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AGB Beilagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beilagenwerbung:
  1. Vertriebsauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beilagenwerbung ist ein Vertrag über den Vertrieb einer oder mehrerer Drucksachen eines Auftraggebers.

  2. In dem Verbreitungsgebiet wird mittels der Zustellung eine Abdeckquote von mind. 95% zugesichert. Ist eine Zustellung in einen beschrifteten Briefkasten nicht möglich oder nur durch erheblichen Mehraufwand zu realisieren, so erfolgt keine Zustellung (Werbeverbot).

  3. Der Verlag behält sich das Recht vor, Vertriebsaufträge abzulehnen, die nach seiner Einschätzung gegen geltendes Recht verstoßen. Unabhängig davon übernimmt der Verlag keine Haftung für Inhalt und Form der Drucksache.

  4. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisnachlässe ab Mindestmengen und bei Auftragswiederholung nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

    4.1.    Das Format der Beilagen darf das Format der Zeitung nicht überschreiten. Größere Formate müssen gefaltet sein. Bündelung und Anlieferung werden entsprechend unserer technischen Voraussetzungen vereinbart.

  5. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich innerhalb von 12 Kalendertagen nach Verteiltermin fällig. 

  6. Wird eine berechtigte Lastschrift durch den Auftraggeber nicht bezahlt, so trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten, insbesondere die Bankgebühren.

  7. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und 12% p. a. Zinsen auf den Rechnungsbetrag und die Mahngebühren fällig. In diesem Fall gehen sämtliche Nachlässe verloren.

  8. Der Verlag kann eine Alleinverteilung nicht zusichern. Es ist nicht zulässig, den Prospekten weitere Prospekte oder anderes nicht eingebundenes Material beizulegen. In diesem Fall behält sich der Verlag das Recht zur Nichtausführung des Auftrags oder einer Mehraufwandsberechnung vor.
    Die Haftung des Verlages beschränkt sich auf grob fahrlässige Pflichtverletzung. Darüber hinaus sind Haftungsansprüche des Auftraggebers bei festgestellter, nachgewie- sener und anerkannter unsachgemäßer Zustellung bis zur Höhe des Teilbetrages (Mengenanteil), bezogen auf das betroffene Zustellgebiet (Auftragsmenge des betroffenen Zustellers), möglich. Schadenersatz aus vorsätzlicher Pflichtverletzung bezieht sich auf den zusätzlichen Ersatz der anteiligen Druckkosten. Eventuelle Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Zustellung schriftlich unter Angabe von Tag, Ort, Straße, Hausnummer, Namen und genauen Umständen zu erbringen. Ansons- ten wird ein Haftungsanspruch nicht wirksam. Begründete Beanstandungen bestehen, wenn ganze Straßenzuge des Verteilbezirks nachweislich nicht oder nur teilweise bestückt wurden.
    Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch nicht im gleichen Endverteiler-Gebiet befinden, berechtigt nicht zum Abzug. Der Verlag übernimmt keine Haftung für einen erhofften, aber nicht eingetretenen Werbeerfolg. Des Weiteren entfällt die Haftung für Minderung des Verteilgutes bei Schäden, die durch Brand, Bruch, Versand, Witterungseinflusse oder durch Dritte verursacht werden.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Kurier Verlag KG in Altenburg.

  10. Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
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