Langenleuba-Niederhain/Nobitz. Gegen die geplante Errichtung einer Legehennenanlage mit 39.860 Tierplätzen in Langenleuba-Niederhain regt sich Widerstand. Nach Angaben der Initiatoren gegenüber dem KURIER haben inzwischen rund 100 Bürgerinnen und Bürger eine Petition gegen das Vorhaben unterzeichnet. Sie wurden am 6. Oktober 2026 während einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Säulensaal übergeben werden.

Die Petition richtet sich an den Gemeinderat von Langenleuba-Niederhain und die erfüllende Gemeinde Nobitz. Als Vorhaben-träger wird die Wermuth GmbH & Co. KG genannt. Geplant sind zwei Stallgebäude für insgesamt 39.860 Legehennen. Das Gelände grenzt nach Darstellung der Petenten an bebaute Grundstücke im Bereich Lutherstraße und Bauernberg.

Knapp unter der 40.000er-Grenze

Besonders kritisch sehen die Petenten die Zahl der vorgesehenen Tierplätze: Mit 39.860 Hennen liegt die Anlage lediglich 140 Plätze unter der Schwelle von 40.000.

Diese Grenze ist für das Genehmigungsverfahren von Bedeutung. Anlagen mit 15.000 bis weniger als 40.000 Hennenplätzen werden grundsätzlich im vereinfachten Verfahren nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Ab 40.000 Plätzen ist grundsätzlich das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG vorgesehen.

Im vereinfachten Verfahren findet in der Regel keine reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Auslegung und Einwendungsmöglichkeit statt. Allerdings ist bei einer Anlage dieser Größenordnung eine standortbezogene Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Ergibt diese, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen möglich sind und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird, kann ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bündelt zudem verschiedene behördliche Zulassungsentscheidungen. Die Aussage, das vereinfachte Verfahren „gelte automatisch als Baugenehmigung“, wäre deshalb zu verkürzt.

Sorgen wegen Geruch, Staub und Lärm

Die Petenten befürchten zusätzliche Belastungen für die angrenzenden Wohnbereiche durch Gerüche, Ammoniak, Staub und Bioaerosole. Hinzu kämen mögliche Lärmbelastungen durch Lüftungsanlagen und den Betriebsverkehr.

Futtermittellieferungen, Eiertransporte, Kotabfuhr, Tiertransporte und Personalverkehr könnten nach ihrer Einschätzung die Verkehrsbelastung erhöhen. Auch mögliche Auswirkungen auf Boden, Grundwasser sowie Wohn- und Lebensqualität werden in der Petition angeführt.

Die Unterschreitung der 40.000er-Grenze bedeutet allerdings nicht, dass keine Emissionsschutzanforderungen gelten. Auch für neu errichtete zwangsbelüftete Anlagen dieser Größenordnung sind emissionsmindernde Techniken und Maßnahmen vorgeschrieben. Eine pauschale Aussage, unter 40.000 Hennen dürfe Stallluft ohne weitere Anforderungen in Richtung Wohnbebauung abgegeben werden, wäre daher nicht zutreffend.

Grundsätzlich müssen genehmigungsbedürftige Anlagen so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen und erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft verhindert oder begrenzt werden.

Bereits bestehende Tierhaltung

Nach Auffassung der Petenten müsse zudem berücksichtigt werden, dass in Langenleuba-Niederhain bereits seit vielen Jahren eine größere Schweinehaltungsanlage besteht. Eine genehmigungsbedürftige Sauenzuchtanlage im Ort ist auch in offiziellen Anlagenübersichten des Freistaates Thüringen dokumentiert.

Anwohner berichten bereits heute von Gülle- und Stallgeruch sowie Geräuschen der Lüftungsanlagen. Auch ein offener Güllebehälter wird als Belastung genannt. Dabei handelt es sich um Wahrnehmungen der Anwohner, nicht um unabhängig festgestellte Messwerte.

Die Petenten befürchten, dass sich bestehende und zusätzliche Belastungen durch die geplante Legehennenanlage überlagern könnten. Aus ihrer Sicht müsse daher auch die Gesamtbelastung des Wohnumfeldes berücksichtigt werden.

Verkehrsführung bislang ungeklärt

Offen ist nach Darstellung der Initiatoren auch die Verkehrserschließung des geplanten Standorts. Eine entsprechend ausge-baute öffentliche Zufahrt sei unmittelbar am Gelände nicht vorhanden.

Als mögliche Varianten werden eine Führung über Privatgrund und die Lutherstraße sowie über die sogenannte „Rollbahn“ genannt. Eine verbindliche Verkehrs- und Logistiklösung sei den Petenten bislang nicht bekannt.

Unklare Flächenangabe

Klärungsbedarf besteht außerdem bei der in der Petition genannten Fläche. Dort werden sowohl 16,2 Hektar als auch 16.200 Quadratmeter angegeben. Beides kann nicht zugleich zutreffen, denn 16,2 Hektar entsprechen 162.000 Quadratmetern. 

Die tatsächliche Grundstücksbeziehungsweise Auslauffläche sollte daher anhand der Planungsunterlagen geklärt werden.

Auch Tierschutz wird thematisiert

Neben den Auswirkungen auf Menschen und Umwelt behandelt die Petition auch den Tierschutz. Die Petenten äußern grundsätzliche Kritik an der industriellen Legehennenhaltung und beziehen sich dabei unter anderem auf Veröffentlichungen der Tierschutzorganisation PETA.

Mit der Übergabe der bislang rund 100 Unterschriften wollen die Initiatoren erreichen, dass sich der Gemeinderat öffentlich mit ihren Bedenken auseinandersetzt. Im Mittelpunkt stehen die Nähe zur Wohnbebauung, mögliche zusätzliche Emissionen, die bereits vorhandene Tierhaltung, die Verkehrsführung und die technische Ausgestaltung der geplanten Anlage.

Von besonderem Interesse dürfte dabei auch das Ergebnis der vorgeschriebenen standortbezogenen UVP-Vorprüfung sein.

Die Redaktion

 

 

Anmerkung der Redaktion: Den vollständigen Artikel finden Sie in unserem aktuellen E-Paper.