein Ablaichen ist dann jedoch nicht möglich. Wenn die Tiere kein geeignetes Ersatzgewässer in unmittelbarer Nähe finden, verbleiben sie ggf. im trockenen Teich und graben sich im Uferbereich ein. In der Hoffnung, der Wasserstand wird steigen. 

Sollte kein Ersatzgewässer vorhanden oder Ablaichen im angestammten Teich möglich sein, dann werden die Amphibien bei geeigneten Witterungsbedingungen den Suchradius erweitern. Dies kann zu einem erhöhten Mortalitätsrisiko z.B. durch erneutes Überqueren der Fahrbahn führen. Im aktuellen Fall steht ein Ersatzlaichgewässer zur Verfügung. Die unmittelbare Nähe zum eigentlichen Laichgewässer bringt auch den Orientierungssinn der Amphibien nicht übermäßig durcheinander.

Sind Sie selbst zu dem Vorgang bereits eingebunden oder von Behörden bzw. Verantwortlichen informiert worden?

Der Landschaftspflegeverband stellt jedes Jahr einen mobilen Amphibienzaun entlang der Straße. Daher sind wir über die Situation vor Ort informiert. Wir sind auch mit der ehrenamtlichen Zaunbetreuerin vor Ort in Kontakt. Nach dem Bekanntwerden von Amphibien im trockenen Teich haben wir dieses Jahr kurzerhand einen zusätzlichen Zaun auf der Rückseite des trockenen Teiches aufgebaut. So werden alle Tiere, die nicht von der Straße kommen und zum (trockenen) Teich wollen, abgefangen. Anschließend werden die Tiere in das Ersatzgewässer verbracht. 

Nach aktuellem Kenntnisstand funktioniert diese Maßnahme recht zuverlässig. Alle unsere Maßnahmen sind grundsätzlich auch mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die Anfrage stellte

Anne Grahneis.

 

BU-Foto: 

Blick auf den trockengelegten Teich in Hainichen bei Gößnitz.

Foto: Anne Grahneis