Ronneburger Bürger sollen bei Erörterungen zur Genehmigung der Monoklärschlammverbrennungsanlage weitgehend außen vor bleiben
Ronneburg/OT Raitzhain. Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen zur im Genehmigungsverfahren befindlichen Monoklärschlammverbren-nungsanlage des Zweckverbands zur kommunalen Klärschlammverwertung Thüringen (KKT) sollen am 16. Juni 2026 um 10.00 Uhr im Saal des Kultur- und Kongresszentrums Gera erörtert werden.
Bürger, Stadträte, Vereine und Interessengemeinschaften forderten frühzeitig, diesen Termin am Ort des Großprojektes, in Ronneburg durchzuführen. Organisatorische und räumliche Voraussetzungen sind gegeben und den Einwohnern kann unkompliziert Gelegenheit gegeben werden, Nachfragen zu ihren Einwendungen und Anregungen vorzubringen. Voraussetzung ist, dieselben wurden durch die verfahrensführende Behörde, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), als solche anerkannt. Jeder Bürger weiß inzwischen, dass bei der Erörterung derartiger Großprojekte explizit zu strittigen Fragen keine Entscheidungen fallen. Das TLUBN beschränkt sich auf Moderation und teilt ihre Entscheidung im Nachgang per Bescheid mit, öffentlich für den Bürger z.T. geschwärzt. Dennoch sollte man den betroffenen Einwohnerkreis Gelegenheit geben, sich möglichst im Detail informieren zu können.
Die schriftlichen Anträgen zur Durchführung des Erörterungstermins in Ronneburg lehnte das TLUBN aus „rechtlichen Gründen“ ab, obwohl Ortsfestlegungen in vergleichbaren Verfahren schon korrigiert wurden. Man teilte mit, dass die Behörde den Erfahrungen des KKT folgt, um dem „regen Interesse der Öffentlichkeit“, wie es heißt, gerecht zu werden; in Wahrheit natürlich, um den Teilnehmerkreis von vornherein klein halten zu können. Der KKT-Verband hatte bereits 2025 ein Bürgeranhörungsverfahren aus Ronneburg weg verlegt.
Der Kirchliche Umweltkreis Ronneburg schlug dem TLUBN das Entgegenkommen ihres behördlichen Ermessens zu Ortsfestlegungen zur Verbesserung des Vertrauensverhältnis aller Beteiligten vor. Die Behörde bat darauf lediglich um „gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Belange aus den jeweiligen Perspektiven“. Sollte Verständnis und Vertrauen durch die Durchführung des Erörterungstermins in Ronneburg, wo schließlich die KKT-Anlage errichtet werden soll und die betroffenen Menschen wohnen, gestört werden? Die Veranstaltung mit den Bewohnern der Stadt durchzuführen, erfordert und schafft Vertrauen, andernfalls Misstrauen. Dem konnte auch der Ministerpräsident Mario Voigt folgen, dem der Kirchliche Umweltkreis in einem Rundtischgespräch am 20. Mai 2026 diesen Vorschlag unterbreitete, da sein Redebeitrag beim Jahresempfang der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland die Schaffung gesellschaftlicher Vertrauensverhältnisse und den Abbau von Misstrauen einforderte.
Eine kommunale amtliche Beschwerde wurde von dem TLUBN (noch) nicht beantwortet.
Frank Lange im Auftrag des Kirchlichen Umweltkreises Ronneburg
(Stand 01.06.2026)
BU: Zukünftiger Bauplatz der Monoklärschlammverbrennungsanlage in Raitzhain
Foto: Dietmar Schützner
